Zukunftsweisende Trends im gewerblichen Rechtsschutz: Großes IP-Treffen in Bremen

Bremen, Deutschland – Am 11. und 12. April fand in Bremen das jährliche Treffen der IP-Experten statt, organisiert von Genese.de. Fast 200 Fachleute aus der Branche des gewerblichen Rechtsschutzes kamen zusammen, um sich über die neuesten Entwicklungen und Herausforderungen in der Anmeldung von Patenten und Marken auszutauschen. Die Veranstaltung, die bereits zum neunten Mal stattfand, zog Vertreter namhafter DAX Unternehmen sowie führende Kanzleien aus dem D-A-CH Bereich an.

Digitalisierung und Kommunikation mit den Ämtern

Ein Hauptthema der Veranstaltung war die fortschreitende Digitalisierung in der Kommunikation mit Patent- und Markenämtern. Die Teilnehmer diskutierten über innovative digitale Plattformen, die es ermöglichen, effizienter und schneller mit den Ämtern zu kommunizieren. "Diese digitalen Tools verbessern nicht nur unsere Arbeitsprozesse, sondern tragen auch dazu bei, Fehlerquellen zu minimieren", erläuterte ein Teilnehmer aus einer Züricher Kanzlei.

Genese.de präsentierte während der Konferenz Lösungen für das Management der elektronischen Akte (e-Akte), die in vielen Kanzleien und Unternehmen bereits erfolgreich implementiert wurden. Die Teilnehmer hatten die Gelegenheit, Einblicke in die neuesten Softwarelösungen zu gewinnen und praktische Tipps für die Integration dieser Technologien in ihre Arbeitsabläufe zu erhalten.

Kostenmanagement und Effizienzsteigerung

Ein weiterer Schwerpunkt lag auf dem Kostenmanagement und der Möglichkeit, Prognosen für die Kostenentwicklung von nationalen und internationalen Schutzrechten zu erstellen. Angesichts steigender Ausgaben in vielen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes ist dieses Thema von großer Bedeutung. Experten teilten ihre Strategien zur Kostenreduktion und diskutierten, wie durch strategische Planung und den Einsatz von Technologie die Effizienz gesteigert werden kann.

Networking und Austausch

Die Abendveranstaltung im Atlantic Hotel bot den idealen Rahmen für intensives Networking. „Der informelle Austausch am Rande der Konferenz ist oftmals genauso wertvoll wie die Vorträge selbst“, kommentierte ein Teilnehmer aus Frankfurt. Hier konnten Kontakte geknüpft und Kooperationen angestoßen werden, die in der schnelllebigen Welt des IP-Managements entscheidend sind.

Zusammenfassung und Ausblick

Mit vielen neuen Eindrücken und erweitertem Fachwissen endeten die zwei Tage in Bremen. Die Teilnehmer zeigten sich begeistert von den zahlreichen Anregungen und der Möglichkeit, sich auf so breiter Ebene auszutauschen. „Die hier diskutierten Inhalte und die vorgestellten Technologien werden die Art und Weise, wie wir in Zukunft arbeiten, maßgeblich beeinflussen“, fasste ein Teilnehmer die Veranstaltung zusammen.

Die positive Resonanz und die hohe Teilnehmerzahl unterstreichen die Bedeutung dieser Veranstaltung für die Branche und zeigen, dass der Bedarf an Austausch und Innovation im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes unvermindert groß ist. Die Organisatoren von Genese.de blicken daher zuversichtlich auf die zukünftige Entwicklung und planen bereits die nächste Veranstaltung, um diese wichtige Diskussion fortzuführen.


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Will der Rechtsstaat überhaupt Patente des kl. Mannes schützen?

Gemäß § 142 PatG soll der Patentschutz gegen kriminelle Nutzung gewährt sein. Am 31. Dezember 2007 gewährte eine international kriminell agierende Bande einem SEC registrierten US-Unternehmen weltweite und exklusive Lizenrechte eines bis dahin revolutionären Klima- und Umweltverfahrens. Dieses US-Unternehmen und am Pennystock agierend, erziehlte nur innerhalb von sieben Monaten in 2008 mit diesem kriminellen Lizenzvertrag Geschäftsaufträge von $ 240 Millionen USD. Die Justiz in NRW in der Sache nach einer Strafanzeige hätte tätig werden müssen, hatte aber verweigert (Az 4 Zs 1813/08 genStA Düsseldorf). Warum verweigert, Staatsanwälte in NDS hatten vor Gericht in Verden massiv gelogen und damit in 2002 ein Finanzgerichtsverfahren vor dem FG in Hannover provoziert. Das FG in Hannover schenkte einem dem Kläger unbekannten Gutachter volles Vertrauen und entzog auf Grund eines staatskriminellen Gutachtens dem Unternehmer und Patenteigner die steuerliche Aberkennung und mit der Begründung, dass man mit diesem Patent und einer zuvor in 1997 gewährten Kreditsumme von 22 Millionen D-Mark, niemals Geld verdienen kann. Erst in 2017 erfuhr dieser Unternehmer rein zufällig vom Finanzamt, dass seine privaten und geschäftlichen Steuersignale schon in 2002 gelöscht wurden. Es gibt noch ein weiteres und unter dringendem Verdacht stehendes Deutsches Unternehmen und auch aus NRW. Dieses läßt und so der Verdacht, in Asien produzieren und verkauft nicht nur über Amazone weltweit seine Produkte. Auch hier hat sich die Justiz in NRW geweigert zu ermitteln. Dass Dumme daran, die hohe Politik in NRW war über diese massiven Rechtsverstöße seiner Justiz informiert, hat aber voll versagt, weil eben noch andere Bundesländer unter dem dringenden Verdacht an Strafvereitelungen im Amt von Vergehen/Verbrechen mit Millionenschäden in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe standen.
So ließ die ehemaligen Kanzlerin Frau Angela Merkel am 05. März 2012 schriftlich ausrichten, die Verfassung würde es ihr verbieten gegen solche kriminellen Bande mit ihren Strafvereitlern im Amt vorzugehen. Patentschutz gilt also nur für Millionen/Milliarden schwere Unternehmen, für den kleinen Mann gilt dieser Schutz leider nicht.