Unterschiedliche Angebote von Kapitalanlagen u. Finanzinstrumenten dienen den Interessen der Anleger - von Dr. jur. Horst Werner

Viele Unternehmen bieten den Anlegern am Beteiligungsmarkt verschiedene Kapitalanlagen mit erfolgsorientierten Gewinn- und Verlustbeteiligungen oder mit Festzinsbeteiligung an und gewähren Kurz- und Langläufer zwischen 2 bis 10 Jahren bei unterschiedlichen Zinssätzen und Renditen. Das liegt auch im Interesse eines funktionierenden Risikokapitalmarktes und dient dem Vorteil von innovativen (Jung-)Unternehmen. Das Unternehmensbeteiligungen immer auch ein Verlustrisiko beinhalten, schreibt der Gesetzgeber als ausdrücklichen Pflichthinweis gem. § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz ( VermAnlG ) allen Emissionsunternehmen vor. Marktwirtschaft ist Risikowirtschaft. Jeder Staat ist mit seinen Steuereinkünften ebenfalls dem Risiko der Weltwirtschaft und der Konjunktur ebenso ausgesetzt, wie jeder Arbeitnehmer ein Arbeitsplatzrisiko hat. Nicht einmal bei den Banken gibt es absolute Sicherheit, wie man in Griechenland und auf Zypern erfahren konnte.

Die Unternehmen verbessern mit verschiedenen wählbaren Anlageangeboten ihre Kapitalbeschaffungs-Chancen auf dem Kapitalmarkt. Die Seriosität eines Unternehmens leidet nicht darunter, wenn es eine Mehrzahl von Beteiligungsangeboten ( mit verschiedenen Finanzinstrumenten gemäß § 1 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz ) am Kapitalmarkt und ohne Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz ( § 2 Abs. 2 VermAnlG ) unterbreitet. BaFin-Prospekte sind viel zu kostenintensiv und viel zu langwierig ( Dauer von bis zu 15 Monaten Genehmigung ). Die Prospektgesetze mit ihren Bereichsausnahmen ( = Geringfügigkeitsgrenzen = Bagatellgrenzen für den Mittelstand ) stellen allein neun verschiedene Finanzinstrumente als Kapitalanlagemöglichkeiten zur Verfügung, die auch genutzt werden sollten. Die Seriosität eines Unternehmens ist auch nicht besser, wenn sich das Unternehmen nur auf eine einzige Beteiligungsmöglichkeit konzentriert. Im Gegenteil: das führt nur zu einer nachteiligen Monostruktur in der Bilanz. Anzustreben sind neben den Verbindlichkeitsformen mit Festzinsen ( Darlehen, Anleihen etc. ) die eigenkapitalorientierten Beteiligungsformen ( stille Beteiligungen und Genussrechte mit Sonderbedingungen entsprechend dem Hauptgutachten des Instituts der Wirtschaftsprüfer IdW zur Bilanzierung von Mezzaninekapital ). So kann man ein Gleichgewicht von Eigenkapital zu Fremdkapital erreichen.
Beteiligungsangebote sollten sich in jedem Falle auch nach Kundenwünschen ( Mindesteinlage, Einlagedauer, unterschiedliche Renditen und Zinsssätze, Zinszahlungstermine etc. ) richten. Diese unterschiedlichen Anlegerinteressen bedeuten :
a) Gewinnorientierte Beteiligungsangebote mit Überschussdividenden und mit Verlustbeteiligung
( = bilanzrechtliches Eigenkapital )
b) Festzinsorientierte Anlageangebote (ohne Verlustbeteiligung) mit festen Zinszahlungsterminen
c) Langlauforientierte Kapitalanlagen ( z.B. 7 bis 10 Jahre )
d) Kurzlauforientierte Kapitalanlagen ( z.B. 2 Jahre )
e) grundschuldbesicherte Kapitalanlage-Angebote
Die Unterscheidung dieser Angebote a) bis e) ist rein sach- und kundenorientiert und hat nichts mit einem unüberschaubaren Angebots-Durcheinander zu tun. Der Bauer, der am Samstag auf dem Wochenmarkt Äpfel, Birnen, Apfelsinen und Bananen anbietet, macht dies ja auch im Kundeninteresse und wohlwissend, dass er größere Verkaufschancen hat. Oder wenn DEKA-Investments, DWS-Investments oder UNION-Investment jeweils über 25 verschiedene Fonds anbieten, hat dies auch nichts mit einem verwirrenden Angebots-Sammelsurium zu tun.