Erneute Rücktrittsaufforderung an NDS - Justizministerin Frau Antje Niewisch-Lennartz

Damit es auch richtig von den Lesern verstanden wird, in dieser Angelegenheit geht es nicht um Portokasse von €20.000 oder €40.000EUR, hier geht es um einen höheren dreistelligen Millionenbetrag. Nicht nur, dass das Land Niedersachsen pro Jahr €12.000 EUR in noch unbegrenzter Zeit aus Steuermitteln zahlen muss, sondern es geht um Steuereinnahmeverlust für den Steuerzahler seit 1998 von mehr als einer halben Milliarde EUR und sehr konservativ berechnet. In dieser Strafsache sind inzwischen vier Bundesländer und bis hoch zu den Ministerpräsidenten verwickelt. Das Kanzleramt und
der Bundestag sind seit 2012 in Kenntnis der Sache.

Date, 15. April 2015

Frau Justizministerin persönlich vorzulegen !

Nur per Fax: (0511) 1 20 51 70

Niedersächsisches Justizministerium
Justizministerin Frau Antje Niewisch-Lennartz
Am Waterlooplatz 1

30169 Hannover

Kriminelle Verbrecherbande innerhalb der Niedersächsischen Justiz
mit systembedingter Staatskriminalität

Erneute Rücktrittsaufforderung der Justizministerin
Frau Antje Niewisch-Lennartz

Beschwerde zum Aktenzeichen NZS 500 Zs 324/15
der GenStA Oldenburg vom 01. April 2015
Richterin L. Sozialgericht Oldenburg

Frau Justizministerin,

wer als Justizministerin eine kriminelle Bande innerhalb der Niedersächsischen Justiz duldet und welche sogar Verbrechen in Auftrag gab oder gibt, kann nicht mit „sehr geehrt angesprochen“ werden.

Ich verschwende mein geringes Einkommen nicht dazu, hier in Deutschland Gerichtsverfahren zur Erlangung des Rechts zu betreiben, wobei schon jetzt
erkennbar ist (www.Bohrwurm.net), dass in Bezug auf meine Person Richter jedes Recht für sich in Anspruch nehmen, dieses Recht auch beugen zu wollen. Das Richter und Staatsanwälte sich bei ihren Straftaten Recht zu beugen nicht absprechen, halte ich für total abwegig. Wie können Sie erklären, dass ein promovierter und gemäß Art. 97 Abs. 1 GG unabhängiger Richter am VWG Oldenburg nach Vorlage einer Vertretungsvollmacht die Verhandlung unterbricht, um sich erst einen 20 minütigen Rat für seine zu fällenden Entscheidungen
(§ 13 StGB - Strafvereitelung der schweren Steuerhinterziehung) zu holen?

Richterin L. des Sozialgerichts Oldenburg hatte nur ein Ziel, hier bei erdrückender Beweislage und u.a. auch gegen das Land Niedersachsen mit ihrem richterlichen Verhalten, den der Fortsetzung der schweren vorsätzlichen und bandenmäßigen Strafvereitelung im Amt. Eine Richterin und die allein die Beschlüsse des Plenums des BVerfG 1 PBvU 1-02 nicht kennen will, dazu den Beschluss des BVferG gemäß § 31 Abs. 1 BVferGG/BVerfG vom 09.03.2005 - 1BvR 569/05, hier mit nachfolgendem Text anzusehen:

„Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen. Dies gilt ganz besonders, wenn es um die Wahrung der Würde des Menschen geht. Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern”

hat nichts auf dem Richterstuhl eines „Demokratischen Rechtsstaates“ zu suchen, noch geschweige ein Urteil im Namen des Volkes zu sprechen.

Richterin L. wollte mit ihrem strafzuvereitelnden Handeln, hier durch vorsätzliche Verweigerung rechtlichen Gehörs dem § 183 Abs. 1-4 GVG, u.a. der Feststellung eines anhaltenden Verbrechens zum Urteil 16 V 10089/03 des Finanzgerichts Hannover und zu weiteren rechtlichen Maßnahmen entgehen.

Das kein Anwalt mich mehr vor Gericht vertreten will, hätte bei jedem Staats- und Justizbeamten schon längst das lichterloh brennende rote Alarmsignal auslösen müssen. Richterin vd. H. des AG Wildeshausen bezeichnete erst kürzlich und in Bezug auf meine Person mehr als vorsichtig kriminelles Verhalten von Staats- und Justizbeamten als so wörtlich, „EINIGES SCHIEF GELAUFEN“.

Eine Generalstaatsanwaltschaft, wie die GenStA Oldenburg und die schwere Steuerhinterziehungen strafvereitelte, Rechtsbeugung der AO mit dreistelligem Millionenschaden, u.a. auch für den Steuerzahler seit mehr als einem Jahrzehnt duldet, sowie Zivilklagen nebst unangreifbaren Beweismitteln beim Amtsgericht Delmenhorst einfach verschwinden lässt, ist nicht nur rechtlich unglaubwürdig, sondern schlichtweg als kriminelle Bande zur Beseitigung der Demokratischen Rechtsordnung zu bezeichnen.

Diese systembedingte Staatskriminalität kommt mir als ehemaliger politischer Häftling der Ex-DDR 1977/1978 in den Zuchthäuser von Cottbus/Brandenburg, sowie betrieben von einer verbrecherischen Staatssicherheit, sehr sehr bekannt vor.

Ich habe Sie daher erneut gemäß Art. 20 Abs. 4 GG und in Bezug auf § 258a StGB mit § 339 StGB aufzufordern, Ihr Amt als Justizministerin des Landes Niedersachsen sofort niederzulegen.

G.K.
Ehemaliger politischer Häftling der DDR 1977
Mitglied im Verein gegen Rechtsmissbrauch eV.

Anlage: Beschluss GenStA Oldenburg NZS 500Zs 324/15
vom 01. April 2015

Cc:

Landessozialgericht Bremen - Niedersachsen
Fraktionen im NDS-Landtag
Dr. Norbert Blüm - Bonn
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Bundestag
Internetveröffentlichung