Dr. jur. Horst Werner

BaFin-Prospekte sind für Finanzierungsgelder vom Kapitalmarkt nicht erforderlich - von Dr. jur. Horst Werner

Nur öffentliche Angebote von Kapitalanlagen und Finanzierungsinstrumenten sind BaFin-prospektpflichtig. Was als öffentliches Angebot gilt, ist gesetzlich geregelt. Als öffentlich gilt nur, was so, wie es beworben wird, als Angebnot angenommen werden kann, so Dr. Werner Financial Service AG ( www.eigenkapitalbeschaffung.de ) . Kapitalmarktorientierte Finanzierungen bedürfen deshalb keineswegs immer eines BaFin-Prospekts, der nur unnötig teuer und bürokratrisch ist. Ohne Prospekt muss kein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz oder die Prospektgesetze vorliegen, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Das Gesetz über Vermögensanlagen ( VermAnlG ) bietet zur Kapitalbeschaffung zahlreiche Bereichsausnahmen von der gesetzlichen Prospektpflicht, die nur unnötig teuer im fünfstelligen Eurobereich liegt, so der Kapitalmarktfachmann. BaFin-Prospekte erfordern einen Umfang von einhundert (100) Seiten und mehr mit Erstellungskosten...

Geldwäschebetrug : Wir warnen seit Jahren alle unsere Mandanten detailiert vor Geldwäsche-Betrügern - von Dr. jur. Horst Werner

Nach unseren Kontakten teilen wir allen unseren Mandanten der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) mit, dass Sie von uns sämtliche bafin-gemäßen Beteiligungsvertrags- und Zeichnungsunterlagen übersandt bekommen haben. Ferner wird mitgeteilt, dass heute deren Zeichnungsangebote auf unseren Finanz- und Marketingportalen im Internet ( www.investoren-brief.de und www.anleger-beteiligungen.de ) veröffentlicht wurden, so dass die Platzierung zur Kapitalbeschaffung jetzt starten wird. Innerhalb weniger Stunden melden sich bereits zahlreiche Anleger-Interessenten meist telefonisch ohne schriftlich Beweiskraft und ohne Webautritt und ohne Mail-Adresse aus dem Ausland. Wir warnen jedoch alle unsere Auftraggeber seit vielen Jahren vor Beteiligungsangeboten aus dem Ausland mit Einladungen zu angeblichen „Darlehensgesprächen“ z.B. nach Rom, Mailand, Venedig, Rotterdam oder Amsterdam etc.. Hier handelt es sich regelmäßig...

Dr. jur. Horst Werner stellt Interessenten passende Rechtsrahmen für alle kapitalmarktrechtlichen Aktivitäten zur Verfügung

Die Dr. Werner Financial Service AG - auf Wunsch mit weiterer Kapitalaufstockung und Kapitalerhöhung durch Kapitalbeschaffung / Beteiligungsfinanzierung / Mezzaninefinanzierung ohne Fremdeinfluss zur Verfügung, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Zur Unternehmensgründung mit Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB-)Beratung für Kapitalgesellschaften zur Durchführung eines Private Placements ( auch als Auffanggesellschaften oder zum Outsourcing ) mit qualifizierter Finanzinstrumenten-Beratung ( sämtlicher Vermögensanlagen gemäß VermAnlG ) und Kapitalbeschaffung am Kapitalmarkt unter Beachtung des Kapitalanlagegesetzbuches ( KAGB ), um so Registrierungs- oder Genehmigungspflichten bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) zu erkennen und Bußgelder zu vermeiden. Zur Auswahl von Rechtsformen stellt das deutsche Gesellschafts- und Handelsrecht ( HGB, GmbH-G, AG-G ) ) eine Vielzahl von Unternehmensformen...

Unterschied von Gelddarlehen u. dem Sachdarlehen sowie zur Leihe gemäß § 1 Nr. 3, 4 und 7 VermAnlG – von Dr. jur. Horst Werner

Nachrangdarlehen über Geld ohne Wertpapierverbriefung als Vermögensanlage gem. § 1 Abs. 2 Nr. 4 Vermögensanlagengesetz mit einer Nachrangabrede stehen in ihrer Grundform im BGB. Gelddarlehen sind im § 488 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) definiert und dürfen am Kapitalmarkt nur mit einem qualifizierten Nachrang und eventuell zusätzlich mit einem Gewinnanteil ( als partiarisches Darlehen ) als Vermögensanlage gem. § 1 Nr. 3 oder Nr. 4 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) öffentlich angeboten werden. Sachdarlehen sind im § 607 BGB definiert und sind keine Finanzinstrumente gemäß § 1 Vermögensanlagengesetz. Es ist jedoch...

