Flirt am Arbeitsplatz: Wie ist es mit der Liebe im Büro?

Flirten am Arbeitsplatz? Die große der Liebe im Büro täglich sehen und begehren? Geht das? Und darf man das?
Nur 1% der Personal- und Finanzmanager haben laut Umfrage keinerlei Bedenken bei Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz.
Danach sagen die Kollegen, dass Liebe auf derselben Ebene ist für andere Mitarbeiter kein Problem darstellen würde. Affären mit dem Chef oder direkten Untergebenen werden hingegen von Managern als „nicht gern gesehen“ eingestuft. Das Problem ist hierbei offensichtlich -wie so oft im Arbeitsleben- die Macht.
Bei Liebeleien mit Vorgesetzten oder Mitarbeitern könnte zwischen den Beteiligten ein Abhängigkeitsverhältnis entstehen. Dabei besteht die Gefahr, dass sich beide Seiten unberechtigte Vorteile verschaffen könnten und dies von den Kollegen mit Argusaugen beobachtet werden wird. Falls sich diese Vermutung bestätigen wird oder die Kollegen dies auch nur zu Unrecht vermuten, wäre der Betriebsfrieden gestört und ein wesentlicher Teil der Arbeitskraft nicht auf das berufliche Kerngeschehen fixiert.
Gesetzlich kann allerdings die Liebe am Arbeitsplatz nicht verboten werden.
Das würde gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstoßen.
Die entscheidende Frage ist, ob die Arbeit durch das Liebesverhältnis beeinträchtigt wird. Leidet unter der Beziehung die Arbeit, kann der Vorgesetzte einschreiten, Mitarbeitergespräche führen und gar einen der Beteiligten versetzen.
Eine Beziehung ist immer schwieriger, wenn die Liebenden nahe zusammenarbeiten, als wenn Menschen in völlig unterschiedlichen Bereichen tätig sind.
Auf jeden Fall sollte man im Unternehmen relativ rational agieren und sich die Gefühle, die heißen Blicke und das tiefe Verlangen für die Stunden nach dem Arbeitsschluss aufbewahren!
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