Untersagung der Anwendung der §93b mit §93a BVerfGG bei Versagung rechtlichen Gehörs sowie der Beugung des Rechts

Dieses ist der erneute Petitionstext an den Deutschen Bundestag zur Abänderung der §93b mit §93a BVerfGG. Jeder interessierte Bürger und dem bisher rechtliches Unrecht über alle Instanzen hinweg durch ein Gericht zugefügt wurde, ist zu empfehlen diese Petition mit auf den Weg zu bringen.
(www.change.org)

Es kann nicht gemäß unserem Grundgesetz sein, dass das Bundesverfassungsgericht, noch dazu als unabhängiges Verfassungsorgan, sich durch vorgenannte Gesetze seiner rechtlichen Verantwortung gegenüber uns Bürgern entziehen darf.

Bereits 1976/1977 wurde die selbständige Existenz meiner damaligen Ehefrau und meiner Wenigkeit in der Ex-DDR durch den Staat vernichtet. Die Konsequenz aus diesem ehemaligen verbrecherischen politisch juristischen System war eine hohe Zuchthausstrafe, u.a. im Zuchthaus Brandenburg. Das Gleiche passiert mir seit 1983 im sogenannten Demokratischen Rechtsstaat, allerdings bisher noch ohne eine Zuchthausstrafe. Dass es im jedem Land Betrüger gibt, daran haben wir uns als Bürger schon gewöhnen müssen, dass aber der Demokratische Rechtsstaat selbst Verbrechen in Auftrag gab oder gibt, daran und an deren unmittelbaren Langzeitfolgen, kann und will ich mich nicht gewöhnen. Ebenso kann ich in voller Verantwortung mir sehr nahestehender und vertrauter Personen, deren weiterer schwerer finanzieller Schädigung nicht zulassen.

Zur eigentlichen Sache ist zu sagen, dass 1997 ein revolutionäres Rohstoffrückgewinnungspatent des zweitwichtigsten strategischen Rohstoff dieser Erde zum Patent angemeldet und auch später 2007 erteilt wurde. Zum eigentlichen Anlagenbau hatten sich multinationale Unternehmen, u.a. wie Krupp aus Dortmund, die zehnjährigen weltweiten exklusiv Rechte gesichert. Genau an dem Tage und wo diesem bisher immer noch einmaligen Umweltprojekt die Kreditzusage über DM 22 Millionen gewährt wurde, tauchte die Niedersächsische Steuerfahndung mit unglaublichen strafrechtlichen Vorwürfen auf. Damit begann eine bisher vom Demokratischen Rechtsstaat unglaubliche systembedingte Staatskriminalität und die bis zum heutigen Tage durch vorsätzliche und bandenmäßige Rechtsbeugungen, Strafvereitelungen im Amt, Urkundenfälschungen im Rechtsverkehr usw. usw., anhält. Diese strafrechtlichen Vorwürfe sind dem Kanzleramt sowie dem Bundestag hinreichend seit 2012 bekannt.

Nun gibt es ja in einem solchen Fall den Weg der Gerichtsbarkeit im Demokratischen Rechtsstaat, sollte jeder Bürger denken. Voller Irrtum, denn für diesen Weg benötigt man nicht nur viel Geld sondern auch sehr gute Anwälte und die gegen diese systembedingte Staatskriminalität vor Gericht vorgehen. Und genau an diesen beiden Punkten ist der Demokratische Rechtsstaat zu Ende. Wenn reihenweise Anwälte sich schon aus purer Angst weigern bei einem solchen zivilen Verfahren ihre anwaltliche Zulassung zu verlieren, wäre der Beweis systembedingter Staatskriminalität bereits erbracht. Obenauf Richter und angefangen in der ersten Instanz bei entsprechendem Antrag, sich dem §78b ZPO verweigern, sich diese Richter zusätzlich in ihrenablehnenden Begründungen noch auf Rechtsfehler durch Rechtsunkundige berufen, dann ist wohl hier die volle Absicht der Beugung des Rechts sowie der Vertuschung von Straftaten im Amt mehr als deutlich erkennbar. Würden die Bürger in einer vergleichbaren Situation glauben, dass ein solcher Richter und ohne eine Ausbildung einen ICE in Betrieb setzen würde? Allein ein solcher Versuch wäre für den Richter schon strafbar.

Gesetze und auch Leitsätze unserer höchsten Gerichtsbarkeit wurden ja zu Papier gebracht und man sollte als Bürger meinen, dass diese auch so durch angeblich unabhängige Richter angewendet werden. Wiederum voller Irrtum, wenn es darum geht Staats- und Justizbeamte, hier meist aus den eigenen Reihen und nicht nur vor Strafverfolgung zu schützen, dann gelten die Gesetze und auch Leitsätze höchster Gerichtsbarkeit plötzlich nicht mehr. So wurde das Recht auf Anhörung eines Gutachters, welches zum Art. 103 Abs. 1GG zwingend gehört, durch das Bundesverfassungsgericht selbst gebrochen. Noch dazu von einer Bundesverfassungsrichterin und die selbst an dieser Leitsatzentscheidung mitwirkte. In einem solchen Fall hoffen wir Bürger auf unser Verfassungsgericht, denn dort brauchen wir keinen Anwalt, sollte man ebenso meinen. Auch ein Irrtum, denn als letzten Ausweg, den der Verhinderung des Rechts gemäß Art. 3 Abs.1 GG, nutzt unser Verfassungsgericht die § 93b mit § 93a BVerfGG. Übersetzt gesehen heißt es, Ablehnung ohne Begründung. Dieser Rechtsprechung folgt dann genau der European Court of Human Rights mit seinem Art. 24 der MRK. Im Verfahren 2 BvR 2156/09 und 2 BvR 2231/09 griffen die Bundesverfassungsrichter genau zu dieser Lösung, diese vertuschten mit dieser unangreifbaren Entscheidung u.a. Straftaten gegen die Abgabenordung (Steuerhinterziehung - unbegrenzte Befreiung von der Abgabenordnung). Grundlage war der vorsätzliche Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1GG mit § 183 Abs.1-4 GVG usw. vor dem Finanzgericht Hannover. Wenn Staatsanwälte, Richter sowie Politiker bei Straftaten gegen die AO wegsehen, das Bundesverfassungsgericht dieses Wegsehen ebenso durch Wegsehen begründet, dann wäre es gemäß Art. 3 Abs. 1.GG ebenso unserer Recht sich der AO zu verweigern, oder ? Hierbei ging es nicht um eine Portokasse, höchstwahrscheinlich um einen zweistelligen Millionenbetrag sowie einen dreistelligen Millionenbetrag für die Steuerzahler

Der Gesetzgeber muss aus diesen Erfahrungen dazu gebracht werden, dass bei einer Verfassungsbeschwerde gemäß Art. 103 Abs. 1GG, nur ein mündliches Verfahren mit entsprechenden Rechtsbeiständen seinen Abschluss finden kann.