Landesamt für Steuern Niedersachsen weigert sich ein Strafverfahren in Sachen der Rechtsbeugung gegen die AO einzuleiten

Nachdem die Bundesländer Bremen und Baden Württemberg 1995 strafrechtlich zu faul oder auch kriminell gegen zwei Banden waren gesetzlich vorzugehen, zumal diese Banden einen finanziellen Barschaden von damals DM120.000 erzeugten, wollte der Rechtsstaat pünktlich seine Steuern von einer kleinen Gbr bezahlt wissen. Obwohl nach Vereinbarung mit dem Finanzamt Syke Steuern (von dem Geld welches durch Betrug verloren ging) in Raten entrichtet wurden, kam die Steuerfahndung Hannover mit einem ungeheuerlichen Verdachtsvorwurf und genau an dem Tage, an dem ein einmaliges Umweltprojekt mit DM 22 Millionen durch die IKB-Berlin genehmigt wurde. Die Staatsanwaltschaft Verden und die schon mal BtM-Verbrechen in Auftrag gab, log bis Ende 2003 das AG- und das LG-Verden an, das sich die Balken bogen. Obenauf ließ Unbekannt bei den Ermittlungsbehörden Bankbelege mit Ausgaben von DM 600.000 spurlos verschwinden, ganz abgesehen davon und das Ermittler so ihre Probleme mit der Addition von Tausendern haben.

Um das Ganze straf- sowie schadensersatzrechtlich für das Land Niedersachsen zu vertuschen, entzog das Finanzgericht Hannover im Zusammenwirken mit dem Finanzamt Syke durch vorsätzlichen und bandenmäßigen Prozessbetrug die Unternehmereigenschaft auf patentierte und unpatentierte Umwelttechnologien. Der § 76 Abs. 1 FGO war den teils promovierten drei Richtern am Finanzgericht Hannover wohl völlig unbekannt, zumal sich ja die betreffenden Steuerunterlagen in den Händen der Ermittler in Verden und Hannover befanden. Der Freispruch durch das LG-Verden und obwohl Harald Range Einspruch gegen dieses Urteil erhob, konnte den inzwischen bis dahin angerichteten finanziellen Schaden nicht widergutmachen.

Technologien zur vollen Rohstoffrückgewinnung, noch dazu von strategischen Rohstoffen, finden immer ihren Weg auf dem Weltmarkt. So auch im Jahre 2019, nur nicht in einem Demokratischen Rechtsstaat und wo ja die Politik so auf den Klimaschutz bedacht ist.

Nun kommt dieses einmalige und immer noch revolutionäre Umweltprojekt, welches bereits 1998 zum Innovationspreis der Deutschen Wirtschaft vorgeschlagen wurde, im Land der unbegrenzten Möglichkeiten höchstwahrscheinlich auf den Markt. Gerichtsurteile haben nun mal ihre Gültigkeit, wenn diese in verbrecherischer Absicht gefällt wurden, können Jahrzehnte darüber vergehen aber die Täter wären dann immer noch strafrechtlich zu verfolgen.

Nur per Fax: (0441) 170-12

Landesamt für Steuern Niedersachsen
Am Festungsgraben 1

26135 Oldenburg

St.- Nr. 57/201/Wv- R- für die xxxxxxxxxx
und St.-Nr. 57/124/02617 xxxxxxxxx
Ihr Aktz. S 0320-99-St145 und Schreiben vom 16. September 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit nimmt der Unterzeichner Bezug auf das Schreiben vom 16. September 2019 und trifft folgende Richtigstellung zum Sachverhalt.

Der Unterzeichner hatte bereits aufgrund vorliegender, Petitionen, Gerichtsbescheide und höchstrichterlicher Gerichtsurteile seine Steuerklärung in Bezug auf seine beruflichen Tätigkeiten bis 2020 abgegeben, welches jeder Bürger im Internet nachlesen konnte und auch kann. Hierzu zählt der immer noch gültige Finanzgerichtsbeschluss des FG-Hannover zum Az. 16 V 10089/03, der NDS-Parlamentsbeschluss 02265/01/15 vom 12. Mai 2006, der Bescheid des Bundesverfassungsgerichts zum Az. 2 BvR 2156/09 vom 26. Oktober 2009, der Beschluss des EGMR zum Az. 17132/10 vom 11. Juli 2011, des BGH zum Az. III ZB 45/17 vom 01. Juni 2017, die Petition des Deutschen Bundestages zum Az. 4-18-07-312-019381 vom 03. Mai 2016, hier in Bezug patentierte und nicht- patentierte Technologien zur Rohstoffrückgewinnung von strategischen Rohstoffen sowie zum Umweltschutz (CO² Minderung) des Unterzeichners.

