Kapitalanlagen von Emissions-Unternehmen als unseriös am freien Kapitalmarkt zum eigenen Schutz erkennen

Die Dr. Werner Financial Service AG als Kapitalmarktdienstleister für Unternehmen zur Kapitalbeschaffung ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) weist immer auf die Erforderlichkeit der Seriosiät von Anlageprodukten hin und macht für Kapitalanleger darauf aufmerksam, worauf es bei der Beurteilung von Angeboten zu achten gilt. So gibt es bei Kapitalanlagen eine Reihe von Warnsignalen, die darauf hindeuten können, ob ein Anbieter von Vermögensanlagen oder Wertpapieren oder ein sonstiges Anlage-Produkt zweifelhaft ist. In Deutschland dürfen Bank-, Finanzdienstleistungs- und Anlagegeschäfte nur mit staatlicher Erlaubnis bzw. unter behördlicher Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) betrieben werden. Aber selbst wenn die BaFin den Unternehmen oder den zugelassenen Bankinstituten, Fonds oder Emissionsunternehmen im Sinne des Kreditwesengesetzes ( KWG ) für ihre Anlageprodukte eine Erlaubnis erteilt hat, bedeutet dies nicht automatisch, dass die angebotenen Produkte empfehlenswert sind. Wertpapiere und Vermögensanlagen dürfen zudem bereits dann öffentlich angeboten werden, wenn zuvor ein von der BaFin gebilligter Prospekt beziehungsweise ein Informationsblatt gebilligt und publiziert worden sind. Das heißt aber auch nicht, dass der Prospekt beziehungsweise das Informationsblatt und die Produkte seriös sind.

Die BaFin prüft die Prospekte und sonstige Unterlagen lediglich auf Vollständigkeit, Verständlichkeit und Kohärenz (innere Widerspruchsfreiheit). Sind zum Beispiel in einem Prospekt Adressen angegeben, so ist die Vollständigkeits-Pflicht erfüllt; es heißt aber nicht, das die Richtigkeit der Adressen-Angaben von der BaFin geprüft wurden. So kommt es immer wieder auch bei der BaFin zu fehlerhaften oder gar betrügerischen Produkten. Die Wirecard AG im Börsensegment DAX war der prominenteste Betrugsfall, den die Aufsichtsbehörden nicht verhindern konnten. Hinzukommt: In gesetzlich definierten Ausnahmefällen ( den sogen. gesetzlichen Bereichsausnahmen ) muss weder ein BaFin-Prospekt noch ein Informationsblatt bei der BaFin zur Billigung eingereicht und veröffentlicht werden.

Generell gilt ( so schreibt die BaFin ) : „Kapitalanleger sollten sich bereits vor einer Investition Gedanken über Ihre Anlageziele machen und prüfen, ob ihre finanziellen Möglichkeiten dazu geeignet sind. Und: Anleger sollten sich niemals drängenlassen. Nehmen Sie sich Zeit, um das Für und Wider einer Anlage zu überdenken, bevor Sie Ihr Geld investieren. Auch wenn Sie sich beraten lassen, entscheiden Sie sich nicht sofort.

1. Ruft Sie jemand unaufgefordert an, um Ihnen ein Geschäft anzubieten? Gehen Sie auf keinen Fall darauf ein. Solche ungebetenen Anrufe sind verboten. Wertpapierdienstleistungsunternehmen und anderen Unternehmen ist es ausdrücklich untersagt, Cold Calling zu betreiben.

2. Haben Anleger von einem Anbieter Beteiligungs- oder Aktienempfehlungen per E-Mail erhalten, den Sie nicht kennen? Erhalten Anleger per Fax Börsenbriefe, die nicht bestellt worden sind ? Oder wird ein vermeintlicher Geheimtipp unterbreitet, den Sie angeblich beachten sollen? Hinter solchen Angeboten verbergen sich meist unseriöse Anbieter, die Anlegern durch eine erfundene Erfolgsgeschichte Beteiligungsanlagen wertloser Unternehmen zum eigenen Vorteil vermitteln wollen.

3. Werden Sie unter Zeitdruck gesetzt? Lockt der Anbieter mit einem exklusiven Geschäft, für das Sie sich aber sehr schnell entscheiden müssen? Darauf sollten Sie nicht eingehen, denn dies ist häufig nur ein Trick. Wie gesagt: Lassen Sie sich nie drängen! Seriöse Angebote gibt es nicht nur heute, sondern auch morgen.

4. Klären Sie, wie und wann Sie Ihren Anlagebetrag zurückerhalten. Besonders vorsichtig sollten Sie bei mehrjährigen Vertragslaufzeiten sein, wenn es keine Möglichkeit gibt, vorzeitig zu kündigen, oder wenn dies mit erheblichen finanziellen Nachteilen verbunden wäre.

