Die Zukunft der privaten Fonds und des freien Fondsmarktes von Dr. Horst Werner (Göttingen) kritisch betrachtet

Die Fondsentwicklung in Deutschland bei den privaten Fonds und beim freien Fondsmarkt zur kapitalmarktorientierten Projektfinanzierung wird von Dr. Horst Werner (Göttingen) kritisch betrachtet. Der bislang nicht geregelte Privatfondsmarkt von kleineren geschlossenen Fonds und den Bürgerfonds wird durch das neue AIF-Gesetz zur europäischen Rechtsangleichung mit Auflagen stranguliert, so dass zukünftig Projektfinanzierungen ( z.B. einer Produktionshalle oder eines Bürogebäudes etc. ) der mittelständischen Wirtschaft über bankenunabhängiges, privates Fondskapital aus praktischen Gründen kaum noch möglich sein werden. Fondsprojektfinanzierungen z.B. auch von dorfgemeinschaftlichen Biogas- und Wärmeanlagen, von BHKW´s oder von Photovoltaikdachanlagen auf Schulen durch einen "Elternfonds" oder auf Rathäusern durch Bürger-Eigeninitiative bedürfen ab dem 22. Juli 2013 einer BaFin-Kapitalmarktzulassung. Auch private Fonds werden nach dem neuen Kapitalanlagesetzbuch ab Ende Juli 2013 eine sehr hohe Kapitalausstattung vorzuweisen haben und dürfen zukünftig nur bis maximal 60% mit Fremdkapital arbeiten. Was an Projekten schon mit Banken nicht finanziert werden konnte, kann nun auch ohne Banken mit reinem Fondskapital in vielen Fällen ebenso nicht mehr finanziert und verwirklicht werden. Bürokratische Zulassungshürden und unangemessen hohes Gründungskapital-Erfordernis von Euro 300.000,- mit kreditwirtschaftlichen Beschränkungen bei einer an sich kostengünstigen Mischfinanzierung aus Bankdarlehen und Eigenkapital werden viele geplante Regionalwirtschafts-Projekte zum Nachteil einer eigeninitiativ handelnden Bürgerschaft "sterben" lassen. Der Gesetzgeber ist mit seiner Regelungswut ( ein neues Fondsgesetz auf über 600 Seiten ! ) deutlich über das Ziel hinaus geschossen.

Gerade die Finanzierung von mittelgroßen Projekten und Investitionsvorhaben, die die Finanzkraft eines einzelnen Unternehmens oder einer Dorf- oder Bürgergemeinschaft übersteigt, ließen sich mit privaten Fondskonstruktionen verwirklichen und stärkte die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstandes. Das scheint nun vorbei zu sein: Projektinitiativen und Wettbewerbsmaßnahmen werden in diesen Bereichen zukünftig stark beeinträchtigt sein.

Private geschlossene und offene Fonds als Finanzierungs-Pools ( im Gegensatz zu den institutionellen Investmentfonds mit Börsenlisting ) dienen zur klassischen Projektfinanzierung von speziellen Investitionsvorhaben, die ein einzelner Investor allein nicht bewerkstelligen kann. Handelt es sich nicht um einen geschlossenen Fonds zur Einzelprojektfinanzierung, sondern um einen Fonds zur Finanzierung mehrerer zukünftiger Projekte, die erst in der Zukunft ausgewählt werden, so spricht man von einem sogen. "offenen Fonds", der regelmäßig zeitlich unbefristet ist. Der private offene Fonds hat eingeschränkten "blind pool Charakter", da bei Gründung des Fonds zukünftige Projekte noch unbestimmt sind. Es werden in dem Fonds lediglich die Systematiken der Projektinvestition, die Investitionsgrundlagen und die Art der Einzelprojekte festgelegt, z.B. nur zukünftige Investitionen in Solar- und Windparks oder in Einzelhandelsimmobilien oder in Container-Schiffe.

Fonds und Fondskonzepte zu erstellen ( Fondsgesellschaften zu gründen oder Vorrats-Fonds zu verkaufen ) sowie Fondspropekte bzw. Fondsexposés mit und ohne BaFin zu erabeiten bzw. innovative Fondskonzepte zu konzipieren und bei größeren Vorhaben die BaFin-Billigung für private Fondsprospekte einzuholen, war in der Vergangenheit Teil der Finanzierungs-Dienstleistungen der Dr. Werner Financial Service AG ( http://www.finanzierung-ohne-bank.de ). Der Fondsspezialist Dr. jur. Horst S. Werner lädt auch zukünftig Interessenten gern zu einem kostenlosen Fondskonzeptions-Gespräch über neue Finanzierungswege ein. Die Finanzierung über andere, genehmigungs- und zulassungsfreie "Finanzierungs-Pools" wird auch künftig helfen, Einzelprojekte zu realisieren. Eine neu gegründete Projektbeteiligungs GmbH & Co KG finanziert regelmäßig das Besitzobjekt in einer gemischten Finanzierung aus Fremdkapital ( anteilige Bankenfinanzierung ) und Eigenkapital in Form anderer Finanzinstrumente als in der schönen alten, unregelierten "Fondsmarkt"-Zeit. Bürger und Initiatoren werden neue Formen von "Finanzierungs-Pools" finden müssen, an dem sie anteilig entsprechend ihrer Beteiligungshöhe mitberechtigt sind.