Aurin begrüßt Entscheidung für den Mindestlohn

Ab dem 1. Januar 2014 dürfen sich Zeitarbeitnehmer in Deutschland über mehr Verdienst freuen. Der tarifliche Mindestlohn wird in Westdeutschland auf 8,50 Euro angehoben, im Osten auf 7,86 Euro. Darauf einigten sich die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) und die Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Bis zum Jahr 2016 soll eine stufenweise Steigerung des Mindestlohns auf neun Euro erfolgen. Für die Lohngruppen zwei bis neun gilt: Die Löhne steigen ab 2014 um 3,8 Prozent, im Jahr 2015 um 3,5 Prozent und 2016 erneut um 2,3 Prozent.

Zeitarbeitsbranche profitiert von fairer Bezahlung

Nicht nur für die rund 800.000 Zeitarbeiter in Deutschland bedeutet die Lohnanhebung einen Erfolg. Aurin bewertet die Entwicklung der Mindestlöhne in der Zeitarbeitsbranche ebenfalls als äußerst positiv. Die Entscheidung für einen flächendeckenden Mindestlohn bringt für beide Seiten Vorteile. Aurin kann so den Personaleinsatz kalkulieren und die Mitarbeiter haben wirtschaftliche Sicherheit. Natürlich profitieren auch die Betriebe, die die Flexibilität der Zeitarbeit nutzen, von der verbesserten Planungssicherheit.

Der erst ab 2017 von der Bundesregierung vorgesehene generelle Mindestlohn von 8,50 Euro wird von Aurin bereits an die Mitarbeiter weitergegeben. Damit kommt das Unternehmen einem Branchenübergreifendem Tarifbeschluss zuvor. Ab dem Jahr 2016 übersteigt Aurin mit neun Euro Mindestlohn sogar den von der Regierung geplanten Mindestlohn. Zusammengefasst bedeutet das: Aurin wird im Jahr 2016 den angestrebten generellen Mindestlohn von 8,50 Euro bereits übersteigen. Als Personaldienstleister liegt Aurin die Verantwortung für das Wohl jedes einzelnen Mitarbeiters am Herzen. Dieses wird mit der Einführung des Mindestlohns gestärkt. Eine faire Bezahlung ist für Aurin allerdings nicht alles. Die Wertschätzung der Mitarbeiter trägt für das Unternehmen ebenso zum Erfolg bei.

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