Justizministerin Havliza in Hannover verweigert gemäß § 147 Abs.1 GVG die Dienstaufsicht

Justizministerin Havliza in Hannover verweigert gemäß § 147 Abs. 1 GVG die Dienstaufsicht über die GenStA-Celle sowie GenStA-Oldenburg wie schon zuvor viele Justizminister in Hannover seit 2005/2006. Ebenso verweigert Ministerpräsident Weil sein Weisungsrecht gegenüber den Generalstaatsanwälten und das NDS-Parlament schaut seit 2006 tatenlos zu.

Date, 12. Dezember 2018

Frau Justizministerin persönlich vorzulegen !

Nur per Fax: (0511) 1 20 51 70

Niedersächsisches Justizministerium
Justizministerin Frau Barbara Havliza
Am Waterlooplatz 1

30169 Hannover

Teile einer kriminellen Vereinigung innerhalb Niedersächsischer Staats- und Justizbeamter, mit systembedingter Staatskriminalität seit 1988 gegen den Unterzeichner

Ihr Zeichen: 4121 E – 401 332/18
Ihr Schreiben vom 04. Dezember 2018

Frau Justizministerin,

ich werte den in Ihrem Auftrag geschriebenen Schriftsatz vom 04. Dezember 2018 als unverschämte Frechheit sowie Verdummungsversuch sonders Gleichen. Denn gemäß § 147 GVG haben Sie die Fach- bzw. Dienstaufsicht über die Generalstaatsanwälte in Celle und auch Oldenburg. Obenauf beinhaltete mein Schriftsatz vom 04. November 2018 konkrete schwerste strafrechtliche Vergehens- und Verbrechens-Strafatsvorwürfe von Staats- und Justizbeamten des Landes Niedersachsen seit 1988.

Teile dieser Generalstaatsanwaltschaften mit ihren untergeordneten Staatsanwaltschaften bilden gemäß § 129 StGB kriminellen Vereinigungen, bei der Beseitigung der bestehenden Rechtsordnung, zumindest in meinen rechtlichen Angelegenheiten.

Diesen meinen mehrseitigen Schriftsatz vom 04. November 2018 mit einem Siebenzeiler zu beantworten, kann nur für Sie als Mitgliedschaft in dieser kriminellen Vereinigung Niedersächsischer Staats- und Justizbeamter gewertet werden.

Die rechtliche Unverschämtheit nicht mehr bestreitbarer Tathandlungen dieser Staats- und Justizbeamten seit 1988 nicht nur zu leugnen sondern auch noch vorsätzlich und bandenmäßig strafzuvereiteln, dürfte wohl einmalig in der Rechtsgeschichte des Demokratischen Rechtstaats Bundesrepublik Deutschland sein.

Die kriminellen Auswirkungen und auch damit verbundenen Handlungen gegen die Verfassung sowie den Rechtsgesetzen, reichen inzwischen nicht nur bis zum Bundesverfassungsgericht, dem Bundesgerichtshof sowie dem European Court of Human Rights, sondern haben die höchsten Spitzen der Politik bis zur EU- Kommission sowie dem EuGH erreicht. Darüber hinaus musste der Unterzeichner rechtliche Hilfe auf internationaler Ebene neben dem US-Justizministerium, den Gouverneuren mehrerer US-Bundesstaaten, des FBI sowie der US-Börsenaufsicht in Anspruch nehmen.

Auch decken Sie mit Ihrem Schreiben weitere Straftäter in ehemals hohen politischen Ämtern und die noch nicht einmal einer strafrechtlichen Verjährung unterliegen.

Damit Sie vor Gericht später nicht bestreiten können, was Politiker und Richter im Zeugenstand als letzten Ausweg in Bezug auf ihre rechtliche Verantwortung zu deren eigenen kriminellen Handlungen nehmen und dann rotzfrech behaupteten von Nichts gewusst zu haben, stehen folgende ungesühnte verbrecherische und damit kriminelle Handlungen insbesondere aus Niedersachsen im Raum:

1.)Anstiftung und vorsätzliche Strafvereitelung im Amt zu BtM-Verbrechen der GenStA-Celle Az. 6 Zs 939/03 sowie damit Verfolgung und Bestrafung Unschuldiger durch vorsätzlicher Beugung des Rechts aus dem Jahre 1988

2.)Verweigerung der Sicherstellung von materiellen Beweismitteln im Wert von 44.000DM durch StA- und GenStA-Bremen zum Az. 84 Js 33069/95 gemäß Täter – Opferausgleich aus dem Jahre 1995.

3.)Verweigerung der Sicherstellung von materiellen Beweismitteln im Wert von 85.000DM der StA-Ohwingen mit GenStA-Karlsruhe gemäß Täter -Opferausgleich aus dem Jahre 1995.

4.)Vorsätzliche Falsche Anschuldigung gemäß § 369/370 AO i.V. mit vorsätzlicher Strafvereitelung im Amt der StA-Verden mit GenStA-Celle zum Az. 4 Cs 301Js 28583/01 aus dem Jahre 1997 – Schadenssumme des Beschwerdeführers noch nicht bezifferbar. Darüber hinaus wurde damit der 10 jährige weltweite Exklusivvertrag mit der Firma Krupp und Anderen im zweistelligen Millionenwert zerstört, i.V. mit Verlust von Steuergeldern in Millionenhöhe.

