Gründung einer „Offshore“ Bank in Neuseeland

Eine Neuseeland Offshore Bank (die juristisch korrekte Bezeichnung ist: Neuseeland Finanzdienstleistungsgesellschaft mit Genehmigung für Bankdienstleistungen gemäß Bankengesetz Neuseeland), kann sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen weltweit Bankdienstleistungen anbieten ohne Einschränkung der Kundenzahl, der Höhe der Einlagen oder der Anzahl der Währungen.

Die Neuseeland Offshore Bank kann fast alle Serviceleistungen zur Verfügung stellen, die auch von einer Bank mit A-Lizenz angeboten werden, allerdings darf das Wort „Bank“ nicht im Namen geführt werden. Abwandlungen wie Bancorp., Sparkasse, Credit Union, Savings & Loan, usw. sind allerdings erlaubt. Zu den Tätigkeiten einer Neuseeland Offshore Bank können u. a. folgende Serviceleistungen gehören, sie sind aber nicht auf diese begrenzt:

• Einlagengeschäfte und Kreditvergabe
• Debitkarten- und Kreditkartenservice
• Ausgabe von Finanzbürgschaften und finanziellen Instrumenten
• Service im Bereich des Cash Managements
• Girokonten
• Scheckkonten
• Sparkonten
• Termingeld
• Banküberweisungen
• Zahlungsabwicklung
• Fondsmanagement
• Investitionsmarketing

Die Neuseeland Offshore Bank unterliegt nicht den Bestimmungen zur Schaffung von Kapitalrücklagen. Direktoren und Aktionäre können jede Nationalität haben und ihr Wohnsitz kann sich in einem beliebigen Land befinden.

Bei der Gesellschaft der Bank handelt es sich um die Rechtsform der Limited (Ltd.). Die Gesellschafter der Limited können in- und ausländische natürliche- oder juristische Personen sein. Aufgrund verschiedener rechtlicher Erwägungen sollte eine deutsche natürliche oder juristische Person allerdings nicht direkt/erkennbar beherrschenden Einfluss (mehr als 50%) an der Neuseeland-Gesellschaft haben. Hier könnte z. B. eine Auslandsgesellschaft gegründet und als Gesellschafter "zwischengeschaltet" werden.

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