www. england insolvenz 24.de - Deutsche Steuerschulden sind restschuldbefreiungsfähig bei England Insolvenz

London/Frankfurt. Laut der Agentur England Insolvenz 24 .de sind deutsche Steuerschulden gestrichen - in der England Insolvenz. Dort sind sie restschuldbefreiungsfähig. „Das ist ein weiterer wesentlicher Unterschied zur deutschen Insolvenzpraxis“ sagt Julian Berger vom Anbieter englandinsolvenz24.de. So würden die teilweise sehr hohen Steuerschulden der Mandanten der Agentur, bedingt durch deren häufig freiberufliche Tätigkeit, nach einem Jahr Restschuldbefreiungsphase in England gestrichen - mit Wirkung in Deutschland. „Viele unserer Mandanten haben z.B. durch eine Betriebsprüfung früherer Jahre plötzlich 100.000 und mehr Euro Steuerschulden“. In deutschen Verbraucherinsolvenzverfahren stellt sich das Finanzamt häufig quer, ist ein besonders schwieriger Gläubiger, was die Phase der Vergleichsfindung angeht als auch bei der späteren Behandlung der Restschuldbefreiung. Für Steuerschuldner ist deshalb ein deutsches Privatinsolvenzverfahren noch schwieriger, mitunter langwieriger und risikobehafteter.
Welche Schulden fallen in England eigentlich unter die Restschuldbefreiung? Julian Berger: „Grundsätzlich alle Schulden, wie auch Steuerverbindlichkeiten, die vor dem privaten Konkurs entstanden sind – auch die, die noch nicht im Vollstreckungs– oder auch nur Mahnverfahren waren. Wichtig ist, dass die Grundlage der Schulden vorher entstanden war“. Besicherte Schulden seien davon allerdings nicht erfasst. Und auch nicht Schulden wie Geldstrafen, bestimmte Unterhaltspflichten, Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteile) Schulden aus „unerlaubten Handlungen“, kriminellen Handlungen(www.englandinsolvenz24.de, 0800- 140 15 17, contact@englandinsolvenz24.de