DIE REPUBLIKANER (REP): NRW hält trotz erheblicher Bedenken am geplanten Islamunterricht fest
Pressetext verfasst von REP-Pressedienst am Sa, 2012-04-14 00:32.NRW hält trotz erheblicher Bedenken am geplanten Islamunterricht fest
Hauptsache politisch korrekt
Bereits nach den Sommerferien soll es in NRW an Grundschulen muslimischen Religionsunterricht geben, obwohl hierfür nicht einmal ein Lehrplan angefertigt wurde oder ausgebildetes Personal zur Verfügung steht. Unter dem Begriff „ Islamkunde“ wird dieses Projekt weitergeführt, da es diese Form des Unterrichts bereits seit vielen Jahren an 130 Grund- und Hauptschulen in NRW gibt.
Mit der Brechstange versucht NRW nun den Islamunterricht durchzusetzen, obwohl die Voraussetzungen nicht gegeben sind. Eingesetzt werden die bisherigen Islamwissenschaftler, die als Seiteneinsteiger in den Schuldienst gelangten. Frühestens in fünf Jahren stehen regulär ausgebildete Religionslehrer zur Verfügung, die den Studiengang erfolgreich absolviert haben. Hiernach wird über die Lehrerlaubnis durch den theologischen Beirat des Ministeriums entschieden. Acht Personen, je zur Hälfte vom Staat und vom Koordinationsrat der Muslime benannt, gehören diesem Gremium an. Unter ihnen befinden sich auch führende Vertreter der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (Ditib), einem verlängerten Arm der türkischen Regierung. Welche Anforderungen an die Religionslehrer an staatlichen deutschen Schulen gestellt wird, kann der kurzen Regelzusammenstellung entnommen werden, die der Beirat für den islamischen Religionsunterricht in Niedersachsen vorgelegt hat. Dort wird zum Beispiel ein Empfehlungsschreiben des Imans einer Moschee verlangt sowie ein Nachweis das die Lebensweise nach der rechten islamischen Lehre eingehalten wird. Selbst unter Muslimen ist diese Vorgehensweise umstritten und wir teilweise abgelehnt, jedoch in NRW will man mit der Brechstange an dem Projekt festhalten und es durchführen, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind.
Die Republikaner lehnen daher weiterhin diese Form des Islamunterrichts ab, da wir durch die Beteiligung der DiTib eine fremdstaatliche Einmischung sehen und die jetzige Form des vorgesehenen Islamunterrichts absolut unzureichend Regularien hat, die willkürliche Entscheidungen fördert. Weiterhin teilen wir die rechtlichen Bedenken des hessischen Justizministern, der verfassungsmäßige Bedenken an dem erlassenen Gesetz in NRW hat. Die islamischen Verbände sind keine Religionsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes, sondern rechtlich gesehen private Vereine sind, die nicht über Unterrichtsinhalte und Lehrereinstellungen entscheiden dürfen.
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