Hier winken Steuerentlastungen: Unterhalt an bedürftige Personen
Pressetext verfasst von Erhard Coch am Mi, 2013-06-12 19:50.Absetzbar sind Kosten anlässlich von Pflegebedürftigkeit, Krankheit, Behinderung, Katastrophenfällen usw. Sofern die von Ihnen getragenen Kosten normalen und besonderen Unterhalt enthalten wie zum Beispiel bei Heimkosten, ist aufzuteilen. Das können Sie mit unseren Berechnungsschemata selbst tun.Finanzieren Sie für einen in Not geratenen Unterhaltsberechtigten normalen Unterhalt wie Wohnung, Kleidung, Ernährung oder Ausbildung, dürfen Sie diese Kosten und zusätzlich Beiträge zur Basisabsicherung des Unterhaltsempfängers (z.B. Krankenversicherung) in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Lesen Sie hier, was Sie bereits während des Jahres beachten müssen, um ein steueroptimales Ergebnis zu erzielen und welche Nachweise Sie benötigen.
Unterhalt an bedürftige Personen: Hier winken Steuerentlastungen
Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag
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Tragen Sie für einen bedürftigen Dritten besonderen Unterhalt, dann gewährt der Staat Ihnen sogar auch dann den Abzug von außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art, wenn der Betroffene zwar nicht unterhaltsberechtigt ist, Ihnen aber nahe steht. Begünstigt sind Kosten anlässlich von Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit, Katastrophenfällen usw. Sofern die von Ihnen getragenen Kosten normalen und besonderen Unterhalt enthalten wie zum Beispiel bei Heimkosten, ist aufzuteilen. Das können Sie mit unseren Berechnungsschemata selbst tun.Finanzieren Sie für einen in Not geratenen Unterhaltsberechtigten normalen Unterhalt wie Wohnung, Kleidung, Ernährung oder Ausbildung, dürfen Sie diese Kosten und zusätzlich Beiträge zur Basisabsicherung des Unterhaltsempfängers (z.B. Krankenversicherung) in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Lesen Sie hier, was Sie bereits während des Jahres beachten müssen, um ein steueroptimales Ergebnis zu erzielen und welche Nachweise Sie benötigen. Tragen Sie für einen bedürftigen Dritten besonderen Unterhalt, dann gewährt der Staat Ihnen sogar auch dann den Abzug von außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art, wenn der Betroffene zwar nicht unterhaltsberechtigt ist, Ihnen aber nahe steht. Begünstigt sind Kosten anlässlich von Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit, Katastrophenfällen usw. Sofern die von Ihnen getragenen Kosten normalen und besonderen Unterhalt enthalten wie zum Beispiel bei Heimkosten, ist aufzuteilen. Das können Sie mit unseren Berechnungsschemata selbst tun.
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Über Erhard Coch
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Berlin
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Erhard Coch ist Autor verschiedener Bücher und Essays.