Finanzprodukte von privaten, bankenunabhängigen Unternehmen mit Habenzinsen und hohen Renditen - von Dr. jur. Horst Werner

Kapitalanlagen in Form von wertpapierfreien Vermögensanlagen ( siehe Vermögensanlagengesetz ) können außerhalb der Banken als private Finanzprodukte mit guten Zinsen und realistischen Renditen erworben werden, berichtet Dr. jur. Horst Werner ( www.anleger-beteiligungen.de ). So können potentielle Anleger sich beispielsweise als Kommanditist an einer Kommanditgesellschaft ( KG als AIF-Fonds oder auch als Wertpapier-Fonds gemäß KAGB ) beteiligen, aber auch Anteile an Treuhandvermögen sowie zum anderen Genussrechte oder stille Beteiligungen, partiarische Darlehen, Namensschuldverschreibungen erwerben; Nachrangdarlehen und Direktinvestments gehören ebenfalls dazu. Ferner können Investoren auch grundschuldbesicherte Darlehen als Kapitalanlagen mit besicherten Geldern zeichnen. Vermögensanlagen sind nicht in Wertpapieren verbrieft und auch nicht in der Form von Anteilen an einem Investmentvermögen gemäß Kapitalanlagegesetzbuch ausgestaltet. Zudem dürfen sie nicht gegen das Kreditwesengesetz verstoßen und keine unbedingt rückzahlbaren Gelder ( = Bankgeschäfte = Einlagengeschäfte ) darstellen. Die Renditen liegen am freien Kapitralmarkt zwischen 3 % bis 6% p.a. und erlauben es, den Negativzinsen ( = Strafzinsen ) der Banken auf den KK-Konten oder den Sparbuchkonten zu entgegehen.

Die Kapitalmarktaufsicht schreibt dazu : "Eine Vermögensanlage ermöglicht es Anlegern, bei einer offenen Beteiligung oder bei stillen Beteiligungen am wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens teilzuhaben. Über diese Anlageformen lassen sich unter Umständen höhere Renditen erwirtschaften, als üblicherweise auf dem Markt zu erzielen sind. Doch andererseits müssen Sie dazu bereit sein, zum einen eine langfristige Bindung einzugehen.
Zum anderen gibt es höhere Renditen niemals ohne höheres Risiko: Wenn Anleger in eine Vermögensanlage ohne Einlagensicherung investieren, müssen die Kapitalgeber damit rechnen, dass sie eventuell das gesamte eingesetzte Kapital verlieren. Deshalb besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlagen auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können ( = Totalverlustrisiko ). Somit sollten sich Anleger stets fragen, welches Maß an Risiko sie grundsätzlich eingehen wollen und ob Sie Verluste wirtschaflich wirklich verkraften können. Klüger ist es, Vorsicht walten zu lassen und nicht gleich die kompletten Ersparnisse auf eine Karte zu setzen."

Bei Direktinvestments mit dem Eigentumserwerb von Sachgütern - wie beispielsweise Schiffscontainern( P & R Container leider insolvent ) oder Eisenbahnwaggons - können Kapitalanleger auf diese Weise auch Eigentümer von landwirtschaftlichen Nutzflächen, Palmen oder Pflanzen werden. Anleger nehmen bei dieser Anlageform also nicht den Zinsumweg über eine Anleihe, ein Nachrangdarlehen oder einen AIF-Fonds, sondern erwerben direkt Eigentum oder praktisch zeitlich befristetes Eigentum an den angebotenen materiellen Wirtschaftsgütern; die Anleger tragen aber als Eigentümer auch das Ertrags- und Wertentwicklungsrisiko.

Es ist auf alle Fälle ratsam, vor der Investition in eine Vermögensanlage nachzurechnen, was nach Abzug von eventuell entstehenden Kosten von den zu erwartenden Erträgen übrig bleibt. Kosten für ein Agio oder Kosten für die Teilnahme an Gesellschafterversammlungen oder Verwaltungskosten etc. sind gegen die positiven Erträge gegenzurechnen.

Die Bindung des Anlegerkapitals wird durch die festgelegten Kündigungsfristen bestimmt. Da Vermögensanlagen nicht wertpapierverbrieft sind, wie zum Beispiel Aktien, können sie auch nicht einfach veräußert oder abgetreten werden; sie sind, wie der Fachmann sagt, nicht fungibel. Das bedeutet: Es besteht kein funktionierender Zweitmarkt für diese Anlageformen. Daher sollten Anleger eine Vermögensanlage als langfristige Investition betrachten, die nicht von heute auf Morgen liquidiert ( verflüssigt) werden kann.

Grundschuldbesicherte Kapitalanlagen bieten - so Dr. Horst Werner ( dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ) - eine größere Nachhaltigkeit im Rahmen der Werthaltigkeit und beim Zinsertrag. Mit einer Grundbuch-Besicherung werden die laufenden Zinserträge bestmöglich gewährleistet und das in deutsche Wohnungs-Immobilien eingelegte Kapital in seiner Werthaltigkeit durch Grundbucheintragung abgesichert. Weder der amtierende Notar noch das Unternehmen haben bei der Beantragung einer Zwangsvollstreckungs-Urkunde durch einen Anleger und bei der Einleitung eines Vollstreckungsverfahrens Zurückweisungsrechte. Der Anleger kann also stets selbst und autonom seine Rechte unmittelbar und unverzüglich wahrnehmen. Als Kapitalgeber muss er seinen Ansprüchen bei dem Anlageunternehmen nicht hinterherlaufen. Er kann sofort seine Anlegerrechte in der Zwangsvollstreckung durchsetzen und braucht nicht in teuren, nervenaufreibenden und zeitraubenden Anlegerschutz-Prozessen um die Rückführung seines Kapitals kämpfen. Gleichwohl bieten grundschuldbesicherte Kapitalanlagen auch keine 100%ige Sicherheit.

Beschreibungen der Kapitalanlage seitens des Emissionsunternehmens sollten alle wirtschasftlichen und rechtlichen Angaben umfassen, die potenzielle Anleger benötigen, damit sie ein wahrheitsgemäßes, weitgehend vollständiges Urteil über den Herausgeber der Vermögensanlage und die Anlage selbst fällen können. Dabei geht es darum, dass der Kapitalanlagen-Interessent die mit der Vermögensanlage verbundenen Risiken, die Aussichten für eine Kapitalrückzahlung und die Erträge sowie die Kosten und Provisionen einschätzen können muss, die mit der betreffenden Kapitalanlage verbundenen sind.

Anlegern ist vor dem Risikohintergrund dringend davon abzuraten, Kapitalanlagen über einen Kredit zu finanzieren. Wenn das Risiko eintritt, hat der Kapitalanleger in dem Moment ein doppeltes Risiko: Er verliert nicht nur sein Investment, sondern muss auch noch seinen aufgenommenen Kredit ( z.B. bei einer Bank ) zurückzahlen.