Reform der Pflegeversicherung

Im März hat der Bundestag die Reform der Pflegeversicherung verabschiedet und damit einige Leistungsverbesserungen aber gleichzeitig auch eine weitere Erhöhung der Beiträge beschlossen.

Profitieren werden insbesondere Pflegebedürftige im Bereich der häuslichen Pflege und deren Angehörigen. Auch Demenzkranke erhalten eine deutliche Besserstellung durch die Reform. Finanziell hat die Reform unter anderem folgende Auswirkungen: Die ambulanten Sachleistungen werden ab dem nächsten Jahr bis 2012 stufenweise angehoben:
In Pflegestufe I von jetzt 384 Euro monatlich auf 450 Euro, in Pflegestufe II von 921 Euro auf 1.100 Euro und in Pflegestufe III von 1.432 auf 1.550 Euro.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt äußerte sich zufrieden: „Die Reform der Pflegeversicherung ist eine gute Reform für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte. Sie verbessert die Leistungen. Sie schafft neue Betreuungs- und Pflegestrukturen. Sie bringt den Bürgerinnen und Bürgern durch die Pflegestützpunkte als zentrale Anlaufstellen mehr Beratung und Service. Sie sorgt durch strengere Regeln und Transparenz für mehr Pflegequalität.“

Finanziert werden die Leistungsverbesserungen durch eine Erhöhung des Beitragssatzes um 0,25 Prozentpunkte zum 01. Juli 2008. Der Pflegebeitragssatz beträgt dann 1,95 Prozent bzw. 2,2 Prozent für Kinderlose. Damit soll nach Angaben der Bundesregierung die gesetzliche Pflegeversicherung bis 2014/2015 finanziert werden.

In der Praxis werden die staatlichen Leistungen aus der Pflegeversicherung allerdings auch nach dieser Reform kaum ausreichen. Verbraucherverbände appellieren daher, sich frühzeitig gegen das Pflegerisiko abzusichern. Die Versicherungsbranche bietet verschiedene Tarife einer privaten Pflegezusatzversicherung an, welche die staatlichen Leistungen ergänzt und vorhandene Lücken schließen soll. „Eine zusätzliche Absicherung von 500,- Euro monatlich - bei Pflegestufe III - erhält ein 50-jähriger Mann bereits für etwa 20,- Euro monatlich“, erläutert Versicherungskaufmann Karsten Werksnies. „Eine Absicherung ist in jungen Jahren und bei einem guten Gesundheitszustand natürlich preiswerter. Für einen 20-jährigen gibt es eine ausreichende Absicherung bereits für etwa sechs Euro. Allerdings gibt es auch noch gute und preiswerte Angebote für ältere Personen.“ Das Kostenrisiko bei Pflegebedürftigkeit ist erheblich und auch nach der Reform der Pflegeversicherung klaffen große Lücken zwischen den staatlichen Leistungen und dem Bedarf. Insbesondere wenn man kein großes Vermögen besitzt oder dieses bei Pflegebedürftigkeit nicht aufzehren will, sollte man mit einer privaten Zusatzabsicherung vorsorgen.

Weitere Informationen zur privaten Absicherung bei Pflegebedürftigkeit erhalten Sie auf www.pflege.konzept55plus.de .


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