Das Arbeitsrecht und die Arbeitsgerichtsbarkeit im Kontext der deutschen Rechtslandschaft

Es gibt viele Rechtsgebiete die Menschen in Ihren alltäglichen Situationen beschäftigen und mit Problemen konfrontieren. Insbesondere das Arbeitsrecht ist ein solches Rechtsgebiet. Das Arbeitsrecht bildet die Grundlage für die Rechtsbeziehungen der Arbeitnehmer mit den Arbeitgebern. Insofern bildet es die zahlreichen Probleme und Fallstricke ab, die Menschen im Rahmen ihrer Arbeitsverhältnisse begegnen können. Inhaltlich unterscheidet man im Arbeitsrecht zwischen dem Individualarbeitsrecht und dem Kollektivarbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht beschreibt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und das Kollektivarbeitsrecht beschreibt das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und den Arbeitgebern.

Gerade Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, Abmahnungen, Arbeitszeugnisse, Schwerbehinderung sind Themen die in arbeitsgerichtlichen Prozessen immer wieder eine Rolle spielen und für den Arbeitnehmer meistens von existenzieller Bedeutung sind.

Der Arbeitsvertrag bildet im Arbeitsrecht die Grundlage jedes rechtlichen Verhältnisses zwischen den Vertragsparteien. Der Arbeitsvertrag verpflichtet den Arbeitnehmer, die vertragsgemäße Arbeitsleistung zu erbringen; der Arbeitgeber hat dann als Gegenleistung eine Vergütung zu gewähren.

Fragestellungen aus dem Arbeitsrecht sind insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch, aber auch in anderen spezielleren arbeitsrechtlichen Gesetzen geregelt. Die Vertretung von Mandanten übernimmt oftmals ein spezialisierter Arbeitsrecht Anwalt welcher den Mandanten vor dem Arbeitsgericht vertreten kann. Ein solcher Anwalt kann und sollte Mandanten so gründlich und so gut wie möglich vertreten. Anwälte mit Spezialisierung im Arbeitsrecht findet man bei den örtlichen Anwaltsvereinen bzw. Anwaltskammern

Die Arbeitsgerichtbarkeit wiederum ist eine eigene Fachgerichtsbarkeit und hat bei den zu bearbeitenden Rechtsmaterien Schnittmengen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und Sozialgerichtsbarkeit. Eine große Bedeutung hat im Arbeitsrecht die Güteverhandlung, die oftmals schon vorab des „normalen“ gerichtlichen Verfahrens eine Einigung zwischen den streitenden Parteien hervorbringen kann.


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