Abgeordnete im NDS-Landtag Verdacht auf Beihilfe durch Unterlassen - Strafanzeige

Seit dem Jahre 2006 waren unter der Pet.-Nr. 02265/01/15 und vom 12. Januar 2006 die Abgeordneten im Landtag über den Verdacht von vorsätzlichen Rechtsverstößen in Teilen seiner Strafermittlungbehörden, wie zunächst Oldenburg und später Celle, Lüneburg und Hannover informiert. Die Petition wurde zwar zur Kenntnis genommen aber eine Prüfung der Straftatsvorwürfe verweigert. Auf die Idee, dass ermittelnde Staatsnwälte und Richter zum § 258a StGB gemeinsame Sache machen könnten, wenn es dabei um hohe beschuldigte Staats- und Justizbeamte mit zweistelligem Millionenschaden ging, konnten oder wollten die nun im Verdacht stehenden Abgordneten des Landtages nicht wahr haben. Eine weitere Strafanzeig wird zum § 187 StGB in Kürze folgen, da der Generalstaatsanwalt in Celle sich auf den Verdacht einer solchen Straftat seit 1997 nicht äußern möchte. Der Petitonsausschuss im Bundestag ist seit 2025 mit der Sache befasst, da das Bundesamt für Justiz darin verwickelt ist.

Per Fax an NDS-Landtag 13-04-2026/12:45Uhr/30-Seiten

09. April 2026
Allen NDS-Abgeordneten persönlich vorzulegen!

Nur per Fax: 0511 3030 2806

Niedersächsischen Landtag
Hannah-Arendt-Platz 1
30159 Hannover

Verdacht der Beihilfe durch Unterlassen bei der Bildung von Teilen einer staatskriminellen Vereinigung in Niedersachsen

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

wenn der demokratische Rechtstaat es nicht schafft oder auch größten Willens ist, dem Bürger gemäß Artikel 14 sein privates und geistiges Eigentum zu beschützen, so nach 1982 und nun zum zweiten Male im Jahre 1995, sich dann dabei in Teilen seiner Strafermittlungsbehörden unter kriminellem Verdacht aussetzt, kann das Ganze auch noch nach Jahrzehnten für unter dringendem Verdacht stehende Personen sehr unangenehme rechtliche sowie politische Konsequenzen haben.

Der NDS-Landtag wusste unter der Petitionsnummer 02265/01/15 und mit Datum vom 12. Januar 2006, hier vom Verdacht der vorsätzlichen und bandenmäßigen Rechtsverstöße von Teilen seiner Strafermittlungsbehörden und in Verbindung tätig beteiligter Richterschaft. So wurde unter der vorgenannten Petitionsnummer beim Finanzgericht Hannover ein dazu rechtlich früh gestellter Befangenheitsantrag erst nach Abschluss des gesamten Verfahrens abgelehnt.

Mit diesem Schreiben des NDS-Landtages vom 12. Januar 2006 weigerten sich die Abgeordneten ihrer parlamentarischen Aufsichtspflicht gegenüber ihren Strafermittlungsbehörden nachzukommen, so wie es der Deutsche Bundestag und mit Schreiben vom 14. September 2015 dem Petenten und Unterzeichner dieses Schriftsatzes nahegelegt hatte.

Die Krone des Ganzen, das Bundesverfassungsgericht billigte durch § 93b mit 93a sowie § 93c BVerfGG zum Az. 2 BvR 2156/09 mit 2 BvR 2231/10 die strafrechtlichen Verstöße gegen die AO sowie in direkter Verbindung bestehender Rechtsordnungen. Die Schweizer Richterin Keller sowie ihr unbekannter Deutscher Berichterstatter, folgten dieser völlig irritativen Rechtsauffassung unter dem Az. 17132/10 des EMGR. Bringt man diese genannten Gesetzestexte in rechtliche Bedeutung zur damaligen Klage, so ist die Wahrheit in Gerichtsverfahren, Steuerpflicht sowie Steuergerechtigkeit nicht von verfassungsrechtlicher Bedeutung.

Wenn renommierte Anwälte und sogar gegen Honorar eine Rechtsberatung in der Sache sowie Folgesachen ablehnen, sollten mit einem solchen Wissen im Parlament alle roten Warnlampen, hier für Recht und Gerechtigkeit, angehen.

Da die bestehenden Gesetze keine strafrechtlichen Verantwortlichkeiten von staatlichen Institutionen vorsehen, sondern nur auf Einzelpersonen anwendbar sind, steht jeder NDS-Abgeordnete im Zusammenhang mit der beigefügten Strafanzeige unter Verdacht der Beihilfe durch Unterlassen, strafbar gemäß § 13 StGB, i.V. mit § 258a StGB sowie § 129 Abs. 1 StGB.

Wenn Staatsanwälte und ihre beamteten Zeugen vorsätzlich vor Gericht lügen, eben um dem § 344 StGB mit § 129 Abs. 1 StGB sowie § 823 BGB zu entgehen, dann hat das nicht‘s mehr mit Rechtstaatlichkeit in einem demokratischen Rechtsstaat zu tun. Dem noch nicht genug, wenn das Ganze dann von vielen weiteren beamteten Staatspersonen über mehr wie zwanzig Jahre gedeckt wurde und wird, bringt es das Fass zum überlaufen.

Hochachtungsvoll

Ehemaliger politischer Häftling der DDR 1977/1978, der Zuchthäuser von Cottbus und Brandenburg
Mitglied im Menschrechtszentrum Cottbus eV.
Mitglied im Verein gegen Rechtsmissbrauch eV.

Anlage: Strafanzeige vom 10. März 2026 an Staatsanwaltschaft Oldenburg

CC: Ausschuss für Recht- und Verbraucherfragen im Deutschen Bundestag