Juristischer Sieg im Wahlkampfendspurt - Verfahren gegen MDR gewonnen

Wenige Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt hat der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) noch einmal kräftig gegen die NPD ausgeholt – und verloren. In der typischen Perfidität heutiger Medienberichterstattung hetzte der Sender, daß beim jüngsten Wahlforum des MDR und der Volksstimme in Magdeburg anwesende NPD-Mitglieder “von der Polizei aus dem Saal geleitet werden” mußten. Was natürlich in keiner Weise wahr ist, aber den Machern des Senders wohl geeignet erschien, weitere Schauergeschichten über die nationale Opposition unter das Wahlvolk zu streuen.

Der Dessauer Rechtsanwalt Ingmar Knop hat daraufhin ein Abmahnungs- und Unterlassungsverfahren gegen den MDR eröffnet – und inzwischen das kleinlaute Eingeständnis von dessen Rechtsabteilung erhalten, daß man sich zur Vermeidung einer von der NPD selbst festzusetzenden Strafzahlung verpflichte, das Märchen von der Hinausleitung durch die Polizei nicht mehr weiter zu behaupten.

So weit, so gut – Was die Macher der Rundfunkanstalten aber genau wissen werden, ist, daß das anschließende Dementi der Falschmeldungen wohl die wenigsten Zuschauer und Zuhörer erreichen wird. Und offenbar nimmt man in den Chefetagen der Medienhäuser verlorene Verfahren und deren Kosten gern in Kauf, wenn man nur zuvor kräftig lügen und hetzen kann. Das ist “Pressefreiheit” in der Praxis des bundesdeutschen Rechtsstaates!

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