Schleswig-Holsteins oberste Verfassungsrichter erfinden den legalisierten Politbetrug oder: von Helmut Kohl lernen, heißt Beug

Schleswig-Holsteins oberste Verfassungsrichter erfinden den legalisierten Politbetrug

oder: von Helmut Kohl lernen, heißt Beugen lernen

Kiel, 01.09.2010

www.internet-magazin-les-art.eu Rubrik: Bedeutsames

Redaktionsartikel „les Art“

Roman Herzog sagte einst „es muß ein Ruck durchs Land“ gehen.

Auf Schleswig-Holstein übertragen muß es ab sofort heißen:

„es muß ein Tsunamie“ über das Land rollen!

Wo also sind die Aufschreie der Landeskinder? Wo sind die kühlen Norddeutschen mit Ihrem klaren Blick. Ist er im „Klaren“ untergegangen?

Da stellt sich nun das oberste Landesgericht hin und urteilt aufgrund der rechtsgültigen Landesverfassung, die letzte Landtagswahl entspricht nicht der Landesverfassung. Und die vorherigen wahrscheinlich auch nicht.

Nach allen Rechtsgrundlagen jeglicher Grundsätzlichkeit, und grundsätzlicher geht`s nimmer, ist das Parlament und die Regierung nun unrechtmäßig im Amt. Punkt und hat sofort aufgelöst zu werden, wie auch sofort zurück zu treten. Sie stellt nicht mehr die Vertretung des Volkswillens dar und das Mandat ist ihr entzogen worden.

In Folge ist nach jeglichem Rechts- und Politikverständnis seit der Stunde des Urteiles, die Regierung also nicht mehr im Amt und das Parlament ohne Rechtsgrundlage, steht also vor der gerichtlich festgestellten Auflösung. Sie ist weder handlungsfähig, noch kann sie Rechtsakte beschließen. Sie darf nicht einmal die Gebäude vertreten, in denen sie derzeit hofiert, denn ihnen ist die Legalität abhanden gekommen.

Was passiert nun? Gar nichts.

Zeigen die Politiker, die Parlamentarier Anstand, Demokratieverständnis, gar Rechtsverständnis, womöglich Moral? Mitnichten. Sie sind sich alle einig. Wir machen es wie Helmut Kohl mit seinem Staatstreich der BRD. Im Prinzip ja, aber….. Diese Darstellung kennen wir aus einer Witzserie um das Radio Eriwan. Seit heute ist Schleswig-Holstein ein Landesteil des ehemaligen Sowjetimperiums und Mitglied im Radio Eriwan?

Fakt ist, das Land Schleswig-Holstein ist heute ohne Regierung. D.h., es muß nun geprüft werden, ob ein Ausschuß unter Aufsicht des Gerichtes eingerichtet werden kann, das die Wahlgesetze wieder so gestaltet, daß es Verfassungskonform in diesem Land zu gehen kann und es muß sofort eine neue Direktwahl durch den Landessouverän unter Aufsicht eben dieses Gerichtes, auf den Weg gebracht und durchgeführt werden. Denn die Regierung ist per Gericht außer Kraft gesetzt. Es gibt kein Dazwischen.

Der Versuch des Gerichtes, hier nun ein im Prinzip ja aber …. herzustellen, ist unzulässig und stellt das Gerichts nun selbst ins Aus. Denn zu sagen, die Wahl sei formal richtig vollzogen worden hilft nicht. Daraus läßt sich keine Legalität ableiten die es zulässt, die Regierung im Amte zu belassen, ihre Rechtsgrundlage nun selbst anzupassen und bis 1012 sich neu zu wählen. Das ist schicht einer „organisierte Kriminalität“ seitens der Landesverfassungsrichter vergleichbar die sich nicht trauen, ihre eigenen Gesetze und Urteile anzuwenden und durchzusetzen.

Hier ist nun der Souverän gefragt, der die Sache selbst in die Hand zu nehmen hat, damit er seine Demokratie rettet und seine Stellung als Souverän wieder herstellt. Versäumt er dieses, so bestätigt sich am Beispiel der BRD die Politverwaltungsditkatur im Stile eines „Neo-Feudalismusses“, nach der die Obrigkeit auf das Volk „sche…..“ und macht, was es nach eigenen Gustos sich so ausdenkt. Hauptsache die Macht bleibt erhalten und wird unter einander geregelt.

Nur dann benötigen wir keine Verfassung mehr, kein Parlament und die Regierung kann per Verwaltungsbeschluß via Parteienenproporz alle paar Jahre in einem Lotterieverfahren oder Rotationsverfahren, vergeben werden. Das ist billiger und ehrlicher, entspricht es doch heutigen Gegebenheiten des rechtsgebeugten Urteiles, des im Prinzip ja, aber……


Über Rainer Kaltenböck-Karow