Pflege-Neuausrichtungsgesetz - PNG: Was ändert sich, was ist neu?

Am 01. Januar 2013 trat das Pflege-Neuausrichtungsgesetz in Kraft. Es ist dazu gedacht, Pflegebedürftige und deren pflegende Angehörige besser zu unterstützen und auch zu entlasten.
Wichtige Veränderungen im Überblick:
• Leistungsverbesserungen für Demenzkranke
• Flexibilisierung der Leistungsinanspruchnahme
• Entlastung pflegender Angehöriger
• Einführung des Pflege-Bahr
• Fördermaßnahmen für alternative Wohnformen
• Umfassendere Rechte bei Begutachtungen für die Pflegebedürftigen
Demenzkranke Menschen erhalten demnächst bereits bei der sogenannten Pflegestufe 0 eine Geld- oder Sachleistung, zusätzlich zu dem bereits gezahlten Betreuungsgeld von (maximal) 200,- €, wenn eine eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt. In den Pflegestufen I und II wird der Betrag für die Sach- und Geldleistungen erhöht.
Sachleistungen:
- Pflegestufe 0: 225,- €
- Pflegestufe I: 665,- €
- Pflegestufe II: 1.250,- €
Geldleistungen:
- Pflegestufe 0: 120,- €
- Pflegestufe I: 305,- €
- Pflegestufe II: 525,- €
Zukünftig besteht die Wahl zwischen Leistungskomplexen und/oder Zeitkontingenten gegenüber ambulanten Pflegediensten. Dadurch soll die Pflege besser an die persönlichen Erfordernisse des Bedürftigen angepasst werden.

Bei der Inanspruchnahme von Kurzzeit- oder Verhinderungspflege wird das Pflegegeld ab 2013 zur Hälfte weiter bezahlt.
Ambulant betreute Wohngruppen werden ab sofort besser gefördert. Neu gegründete Wohngruppen haben Anspruch auf maximal 10.000,- €. Diese können für Umbaumaßnahmen genutzt werden. Unter Umständen erhält die Wohngruppe 200,- € zusätzlich pro Bewohner, um eine Pflegekraft einstellen zu können. Weiterhin werden 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um alternative Wohnformen für Senioren zu unterstützen.
Mit dem Pflege-Bahr soll der Abschluss privater Pflege-Zusatzversicherungen gefördert werden. Bezahlt der Versicherte mindestens 10,- € monatlich an Versicherungsprämie, zahlt der Staat 5,- € dazu.
Die Informationspflicht des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen gegenüber den Antragstellern wird ausgedehnt. Des Weiteren werden Beratungsgutscheine ausgegeben, wenn die Pflegekassen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung einen Beratungstermin anbieten können.

www.z-s-b.com
info@z-s-b.com


Über Oliver Rosenthal