Accounting-Experte Ralf Przybilla neu im Verband Selbständiger Buchhalter. Digitaler Service.

Mit professioneller Einstellung, großem Fachwissen aus über 30 Jahren im Accounting und mit innovativer Buchhaltungssoftware, die stets auf dem aktuellen Stand deutscher Gesetze ist, übernimmt der DATAC Buchhaltungsservice Ralf Przybilla in Kaiserslautern die Lohn- und Gehaltsabrechnung für etablierte Unternehmen. Hierfür kommuniziert der Bilanzbuchhalter und Lohnbuchhalter auch in englischer Sprache. Das Buchhaltungsbüro, das unter dem Motto „The best for payroll accounting“ arbeitet, ist nun auch Mitglied im Verband Selbständiger Buchhalter.

Mit der Mitgliedschaft im Buchhalter-Verband unterstreicht der Kaiserslauterer Dienstleister seinen Anspruch, die fristgerechte Bearbeitung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen zu sichern, zugleich die Risiken von hohen Nachzahlungen an das Finanzamt oder an die Sozialversicherungsträger zu minimieren.
Ralf Przybilla ist geprüfter Bilanzbuchhalter (IHK) und geprüfter Lohnbuchhalter (Steuer-Fachschule Dr. Endriss) sowie Franchisenehmer im erlauchten Kreis von DATAC. Der Buchhaltungsservice basiert somit auf SSL-gesicherter Datenübermittlung. Mandanten des Lohnbuchhaltungs-Experten haben über die Software jederzeit Zugriff auf alle verschlüsselt gespeicherten digitalen Abrechnungen, Meldungen und Dokumente. Der digitale Versand von monatlichen Gehaltsabrechnungen und Entgeltbescheinigungen ist optional möglich. Alle Personal-Unterlagen können auf Wunsch digital archiviert werden. Weitere digitale Möglichkeiten sind verfügbar; wie auch der englischsprachige Kontakt zum Buchhalter. Die Kosten sind planbar und bleiben oft überschaubar, da beispielsweise kein weiteres Fachpersonal für die Gehaltsabrechnung benötigt wird. Mandanten des ausschließlich digitalen Buchhaltungsbüros sparen bares Geld, da sie selbst auf die Anschaffung oder das Leasing einer eigenen Abrechnungssoftware verzichten können.

Der DATAC Buchhaltungsservice Ralf Przybilla arbeitet streng nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes (§ 6 Ziff. 3 u. 4) für den gewerblichen Buchhalter. Die Dienstleistungen beinhalten folglich keine Rechts- und Steuerberatung.

Etablierte kleine bis mittelgroße Unternehmen und Dienstleister mit bis zu 25 Mitarbeitenden profitieren besonders. Denn gesichert ist: Am Start stehen die über Jahrzehnte gesammelten Berufs- und Buchhaltungserfahrungen im Finanz- und Rechnungswesen, die Ralf Przybilla repräsentiert und einsetzt. Der Service-Dienstleister hat erfolgreich und verantwortlich in international agierenden Firmen und Konzernen gewirkt, offeriert die fließende - auch fachbezogene - Kommunikation in englischer Sprache und eine fortwährende Aus- und Weiterbildung im Finanz- und Rechnungswesen. Interessenten und Mandaten empfiehlt sich die Kontaktaufnahme über die eingerichtete Service-Mailadresse, die unter https://www.buchhaltung-przybilla.de veröffentlicht ist.

DATAC Buchhaltungsservice
Ralf Przybilla
Geprüfter Bilanzbuchhalter (IHK)
Geprüfter Lohnbuchhalter (Steuer-Fachschule Dr. Endriss)
Joseph-Neumayer-Str. 22
D-67657 Kaiserslautern

Telefon: 0631/3402385
https://www.buchhaltung-przybilla.de
presse[at]buchhaltung-przybilla.de

Porträt:

Der DATAC Buchhaltungsservice Ralf Przybilla in Kaiserslautern offeriert seit Januar 2023 die professionelle Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen mittels der innovativen Software DATAC Lohn und DATAC Lohn24. Die Kommunikation mit den Mandanten erfolgt im Regelfall vollständig digital und papierlos. DATAC ist einer der führenden Franchise-Partner für selbstständige Buchhalter. Die DATAC-Software gewährleistet eine effiziente Lohn- und Gehaltsabrechnung, die durch regelmäßige Updates immer den gesetzlichen und steuerlichen Anforderungen entspricht. Der Service wird zudem international tätigen Mandanten in englischer Sprache zur Verfügung gestellt. Das Motto: „The best for payroll accounting.“ Der DATAC Buchhaltungsservice Ralf Przybilla arbeitet streng nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes (§ 6 Ziff. 3 u. 4) für den gewerblichen Buchhalter. Die Dienstleistungen beinhalten folglich keine Rechts- und Steuerberatung.