Geschwindigkeitsüberschreitungen in Deutschland

Bußen können höher sein als laut Bußgeldkatalog erwartet

Der Bußgeldkatalog dient der Vereinheitlichung von Geldbußen und Fahrverboten bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Viele Autofahren interpretieren den Katalog falsch und rechnen daher mit viel zu geringen Bußen.

Böse Überraschung bei den Geldbußen

Geldbuße und ein mögliches Fahrverbot hängen nicht ausschließlich davon ab, wie viel Stundenkilometer über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gefahren wurde. Den meisten Autofahrern ist bekannt, dass es Unterschiede gibt, ob Sie innerhalb einer geschlossenen oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft zu schnell waren. Wenig bekannt ist, dass es auch auf die Fahrzeugart und andere Umstände ankommt. Wenn Sie 20 km/h außerhalb einer Ortschaft zu schnell waren, droht ein Bußgeld von 30 EUR, waren Sie im Ort zu schnell sind es 35 EUR. Sollten Sie aber mit einem Anhänger, einem Lkw, einem Wohnmobil oder einem Kraftomnibus mit Fahrgästen den Verstoß begangen haben, wird es deutlich teurer. In dem Fall drohen Bußgelder bis 160 EUR. Der Bußgeldkatalog unterscheidet nämlich zwischen verschiedenen Fahrzeugen. Grundlage ist dabei der § 3 Absatz 2 der StVO, in dem die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten der Fahrzeuge geregelt ist. Das Bußgeld wird auch in Geschwindigkeitsbereichen die unter dieser Grenze liegen gestaffelt. Zur Verdeutlichung,. Sie fahren mit einem Lkw, mit dem Sie maximal 80 km/h fahren dürfen, 50 km/h im Ort, obwohl nur 30 km/h erlaubt sind. Laut Bußgeldkatalog beträgt das Bußgeld für einen Pkw 35 EUR, Sie müssen aber 80 EUR bezahlen, weil Sie den Verstoß mit einem Lkw begangen haben. Sollten Sie Gefahrengut an Bord haben, sind es sogar 160 EUR.

Auch wer mit einem Pkw unterwegs ist, kann sich nie sicher sein, dass es bei den Bußen bleibt, die für eine Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit festgelegt sind. Falls zusätzlich eine Gefährdung oder eine Sachbeschädigung verursacht wurde, wird es teurer. Die Bußen für diese Vergehen werden zusätzlich zum Bußgeld für die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit fällig. Für eine Gefährdung wird ein Bußgeld von 85 EUR und für eine Sachbeschädigung von 105 EUR erhoben. Allerdings können Sie nur entweder für eine Gefährdung oder eine Sachbeschädigung zur Verantwortung gezogen werden. Außerdem wird dieses Bußgeld nur fällig, wenn die Buße für die Geschwindigkeitsüberschreitung mehr als 35 EUR beträgt.

Pressemitteilung www.geschwindigkeitsueberschreitung.net


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Das die Bußgelder von

Das die Bußgelder von unterschiedlichen Fahrzeugarten abhängen, wusste ich wirklich nicht. Hilfreicher Artikel!