Bremische Bürgerschaft leistete seit 2011 Beihilfe durch Unterlassen gegen die Abgabenordnung

Seit April 2011 wusste die Bremische Bürgerschaft von der vorsätzlichen und bandenmäßigen anhaltenden Beugung des Rechts sowie der Strafvereitelungen im Amt gegen die Abgabenordnung. Rechenschaft von der/dem verantwortlichen Justizsenator/rin wurde dazu nicht eingefordert.
Der Kreis der Mitwisserschaft an diesen schweren Straftaten gegen die Abgabenordung hatte sich seit Oktober 2009 bis zum Bundesverfassungsgericht sowie 2010 bis zum European Court of Human Rights ausgeweitet. Inzwischen ist durch Mitwisserschaft seit März 2012 die Bundeskanzlerin sowie 2015 auch der gesamte Bundestag belastet. Darüber hinaus wurden höchste Vertreter bei der Europäischen Union in Kenntnis gesetzt.
Der durch diese seit 1998 und bis heute anhaltenden ungesühnten Straftaten im Amt entstandene finanzielle Schaden am Gemeinwohl, dürfte wohl nach neusten Erkenntnissen im mittleren dreistelligen Millionenbereich, wenn nicht sogar im Milliardenbereich liegen. Darüber hinaus wurde eine weltweit erhebliche CO² Minderung verhindert.

Beweis FA Hannover Aktz. 16 V 10089/03; BVerfG Aktz. 2 BvR 2156/09; EGMR 17132/10/ Bundestag Pet 4-18-07-312-019381, Kanzleramt Aktz. 131 –K- 500 617/12/0001

26. April 2011
Bremische Bürgerschaft
An alle Fraktionen
Am Markt 20
28195 Bremen

Strafanzeige gegen Justizbeamte des Landes Bremen

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

in der Anlage übersende ich den Fraktionen der Bremischen Bürgerschaft meine Strafanzeige gegen Justizbeamte des Landes Bremen zur freundlichen Kenntnisnahme. Gleichfalls meine Rücktrittsaufforderung an den ehemaligen Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen und heutigen Bundespräsidenten, Herrn Christian Wulff, der hauptsächlich für die Auslösung des Ganzen verantwortlich zu machen ist.

Hochachtungsvoll

G. K.

Anlagen:
Strafanzeige gegen StA- und GStA-Bremen, sowie Richter beim OLG Bremen
Financial Times Deutschland 18. Jan 2011
Beschluss OLG Bremen
Schriftsatz an Bundespräsident Christian Wulff
Deutscher Bundestag vom 07. März 2011

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Nur per Fax: 030/18 10 27 20

Persönlich der Bundeskanzlerin vorzulegen!

Bundeskanzleramt/Bundeskanzlerin Abschrift
Frau Dr. Angela Merkel
Willy Brandt Straße 1

10 557 Berlin

Rechtsbeugung gegen die AO und Strafvereitlungen der Steuerhinterziehung
Pet. Bundestag Az. 4-17-07-1030-002204
Schriftsatz an den Deutschen Bundestag vom 26. Februar 2012

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

den beigefügten Schriftsatz an den Deutschen Bundestag in obiger Strafsache übermittle ich zur freundlichen Kenntnisnahme.

Gemäß Art. 84 Abs. 4 Grundgesetz fordere ich hiermit die Bundesregierung auf, der Verfassung im Zusammenhang mit den Strafgesetzen umgehend in Niedersachsen Geltung zu verschaffen. Die Niedersächsische Landesregierung und das Niedersächsische Parlament stehen seit Jahren im dringenden Verdacht, Anweisungen zu strafrechtlichen Ermittlungen gegen Staats- und Justizbeamte untersagt bzw. bis heute zu unterdrückt zu haben.

Beim EGMR liegt bereits seit 2009 eine Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland vor, nachdem das Bundesverfassungsgericht als letzte Rechtsinstanz unter dem Az. 2 BvR 2156/09 und 2 BvR 2231/09 die Abgabenordnung und die Wahrheit in Gerichtsverfahren gemäß § 93b BVerfGG mit § 93 a BVerfGG zu nicht von verfassungsrechtlicher Bedeutung erklärt hat.

Der Präsident des BFH und ehemalige Verfassungsrichter des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Herr Mellinghoff, war an dieser Entscheidung vom 26. Oktober 2009 des Bundesverfassungsgerichts mitbeteiligt.

Dass in der Strafanzeige vom 27. November 2011 mitbeschuldigte Finanzamt Delmenhorst hatte erst auf Nachfrage einer freien Journalistin am 08. Februar 2012 und in Anwesenheit des Unterzeichners sowie weiterer Zeugen erklärt, dass die patentierten und unpatentierten Umwelt- und Rohstoffrückgewinnungstechnologien in keinerlei rechtlicher Form der Abgabenordnung als „Liebhaberei“ Anerkennung finden. Seit 2004 hatten die Generalstaatsanwälte aus Celle und Oldenburg Kenntnis in der Strafsache. Sie müssen angesichts dieser u.a. unangreifbaren Tatsachen davon ausgehen, dass der Generalbundesanwalt, Herr Harald Range, das Verbrechen der vorsätzlichen und bandenmäßigen Strafvereitlung als ehemaliger Fachvorgesetzter der GStA-Celle strafrechtlich zu verantworten hat.

Mit freundlichen Grüßen

G. K.

Anlagen:
Schriftsatz an den Deutschen Bundestag vom 26. Februar 2012
An StA Verden vom 23. Januar 2012 nebst Erklärung zur Liebhaberei
Schritftsatz der StA-Verden vom 24. Februar 2012