CGB-Zweifel an amtlichen Statistiken

Stark auseinanderklaffende Bevölkerungsprognosen des Statistischen Bundesamtes und der KMK.

"Trau keiner Statistik, die du nicht selber gefälscht hast." An diesem dem ehemaligen britischen Premierminister Sir Winston Churchill zugeschrieben Ausspruch fühlt man sich nach einer Meldung im Newsletter "Berlin.Table" der Table Media GmbH erinnert. Das Medium verweist darin auf stark auseinanderklaffende Bevölkerungsprognosen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) und der Kultus-Minister-Konferenz (KMK). Während Destatis in einer Bevölkerungsvorausberechnung bis 2035 einen Rückgang der Kinder im schulpflichtigen Alter um rund 800.000 prognostiziert, geht die KMK in einer eigenen Vorausberechnung von einem Zuwachs um etwa 260.000 Schülerinnen und Schüler aus.

Wer liegt richtig mit seiner Prognose? Dies ist keine belanglose Frage, sondern hat Konsequenzen für die Schulplanung. Brauchen wir bis 2035 zusätzliche Schulgebäude oder müssen wir uns auf Schulschließungen einstellen? Wird sich der vielerorts bestehende Lehrkräftemangel in den nächsten Jahren weiter verschärfen oder ist Entspannung angesagt? Regierungs- und Oppositionsparteien werden die Fragen sicherlich unterschiedlich beantworten und sich dabei auf die für sie passende Statistik stützen. So sieht die Stadtgemeinde Bremen aktuell keinen Lehrkräftemangel. Sie hat verkündet, dass alle Planstellen besetzt sind. Die Konsequenz: bereits im April wurden Referendarinnen und Referendaren im bremischen Schuldienst signalisiert, dass nicht alle mit einer Anstellung als Lehrkraft rechnen können. Die rechnerische Besetzung aller Planstellen gibt allerdings die Realität nur unvollkommen wieder. Tatsächlich gibt es Schulen mit Lehrkräfteüberhang, während beispielweise das Technische Bildungszentrum Mitte (TBZ) als eine der größten Bremer Berufsschulen aufgrund von Schwierigkeiten bei der Stellenbesetzung im kommenden Schuljahr voraussichtlich nicht den im Lehrplan vorgesehen Unterricht vollumfänglich erteilen kann.

Für den CGB ist unverständlich, wie es angesichts der finanzpolitischen Bedeutung verlässlicher statistischer Grundlagen für einen überschaubaren Prognosezeitraum von fünf bis sechs Jahren zu solch unterschiedlichen Prognoseergebnissen kommen kann wie zwischen Destatis und der KMK. Leider beschränken sich die CGB-Zweifel an der Verlässlichkeit amtlicher Prognosen nicht auf den Bildungsbereich. Auch die Notwendigkeit der Reformen von Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung wird im wesentlichen mit demografischen Vorausberechnungen begründet. Dies gilt insbesondere für die Rentenversicherung, bei der gerne mit dem sogenannten Rentenquotient argumentiert wird, dem Verhältnis von Beitragszahlenden zu Rentenempfängern. Wenn das Institut der Wirtschaft (IW) prognostiziert, dass bereits im Jahr 2030 auf einen Rentenbezieher nur noch 1,5 Beitragszahler kommen, sind Zweifel an der Zukunftsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung verständlich. Das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenbeziehern ist jedoch nicht nur von der demografischen, sondern auch von der Entwicklung der Erwerbstätigkeit abhängig und damit politisch beeinflussbar. Im letztjährigen OECD-Beschäftigungsausblick für Deutschland wird darauf verwiesen, dass durch eine Steigerung des Produktivitätswachstums und die Mobilisierung ungenutzten Arbeitskräftepotenzials z.B. durch eine Verringerung der Geschlechterdifferenzen in der Beschäftigung und vor allem durch die Aktivierung älterer Arbeitskräfte in guter Gesundheit sowie eine Erhöhung der regulären Migration - die Bremswirkung, die der demografische Wandel auf das Wachstum ausübt, teilweise - oder sogar vollständig - kompensiert werden könnte. Der CGB sieht dies ähnlich und hofft, dass die von der Bundesregierung eingesetzte Reformkommission ihre Arbeitsergebnisse und Empfehlungen nicht ausschließlich auf demografische Prognosen stützt.

Dass politische Rahmenbedingungen immer wieder den sich verändernden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen angepasst werden müssen, ist unstrittig. Die Entscheidungsgrundlagen müssen aber verlässlich und nachvollziehbar sein.

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