Kirchenaustrittsgebühr
30.06.2010: Politik | bildung | IBKA | IBKA NRW | Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten | Kirchenaustrittsgebühr | Landesverband NRW | Landesvorstand | Vorstand | Wahl
Pressetext verfasst von Rainer Ponitka am Mi, 2010-06-30 15:49.
NRW-Atheisten: Stärker nach Vorstandswahl
(Lindlar) Vergangenen Samstag wählte der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) in Nordrhein-Westfalen seinen Landesvorstand. Nach knapp vier Jahren im Amt wurde Rainer Ponitka mit überwältigender Mehrheit erneut zum Landessprecher gewählt.
"Ich sehe diese Wahl als Bestätigung unserer Arbeit der letzten zwei Jahre an," sagt Ponitka. "Wir werden uns weiterhin für den Fall der Tanzverbote an religiösen Feiertagen, für die Abschaffung der Kirchenaustrittsgebühr sowie für eine weltanschaulich neutrale Bildung an den öffentlichen Schulen des Landes einsetzen."
Weiter wurden Petra Daheim (Lindlar) als Ponitkas Stellvertreterin, Richard Gündogdu (Neuss) und Dr. Chrisian Brücker (Hagen) wiedergewählt. Neue Mitglieder im Landesvorstand sind Manfred Müller (Mülheim/Ruhr) sowie Jörg Schnückel (Dortmund).
Laut Ponitka könne der Landesvorstand durch den Zuwachs von zwei Mitgliedern seine Arbeit in den nächsten zwei...
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02.12.2008: Recht | Europäischer Gerichtshof | IBKA e.V | Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. | Kirchenaustrittsgebühr | menschenrechte
Pressetext verfasst von IBKA am Di, 2008-12-02 13:47.
Kirchenaustrittsgebühr kommt vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA)unterstützt eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Kirchenaustrittsgebühr in Nordrhein-Westfalen.
"Wir halten an unserer Auffassung fest, dass eine Gebühr für den Austritt aus einer Kirche gegen die Religions- und Weltanschauungsfreiheit verstößt", sagte der IBKA-Vorsitzende Rudolf Ladwig. Der Konfessionslosenbund hatte bereits das vorangegangene Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht unterstützt, die
Verfassungsbeschwerde war jedoch abgewiesen worden.
In seiner Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht eingeräumt, dass die Austrittsgebühr die Religionsfreiheit einschränkt, die Gebühr jedoch mit dem staatlichen Kirchensteuereinzug gerechtfertigt. Diese Begründung finden der Beschwerdeführer Fabrice Witzke aus Köln und IBKA nicht überzeugend. Nach ihrer Auffassung muss das Grundrecht auf Religionsfreiheit Vorrang gegenüber...
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