kleinkraftrad

Petition an den Deutschen Bundestag: zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder von 45 auf 60km/h

Petitionsantrag an den Deutschen Bundestag Wir haben bei Open Petition einen Petitionsantrag an den Deutschen Bundestag gestellt. Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder mit bis zu 50 ccm Hubraum bzw. bei E-Scooter bis zu einer maximalen Dauernennleistung von 4 KW (6 PS), die mit dem im Führerschein der Klasse B integrierten Führerschein der Klasse AM geführt werden dürfen, von 45 km/h auf 60km/h anzuheben. In der ehemaligen DDR durften Kleinkrafträder bereits 60km/h fahren (Schwalbe), Ost-Fabrikate dürfen dies per Sondergenehmigung auch heute noch. Dabei sollte die Regelung, dass solche Fahrzeuge zulassungsfrei mit einem einfachen Versicherungskennzeichen gefahren werden dürfen, beibehalten werden. Begründung Mit der Begrenzung auf 45 km/h Höchstgeschwindigkeit liegt ein unbefriedigender Rechtszustand vor. Der Zweck der Regelung besteht darin, gerade junge Fahrer/innen...

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