5.)Berufung eines einschlägig Vorbestraften zum Geschäftsführer der Ixxxx-Recycling GmbH entgegen § 6 Abs 2. S. 3 GmbHG durch die Kanzlei Dr.
Lauenroth & Partner, dem Notar Klxxxx Berlin und zuletzt durch das Amtsgericht Erfurt, hier zum HRB 10xxxx mit finanziellem Schaden von
mindestens 500.000DM, i.V. mit Strafvereitelungen im Amt, der Verfolgung und Bestrafung Unschuldiger aus dem Jahre 1998-2002 des LG-Nordhausen zum Az. 665 Js 56104/04.

6.)Verweigerung der materiellen Sicherstellung von Beweismitteln im Wert von 250.000DM der StA- und GenStA-Cottbus zum Az. 1755 Js 34002/00
i.V. mit vorsätzlichen und bandenmäßigen Strafvereitelungen im Amt zum finanziellen Schaden in zweistelliger Millionenhöhe, Steuerhinterziehung und Geldwäsche aus dem Jahre 2000-2005 (i.V. United States Court File No. 07-13578 Miami/Fl).

7.)Entzug der Unternehmereigenschaft zu den Verfahrenspatenten DE 197 11 xxx sowie EP 123xxxxxx usw. durch vorsätzlichen und bandenmäßigen Prozessbetrug sowie Beugung geltenden Rechts gegen die AO durch das Finanzgericht Hannover zum Az. 16 V 10089/03 i.V. mit Az. III ZB 45/17 des BGH, hier mit finanziellem Schaden in dreistelliger Millionenhöhe aus dem Jahre 1997 – mit diesem Gerichtsbeschluss wurde seit 01/1994 nachträglich die gesetzliche Befreiung zur geschäftlichen sowie privaten Steuerpflicht zementiert, hier in Bezug auf die patentierten sowie unpatentierten Technologien ab 01/1994 des Unterzeichners. Das Urteil des Finanzgerichts Hannover aus 2003 ist eine vorsätzliche, bandenmäßige und vebrecherische Beugung des Rechts gegen die AO. Gleichfalls leistete dieser Beschluss Beihilfe zur schweren Strafvereitelung im Amt und hat bis heute zu den vorgenannten und weiteren Verfahrenspatenten Rechtsgültigkeit.

Mit diesem Beschluss wurde u.a. ein Schadensersatzverfahren gegen das Land Niedersachsen wegen vorsätzlicher Falscher Anschuldigung gegen
die AO zum Az. 4 Cs 301 Js 28583/01 und Weiteres gerichtlich verhindert.

8.)Vorsätzliche und bandenmäßige verbrecherische Strafvereitelungen im Amt zum Patentgesetz, i.V. mit dem Patent DE 197 11 xxx, i.V. mit dem SEC-File Nr. 0-31849 sowie Verrat von Dienstgeheimnissen durch die StA-mit GenStA-Düsseldorf zu den Az. 4 Zs 1813/08 und 4 Zs 1197/13, hier ebenso mit einer noch nicht zu bezifferbaren Schadenssumme aus internationalen Börsenveröffentlichungen 2008 über 240 Millionen US-Dollar. Gemäß dem vorliegenden Beweismittel des Lizenzvertrages vom 31. Dezember 2007 sowie den Börsenveröffentlichungen ist von einer jährlichen Mindestschadenssumme von $300.000USD + auszugehen,welches inzwischen eine zirka Schadenssumme von $3.000.000,00USD + seit 2008 allein ausmachen dürfte.

9.)Dem Beschwerdeführer liegen weitere dringende Verdachtsmomente zu illegalen Patentrechtsverletzungen durch multinationale Unternehmen
vor, welches im Jahre 2019 zur Aufklärung angedacht ist.

10.)Vorzeitiger Verlust der Patentrechte CZ 302xxxx aus 2012 – Schadenssumme noch nicht bezifferbar, da in Tschechien dieses Verfahren im Millionenwert ohne Lizenz des Beschwerdeführers von jedermann angeführt werden darf.

11.)Vorsätzliche und bandenmäßige Urkundenfälschung im Rechtsverkehr der StA mit GenStA-Oldenburg für das OLG-Oldenburg zum Az. 2 Ss (OWi) 171/15, für die Bundesanwaltschaft zum Az. AR 217/15 und dem Bundesgerichtshof zum Az. 2 ARs 283/15 mit Verfolgung und Verurteilung Unschuldiger durch vorsätzliche Beugung geltenden Rechts sowie Strafvereitelung im Amt durch den 2. Senat beim Bundesgerichtshof (Vors. Richter Thomas Fischer).

Dem Ganzen ist nichts mehr hinzuzufügen, nur, wer als Ankläger oder Zeuge vor Gericht vorsätzlich lügt, Beweismittel unterdrückt oder damit Gerichtsurkunden fälscht, zu Verbrechen anstiftet oder schwerste Straftaten im Amt strafvereitelt, begeht eine Straftat bzw. ein Vergehen oder sogar Verbrechen. Gemäß Art. 3 Abs. 1 GG sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich.

Diese ungesühnten Vergehen und Verbrechen des Demokratischen Rechtsstaats gegen den Unterzeichner und seit 1988, machen das Recht auf faire Verfahren und egal in welcher Verfahrensart vor Gericht gemäß Art. 2 Abs. 1 GG mit Art. 20 Abs. 3 GG sowie Art. 6 der EMRK, völlig unmöglich.

G. K.

Cc:
Internetveröffentlichung
Bundeskanzleramt
Bundesgerichtshof für alle Richter
Bundesverfassungsgericht für alle Richter
Bundessozialgericht für alle Richter
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Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages


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Justizterror

Hallo Pirat3002

so etwas in der Art erlebe ich seit nunmehr 13 Jahren. Drohungen aus der Staatsanwaltschaft Hannover gegen meine Person waren weniger eindrucksvoll als das Kläffen eines Dackels.