Billigflieger und die Verfügbarkeit der Billigpreistickets

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte bereits mehrere Verfahren gegen sogenannte Billigflug Airlines wegen irreführender Werbeaktionen angestrebt. Der Verband vertritt die Meinung, dass die Airlines im Rahmen ihrer Werbung auf das begrenzte Angebot preiswerter Sitzplätze hinzuweisen hätten. Grund dafür ist, das oft im Rahmen einer Werbeaktion Tickets zu einem Werbepreis angeboten werden, aber die Sitzplatzkontingente zu dem Preis sehr eingeschränkt sind.

So hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband schon 2003 bezüglich einer Werbung von Hapag Lloyd Express vor dem Landgericht Hannover Klage eingereicht. Auslöser war eine Werbung, in der das Unternehmen mit einem günstigen "ab-Preis" von 19,99 Euro geworben hat, ohne aber darauf hinzuweisen, dass im Schnitt lediglich 9 von 144 Sitzplätzen (6,3 % des Gesamtvolumens pro Flug) für diesen Preis zur Verfügung standen. (Quelle: Pressemitteilung des vzbv vom 02.05.2003). Ein Sprecher von HLX verwies darauf, das bei dieser Aktion mehr als 10% zur Verfügung standen.

Quelle: www.megaflieger.de

12.11.2006:

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