Diese vorgenannten Beschlüsse und Urteile stehen u.a. im direkten Zusammenhang mit dem Strafverfahren (§ 369/370 AO) des AG-Verden zum Az. 4 Cs 427/01 sowie des drauffolgenden Finanzgerichtsverfahrens zum Az. 16 V 10089/03 und ihren nachfolgenden rechtlichen Auswirkungen. Beide Gerichts-verfahren im Zusammenhang mit der AO beinhalten strafrechtliche Handlungen gemäß § 13 StGB, § 153 StGB, § 160 StGB § 164 StGB, § 263 StGB, § 339 StGB, § 344 StGB sowie voll entlastende Beweismittelunterdrückung oder sogar Vernichtung, hier durch Staats- und Justizbeamte des Landes Niedersachsen. Aufgrund dieser unbestreitbaren schwerstkriminellen Handlungen gegen die AO und Anderes, wurden durch den Unterzeichner auch im Zusammenhang mit § 116 AO fast nicht mehr zählbare Strafanzeigen geschrieben. Die ebenso fast nicht mehr zählbaren Staats- und Justizbeamten, hier insbesondere Staatsanwälte und Richter, haben sich seit 2004 entsprechend der Gesetzgebung sowie ihres Beamteneides geweigert, vorgenannten strafbare Handlungen gemäß Art. 3 Abs. 1 GG mit § 183 Abs. 1-4 GVG strafrechtlich verfolgen zu lassen.

Wenn zu dumme, zu faule oder auch schwerstkriminelle Justiz- und Staatsbeamte, noch dazu mit höchster Rückendeckung der Politik meinen, diese könnten mit ihrem Handeln ein seit 1997 revolutionäres und patentiertes Umweltverfahren stoppen und damit straffrei einen dreistelligen Millionenschaden für den Unterzeichner, nationaler sowie internationaler Dritter und dem Deutschen Steuerzahler verursachen, voller Irrtum und niemals mit dem Unterzeichner.

Dieser Demokratische Rechtsstaat schuldet dem Unterzeichner seit 1994 und seinem Unternehmen die Vorsteuererstattung sowie einen Lohnsteuerausgleich. Beide gesetzliche Bestimmungen sind durch die beamteten Täter und auch beamteten Mitwisser vorsätzlich und wissentlich ausgehebelt worden um einer Staats- und Amtshaftung in Millionenhöhe zu entgehen.

Dieses Verhalten ist eine Rechtsbeugung der AO und damit bei vorliegendem strafrechtlichen Hintergrund ein vorsätzliches bandenmäßiges Verbrechen gemäß § 129 Abs. 1 StGB, für alle Beteiligten und deren fachaufsichtsführende Mitwisser. Auf das inzwischen erloschene Patent des Unterzeichners wurden in den ersten 7 Monaten des Jahres 2008 durch das US-Börsenunternehmen xxxxx Recources Inc. Geschäftsaufträge von zirka $240 Millionen Dollar erzielt. Darüber hinaus steht eine internationale Bande im dringenden Verdacht an die xxxxx Group nach Saudi-Arabien nicht nur vorsätzliche Betrugs-handlungen sondern auch Technologiegeheimnisverrat des Unterzeichners und Dritter begangen zu haben. Dieser finanzielle Schaden hat den Deutschen Steuerzahler allein rund €45-50 Millionen EURO der Hermes-Bürgschaft getroffen, so seine xxxxx Dr. xxxx 2018 am Telefon zum Unterzeichner.

Die Auswirkungen dieses vorsätzlichen und kriminellen Handels von Teilen des Demokratischen Rechtsstaats haben bereits erstmalig im Jahre 2000 und danach erneut 2007/2008 die USA erreicht. Nun nehmen diese kriminellen Auswirkungen seinen Lauf und sind nicht mehr aufzuhalten, da das Department of Justice, das FBI, die US-Börsenaufsicht sowie die Gouverneure der betreffenden Bundesstaaten informiert sind bzw. durch den Unterzeichner informiert werden und auch müssen. In den nächsten Tagen erhält die Generalbundesanwaltschaft eine Strafanzeige gegen mehrere beteiligte Generalstaatsanwaltschaften, die kriminellem Handeln der ihnen fachaufsichtlich unterstellten Staatsanwaltschaften zwei Jahrzehnte lang tatenlos zugesehen haben.

Wer Patent- und Steuerverbrechen, Betriebsgeheimnisverrat sowie internationalen Anlegerbetrug etc. etc. zulässt, um andere schwerste Straftaten von Staats- und Justizbeamten zu vertuschen, muss sich nicht wundern, wenn dieser kriminelle Tsunami ihn eines Tages einholen wird.

Da nun durch dieses vorsätzliche kriminelle Handeln von Staats- und Justizbeamten ein weltweiter finanzieller Schaden in nicht mehr bezifferbarer Höhe entstanden ist, weigerte sich 2017 die Anwaltschaft und sogar bis zum BGH (III ZB 45/17 mit III ZR 59/10), ein Mandat zu übernehmen.