Unterschiedliche Gepflogenheiten bei Vergütungsvorschüssen in Anwaltskanzleien

(Essen – 08. November 2006) – Rechtsanwälte dürfen, so gestattet es das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ausdrücklich, von ihren Mandanten einen angemessenen Vergütungsvorschuss für ihre Tätigkeit verlangen. Eine Untersuchung des Soldan Instituts für Anwaltmanagement hat ergeben, dass Rechtsanwälte nach Abschluss einer Vergütungsvereinbarung in sehr unterschiedlichem Ausmaß von diesem gesetzlich eingeräumten Vorschussrecht Gebrauch machen: 15% der Rechtsanwälte geben an, grundsätzlich einen Vorschuss zu beanspruchen. 54% machen dies von der Person des Mandanten abhängig, 24% entscheiden in Abhängigkeit von der Art des Mandats. 24% aller Rechtsanwälte beanspruchen nach Abschluss einer Vergütungsvereinbarung grundsätzlich keinen Vorschuss.

Vorschüsse sind für Rechtsanwälte insbesondere auch deshalb wichtig, weil rund 8% aller anwaltlichen Vergütungsforderungen gegenüber Mandanten nicht realisiert werden können. Hiervon sind, so hat das Soldan Institut herausgefunden, in besonderem starkem Maße kleinere Kanzleien betroffen. Solche Kanzleien beanspruchen von ihren Mandanten daher signifikant häufiger Vorschüsse als größere Sozietäten. Eine weitere Erkenntnis des Soldan Instituts: Ist der Mandatsbearbeiter Kanzleiinhaber, muss ein Mandant häufiger mit einer Vorschussforderung rechnen als wenn er es mit einem angestellten Rechtsanwalt zu tun hat, der nicht die unternehmerische Verantwortung für die Kanzlei trägt.

Dr. Matthias Kilian, Vorstand des Soldan Instituts: „Mandanten sind häufig überrascht, wenn sie mit einer Vorschussforderung ihres Rechtsanwalts konfrontiert werden. Unsere Zahlen zeigen allerdings, dass nur ein geringer Prozentsatz der Rechtsanwälte grundsätzlich auf solche Vorschüsse verzichtet - nicht zuletzt auch, weil die anwaltliche Tätigkeit sich häufig über Monate oder Jahre hinzieht.“

Das Soldan Institut hat auch analysiert, wie Rechtsanwälte reagieren, wenn ein angeforderter Vorschuss vom Mandanten nicht gezahlt wird. Nur 22% der Advokaten stellen ihre Bemühungen in einem solchen Fall ein. Die meisten Rechtsanwälte mahnen ihre Mandanten hingegen schriftlich, telefonisch oder durch ihr Kanzleipersonal. Sich darauf zu verlassen, dass der Rechtsanwalt auch ohne Vorschuss arbeitet, ist allerdings eine riskante Taktik: Nur 19% der Rechtsanwälte bleiben unabhängig von der Zahlung des Vorschusses tätig.
(2.415 Zeichen)

Rechtsanwalt Dr. Matthias Kilian
Tel.: 0221 – 470 2934
Mobil: 0177 – 884 5827
kilian@soldaninstitut.de

Prof. Dr. Christoph Hommerich
Tel.: 0201 86 12 390
hommerich@soldaninstitut.de

Pressekontakt:
GBS – Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37 c
45133 Essen
Tel.: 0201 8 41 95 94
Fax: 0201 8 41 95 50
ag@gbs2004.de

Über das Institut: Das Soldan Institut für Anwaltmanagement e.V. wurde 2002 als gemeinnützige und unabhängige Forschungseinrichtung gegründet. Ziel des Instituts ist die Erforschung der Strukturentwicklung der Anwaltschaft und der sich hieraus ergebenden Bedingungen für ein erfolgreiches und zukunftsorientiertes Management von Anwaltskanzleien. Das Institut betreibt eigene empirische Anwaltsforschung, deren Ergebnisse Rechtsanwälten, Institutionen der deutschen Anwaltschaft, politischen Entscheidungsträgern, Wissenschaftlern und einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Vorstände des Instituts sind Prof. Dr. Christoph Hommerich, RA Dr. Matthias Kilian und Dipl.-Kfm. René Dreske. Das Institut wird finanziell von der Hans Soldan Stiftung unterstützt.

08.11.2006:

Über GBS-Die Publicity Experten

Vorname
Alfried

Nachname
Große