Pressekonferenz: Apothekenhonorar - Freie Apothekerschaft e.V. verklagt die Bundesrepublik Deutschland

Anlass der Pressekonferenz:
Vorstellung der Feststellungsklage der Freien Apothekerschaft e.V. gegen die Bundesrepublik Deutschland zur Anpassung des Fixhonorars an die Kostenentwicklung der Apotheken.

Der Festzuschlag gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) auf rezeptpflichtige Arzneimittelt bildet nach wie vor die maßgebliche Einnahmequelle für Apotheken. Trotz Inflation, steigender Kostenquote und immer neuen Aufgabenübertragungen ist der Festzuschlag seit über zehn Jahren nicht erhöht worden und liegt heute nur geringfügig über dem Niveau im Zeitpunkt seiner Einführung im Jahr 2003. Die durch die nunmehr zwanzigjährige Stagnation des Festzuschlags bewirkte Abkoppelung der Apotheken von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ist eine der Hauptursachen für das weithin sichtbare „Apothekensterben“ in Deutschland. Nach dem Willen des parlamentarischen Gesetzgebers soll indes eine Anpassung an die Kostenentwicklung der Apotheken regelmäßig auf Grundlage einer Überprüfung im Zweijahresrhythmus erfolgen (vgl. BT-Drs. 15/1525, s. 166). Da das Bundeswirtschaftsministerium dieser Pflicht nicht nachgekommen ist, hat die Freie Apothekerschaft e.V. das Team um Dr. Fiete Kalscheuer, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, von der Kanzlei BROCK MÜLLER ZIEGENBEIN mit der Einreichung einer Feststellungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland beauftragt.

Termin: Dienstag, den 23. April 2024
Ort: Tagungszentrum der Bundespressekonferenz, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin
Raum: Hauptstadtlounge
Beginn: 11.00 Uhr

Mitwirkende:
• Daniela Hänel, 1. Vorsitzende (Linda-Apotheke in der Nordvorstadt, 08058 Zwickau)
• Cordula Eichhorn, stellvertretende Vorsitzende (Rathaus-Apotheke, 65817 Eppstein)
• Reinhard Rokitta, Schatzmeister und Sprecher des Klagekonsortiums (Punkt-Apotheke, 32257 Bünde)
• Carolin Eichhorn-Loftus, Klägerin (easyApotheke, 65830 Kriftel)
• Marion Flügel, Klägerin (Apotheke am Markt, 97359 Schwarzach am Main)
• Yannick Detampel, Kläger (Holsten Apotheke, 24790 Schacht-Audorf)
• Martin Wetzel, Kläger (Pommern-Apotheke, 17109 Demmin)
• Rechtsanwalt Dr. Fiete Kalscheuer, Klägervertreter und Ansprechpartner für rechtliche Fragen (BROCK MÜLLER ZIEGENBEIN Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Schwedenkai 1, 24103 Kiel)

Bitte beachten Sie, dass vor Ort nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung steht.
Für eine persönliche Teilnahme ist daher eine Anmeldung bis zum 19. April 2024 per E-Mail an info@freieapothekerschaft.de wünschenswert.

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass Fragen zur Klageschrift und zum ökonomischen Gutachten erst ab dem 23. April 2024 beantwortet werden.

Bildmaterial und Hintergrundinfos zur PK sind (ab dem 12. April 2024) abrufbar unter www.freieapothekerschaft.de


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