Wenn das Weihnachtsgeschäft zum Risiko wird! Gewährleistungsausschlüsse bei eBay sind überwiegend unwirksam!
Pressetext verfasst von martinberger80 am Fr, 2012-11-23 12:22.In der Vorweihnachtszeit boomt der Handel auf der Plattform eBay. Viele Personen wollen diese Zeit nutzen, um nicht mehr benötigte Artikel über eBay zu verkaufen. Dabei wird immer wieder übersehen, dass selbst private Verkäufer nur unter schwierigen Bedingungen die Gewährleistungshaftung ausschließen können.
Noch immer schließen weit über 60 Prozent der privaten Verkäufer die weitreichenden Gewährleistungsrechte nicht rechtswirksam aus. Private Verkäufer fügen oft bei ihren eBay-Auktionen die Sätze „Die Gewährleistung ist ausgeschlossen“ oder „Keine Haftung für Mängel“ hinzu. Damit wollen private Verkäufer vermeiden, für Mängel an der Ware zu haften. Bisher blieb nahezu unbemerkt, dass solche einfachen Formulierungen regelmäßig unwirksam sind, da sie gegen „AGB-Recht“ verstoßen.
Der Jurist und eBay-Rechtsexperte Dr. Martin Berger wies bereits im Jahr 2007 auf dieses offensichtliche Problem im Zusammenhang mit eBay hin. Dennoch wird die Unwirksamkeit der Gewährleistungsausschlüsse weiterhin von vielen Verkäufern, Rechtsanwälten und Rechtsprofessoren übersehen. „Es ist schon verwunderlich, dass selbst Rechtsprofessoren dieses Problem unterschätzen und immer wieder erstaunt sind, wenn man sie darauf hinweist“, so Dr. Berger. Dabei ist die Rechtslage eindeutig. Zwar weist mittlerweile selbst eBay in seinem Rechtsportal auf dieses Problem hin. Jedoch verkennen die eBay-Autoren, dass selbst bei der ersten Verwendung eines Gewährleistungsausschlusses dieser bereits unwirksam sein kann. „Das kann weitreichende Folgen haben“, so Dr. Berger.
In Folge von unwirksamen Gewährleistungsausschlüssen könnten Käufer von den privaten Verkäufern beispielsweise eine Reparatur oder Ersatzlieferung verlangen, oder vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz fordern. Dies gilt auch für längst abgeschlossenen Auktionen für einen Zeitraum von zwei Jahren.
Daher sollten private Verkäufer die Gewährleistung unter Beachtung der §§ 305ff. BGB wie folgt ausschließen: „Die Gewährleistung ist ausgeschlossen. Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verschulden bleiben davon unberührt.“
Weitere hilfreiche Informationen zum Thema eBay-Recht finden Sie im gleichnamigen Ratgeber:
„eBay-Recht“ – der Praxisratgeber für Käufer und Verkäufer“, von Martin Berger, 2., überarbeitete Auflage 2012, Verlag BOD Norderstedt;
ISBN 978-3-8482-2514-9, Paperback, 132 Seiten
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