Rauchmelderpflicht wird ignoriert!

In 9 Bundesländern sind die kleinen Lebensretter vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Seit 1. Januar 2011 gilt auch in Schleswig-Holstein die Rauchmelderpflicht!
Eigentümer von Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung z. B. Hotels und Pensionen, sind verpflichtet in allen Schlaf- und Kinderzimmern sowie in den Fluren (Rettungswegen) Rauchwarnmelder zu installieren. Ein Raumchmelder pro Zimmer reicht jedoch nur, wenn der Raum kleiner als 60 qm ist.
200.000 Brände im Jahr und damit ca. 600 Tote. Dieses Ergebnis ist erschreckend, da 95 % der Brandopfer nicht vom Feuer, sondern schon vom Rauch vergiftet wurden.
Eine Umfrage hat ergeben, dass jede zweite Wohnung im Norddeutschenraum immer noch ohne Rauchmelder bewohnt wird. Allen Gesetzestexten zur Rauchmelderpflicht liegt die Anwendungsnorm DIN 14676 zu Grunde.
Rauchwarnmelder bewachen Sie und ihre Familie auch während sie schlafen. Der laute Alarm weckt Sie rechtzeitig, um Sie und Ihre Familie zu retten. Für z. B. Gehörlose kann man eine optische Meldung oder Vibrationsmeldung realisieren.
Die Anmarschzeit der Löschkräfte lässt sich kaum beeinflussen, da sie von der Entfernung und Art der Feuerwehr abhängt. Daher ist es wichtig, sofort die Fachmänner zu informieren. Aus diesem Grund entscheiden sich immer mehr für eine Brandmeldeanlage mit Aufschaltung auf eine Notruf- und Serviceleitstelle. Hier sitzen 365 Tage im Jahr und 24 Stunden am Tag speziell geschultes Leitstellenpersonal. Je nach Absprache wird sofort die Feuerwehr, die Polizei, der Krankenwagen, Nachbarn, Geschwister o. ä. informiert. Im privaten Bereich werden Rauchwarnmelder oftmals in eine bereits bestehende Alarmanlage eingebunden.
In diesen Bundesländern gilt die Raumelderpflicht: Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Bremen und Sachsen-Anhalt

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