Ackerflächen

Solarstrom zerstört die Landwirtschaft

NAEB-Rundbrief per E-Mail empfangen [2] NAEB 2506 am 17. März 2025 Die Energiewende treibt mit immer höheren Strompreisen Industrie ins Ausland oder in die Insolvenz. Nun werden mit Solarstrom auch die Landwirte von ihrer Scholle vertrieben. In 2024 wurden auf Freiflächen Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von 8,1 Gigawatt installiert. Damit wurde eine Fläche von über 8.000 Hektar = 80 Quadratkilometer bedeckt und dem landwirtschaftlichen Anbau entzogen. Grund ist die Freigabe landwirtschaftlicher Flächen für die Solarstromerzeugung. In der gemäßigten Zone liefert ein Hektar im Jahresmittel Strom von 100 kW Leistung. Die Leistung schwankt je nach Wetter und Jahreszeit unberechenbar zwischen null und 700 kW/ha. Die Erzeugerleistung für Biomasse liegt dagegen nur bei 7 kW/ha. Biomasse ist jedoch viel wertvoller. Sie ist lagerfähig und kann jederzeit nach Bedarf in Wärme oder Strom umgewandelt werden. EEG-Vergütung macht Landwirtschaft...

realkapital KGaA investiert Anlegerkapital erfolgreich in Ackerflächen und Immobilien

Nach Gründung im vergangenen Jahr verzeichnet die Sachwertgesellschaft für Agrar- und Immobilieninvestments in 2012 eine erfolgreiche Geschäftsentwicklung. Aktuell konnten weitere Investoren für das werterhaltende Anlagekonzept des Braunschweiger Unternehmens gewonnen werden. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde infolge dessen auf 2,0 Mio. Euro erhöht. In den vergangenen Monaten tätigte die realkapital KGaA bereits Investitionen in Höhe von 2,3 Mio. Euro. Die akquirierten Anlegergelder wurden plangemäß in Ackerflächen und Mehrfamilienhäuser in Deutschland investiert. Die Mietrendite beläuft sich, trotz relativ niedriger Pachtrendite im Ackerlandbereich, vor Kosten auf 7,6 Prozent der Kaufpreise pro Jahr und zeugt von günstigen Einstandspreisen. Angesichts einer außergewöhnlich niedrigen Kostenstruktur wurde damit bereits heute die Basis für eine dauerhaft positive Ertragslage der Gesellschaft geschaffen. Ziel der realkapital...

PV-Novelle im Hinblick auf Solaranlagen auf Ackerflächen nicht verfassungswidrig

Weitere Informationen: www.mth-partner.de info@mth-partner.de BVerfG, Ablehnende Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, - 1 BvQ 28/10 - Hintergrund: Das Erneuerbare Energien Gesetz („EEG“) verpflichtet Netzbetreiber dazu, Strom aus Erneuerbaren Energiequellen abzunehmen und in einer bestimmten Höhe zu vergüten. Gem. § 32 Abs. 1 EEG beträgt die Vergütung für Strom aus Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie 31,94 Cent pro Kilowattstunde. Diese Abnahmeverpflichtung wird durch die PV-Novelle („Erstes Gesetz zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes vom 11.08.2010 in der am 17.08.2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1170) veröffentlichten Fassung“) in der Weise eingeschränkt, dass die Abnahmeverpflichtung nur für Ackerland-Solaranlagen besteht, die vor Januar 2011 in Betrieb genommen werden und deren zu Grunde liegender Bebauungsplan vor dem 25. März 2010 erlassen...

Inhalt abgleichen