Größere Rechtssicherheit bei einvernehmlicher Scheidung
Pressetext verfasst von Lebenslage-Scheidung am Mi, 2010-07-28 15:41.Scheidungsfolgenvereinbarung
Es gibt zwei Arten einer Scheidung: Entweder wird - mitunter auch mit unfairen Mitteln - um Kinder, Hausrat oder Ehewohnung gestritten oder beide Ehepartner lassen sich einvernehmlich scheiden.
Zwei Drittel aller Scheidungspaare verzichten auf Streit und regeln einvernehmlich den weiteren Umgang mit gemeinsamen Kindern oder die Verteilung des in der Ehe erworbenen Eigentums. Doch Vorsicht: Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung sollte man auf Rechtssicherheit bedacht sein, denn es gibt einige Risiken.
Eine wirksame Scheidungsfolgenvereinbarung kann u.a. den nachehelichen Unterhalt, Ansprüche aus dem Versorgungsausgleich, die Verteilung des Zugewinns oder die Eigentumsverhältnisse an der Ehewohnung regeln. Auch erbrechtliche Ansprüche können Gegenstand der Vereinbarung sein.
Alles, was im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung festgelegt wird, muss nicht im späteren Scheidungsverfahren entschieden werden.
Eignet sich die Scheidungsfolgenvereinbarung nur für Wohlhabende?
Es ist unbestritten, dass Scheidungsfolgenvereinbarungen sinnvoll sind, wenn große Vermögenswerte wie Unternehmensanteile, Wertpapierdepots oder Immobilien vorhanden sind.
Aber auch bei ungleichen Einkommensverhältnissen können für beide Seiten sinnvolle Regelungen vereinbart werden. So kann der wirtschaftlich Stärkere den Zeitraum begrenzen, in dem er Unterhalt zahlen muss. Der wirtschaftlich Schwächere weiß zuverlässig, wie lange er Unterhalt bezieht.
Darüber hinaus sind die Regelungen auch für Eltern minderjähriger Kinder interessant, da z.B. das Sorgerecht und/oder Umgangsrecht rechtsverbindlich und einvernehmlich festgeschrieben werden können.
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