Die Eigenkapital-Bilanzierung des stillen Kapitals nach dem Hauptgutachten des Instituts der Wirtschaftsprüfer

Das stille Gesellschaftskapital ist sogen. Mezzaninekapital. Es kann vertraglich als Eigenkapital ( Equity-Mezzanine ) oder als Fremdkapital = Verbindlichkeit ( Debt-Mezzanine ) ausgestaltet werden. Das Fachbuch „Mezzanine-Kapital“ von Dr. jur. Horst Werner informiert ausführlich über mezzanine Finanzierungsformen und ihre Bedeutung für mittelständische Unternehmen und Familienunternehmen, erläutert die verschiedenen mezzaninen Finanzierungsinstrumente in rechtlicher, bilanzieller und steuerlicher Hinsicht und beschreibt individuelle Ausgestaltungsmöglichkeiten. Ausführlich wird zudem auf mezzanine Investoren und die Platzierung...

Grunderwerbsteuerbescheid beim Immobilien-Kauf zwecks Ankaufs-Sicherung mit der Fälligkeit verschieben - Dr. jur. Horst Werner

Oft wird versucht, sich eine Immobilie durch einen frühzeitigen Ankauf zu sichern. Dies führt jedoch häufig zu der Überraschung, dass der Käufer einen Grunderwerbsteuerbescheid innerhalb weniger Wochen vom Finanzamt über viele Tausend Euro erhält, womit er noch nicht gerechnet hatte. Wer z.B. erst im Sommer eine Immobilie übernehmen will oder kann, hat gute Möglichkeiten, um einem zu frühen Grunderwerbsteuer-Bescheid zu entgehen. Die Steuerpflicht entsteht mit der Unterschrift des zweiseitigen, notariellen Kaufvertrages. Der Notar schickt diesen binnen zwei Wochen nach der Beurkundung an das zuständige Finanzamt, das anschließend...

Grundschuldbesicherte Darlehen: Mitbesitzeinräumung am Grundschuldbrief und wirksamer notarieller Verwahrauftrag erforderlich

Grundschuldbesicherte Darlehen als Kapitalanlage setzen die Mitbesitzeinräumung am Stammbrief und einen wirksamen notariellen Verwahrauftrag voraus, so Dr.jur. Horst Werner. Aus gegebenen Anlass macht Dr. Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) darauf aufmerksam, dass zur Besicherung der Kapitalanleger die Mitbesitzeinräumung am Stammbrief ( zur Begründung einer Gesamtgläubigerschaft ) und eine wirksame notarielle Abtretung von Grundschuldteilbeträgen erforderlich sind. Dies bedingt zunächst, dass überhaupt ein Grundschuldbrief ( als Stammbrief ) ausgestellt wurde und dem Notar zur Mitbesitzeinräumung vorliegt. Der Grundschuldbrief...

Fa. RIVAG AG ist seit Jahren für Anleger ein solider Emittent von grundschuldbesicherten Darlehen - von Dr. jur. Horst Werner

? Die Rheinland-Immobilienverwaltungs AG ( RIVAG als Namens-Kürzel ) wird bei ihren grundschuldbesicherten Darlehen gem. § 1 Kreditwesengesetz (KWG ) - ohne BaFin-Prospekt-Verpflichtung - von Dr. jur. Horst Werner (siehe beruflichen Lebenslauf unter www.finanzierung-ohne-bank.de) kapitalmarktrechtlich betreut und bedient zuverlässig ihre Anleger mit den Zinszahlungen. Den Anlegern werden verschiedene Angebote mit unterschiedlichn Laufzeiten und differenzierten Zinssätzen zur Auswahl gestellt. Anleger können bei der RIVAG ihr Kapital grundbuchmäßig abgesichert wahlweise mit einer Laufzeit von 4, 6 oder 8 Jahren und einer...

Veröffentlichung der BaFin über die Prospektpflicht bei öffentlichen Angeboten - berichtet von Dr. jur. Horst Werner

Die BaFin ist als national zuständige Behörde (National Competent Authority – NCA) ein wichtiger Teil der europäischen Banken- und Kapitlanlagen-Aufsicht. Sie beaufsichtigt in Deutschland derzeit insgesamt 1.740 Banken und 674 Finanzdienstleistungsinstitute. Wie intensiv Banken und Kapitalmärkte beaufsichtigt werden, hängt von Art und Umfang der Geschäfte ab, die sie betreiben, und damit entscheidend von den dabei eingegangenen Risiken. Daher wird die Bankenaufsicht auch als risikoorientierte Aufsicht bezeichnet. Die Aufsicht richtet grundsätzlich ihr Hauptaugenmerk darauf, dass Institute erstens über genügend Eigenkapital...

Ohne teure BaFin-Prospekte sind Finanzierungen mit Mezzaninekapital von privaten Anlegern möglich - von Dr. jur. Horst Werner

Kapitalmarktorientierte Finanzierungen bedürfen keineswegs eines BaFin-Prospekts, der nur unnötig teuer und total bürokratrisch sowie unverständlich aufgebläht werden muss. Ohne Prospekt muss kein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz vorliegen, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Das Gesetz über Vermögensanlagen ( VermAnlG ) bietet zur Kapitalbeschaffung zahlreiche Bereichsausnahmen von der gesetzlichen Prospektpflicht, die nur unnötig teuer im fünfstelligen Eurobereich liegt, so der Kapitalmarktfachmann. Auch nach der "personenbezogenen Auslegung" der BaFin können die gesetzlichen Bereichsausnahmen...

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