5. Über zweistellige Jahre laufende Verträge ohne die Möglichkeit eines vorzeitigen Ausstiegs sollten Anleger nur mit Anbietern schließen, an deren Seriosität die Kapitalgeber keinerlei Zweifel haben. Bleiben Sie selbst dann kritisch, wenn Sie ein Geschäft innerhalb einer bestimmten Frist jederzeit widerrufen oder kündigen können. Auch solche Rechte schützen Sie nicht automatisch vor finanziellen Verlusten. Klären Sie ab, welche Rückzahlung Sie im Fall der Fälle tatsächlich erhalten. Bei Wertpapiergeschäften gilt: Informieren Sie sich über Möglichkeiten, sich vor Ende der Laufzeit von einem Wertpapier zu trennen. Oft ist es wichtig zu wissen, ob es für das Produkt einen liquiden Markt gibt.

6. Sollen Sie Geld ins (außereuropäische) Ausland überweisen? Seien Sie besonders vorsichtig. Schon viele Anleger haben dabei ihr Geld verloren. Möglicherweise können Sie nicht mehr überblicken, ob und wie Ihr Geld angelegt wird. Es hat schon Fälle gegeben, in denen das Unternehmen, dem Geld überwiesen wurde, den Betrag nicht wie vereinbart oder gar nicht investiert hat. Manchmal gab es das Unternehmen gar nicht.

7. Sie werden damit gelockt, zunächst probeweise einen kleineren Betrag zu investieren? Dass Sie bei Ihrer Recherche keine Informationen über das Unternehmen finden können, begründet man etwa damit, es handele sich um ein noch junges Unternehmen mit aussichtsreichen Geschäftsideen? Dann ist der vermeintliche Geheimtipp wahrscheinlich eine Falle. Nach kurzer Zeit wird der Anbieter vom großen Erfolg der Anlage berichten und Sie auffordern, größere Beträge zu investieren. Vom Erfolg Ihres Probeinvestments angelockt, sollen Sie verleitet werden, mehr Geld anzulegen.

8. Sie werden zur Investition in vermeintlich lukrative Anlagegeschäfte überredet. In Wirklichkeit werden die Gelder jedoch nicht angelegt, sondern zur Ausschüttung oder Rückzahlung an frühere Anleger verwendet. Für Anleger ist solch ein Schneeballsystem meist nicht erkennbar. Die Anlage und deren Rendite werden häufig in Hochglanzprospekten vorgetäuscht. Dieses System bricht früher oder später zusammen.
Oft bieten Unternehmen mit Sitz im Ausland gezielt deutschen Anlegern Produkte an, hinter denen sich Schneeballsysteme verbergen. Hintermänner der Unternehmen sind in der Regel Deutsche, die sich ausländischer Gesellschaftsformen und Firmensitze bedienen, um sich den deutschen Behörden zu entziehen. Weit über dem Marktüblichen liegende Renditeversprechen sind oft ein Warnzeichen für ein Schneeballsystem.

9. Es kommt vor, dass nicht berechtigte Personen ohne Wissen des Depotinhabers Wertpapiergeschäfte in Auftrag geben, um den Kurs steigen zu lassen. Das kommt vor allem bei Geschäften in illiquiden ausländischen Werten des Open Market (Freiverkehr) vor. Seien Sie daher vorsichtig, wenn Unbekannte Sie ungefragt mit dem Hinweis auf vermeintliche Schnäppchen oder Gewinnmitteilungen auffordern, Daten preiszugeben. Geben Sie Ihre Konto- oder Depotnummern, internationale Bankkontonummern (International Bank Account Number - IBAN), internationale Bankleitzahlen (Bank Identifier Code - BIC) und Geheimzahlen oder Kennwörter nie an unberechtigte oder unbekannte Personen weiter. Übermitteln Sie Unbekannten auch keine Wertpapierabrechnungen oder sonstigen Depotunterlagen. Dies gilt auch und vor allem für Anrufer, die sich als Anlageberater, Vermittler oder auch Beschäftigter der BaFin ausgeben.

10. Verschaffen Sie sich einen Überblick darüber, ob ein überhöhter Anteil der Anlagesumme für Kosten, Gebühren und Provisionen verwendet werden soll. Nutzen Sie die Pflichtinformationen der Anbieter! Wertpapierdienstleister müssen Anlegern nicht nur die Gesamtkosten darlegen, sondern müssen sie über alle anfallenden Kosten und deren Auswirkungen auf die Rendite informieren. Zuwendungen ( wie Provisionen ) sind sogar gesondert auszuweisen. Da Wertpapierdienstleister die Kosten zusammengefasst darstellen dürfen, müssen sie Ihnen eine nach einzelnen Posten gegliederte Aufstellung aushändigen, wenn Sie dies verlangen.“

11. Nicht alle Unternehmen, die auf dem Finanzmarkt tätig sind, werden unmittelbar kontrolliert und stehen unter staatlicher Aufsicht. Anbieter, die keine Erlaubnis der BaFin benötigen und nur wenige gesetzliche Vorgaben erfüllen müssen, bewegen sich in einem Marktsegment, das als freier, außerbörslicher Kapitalmarkt bezeichnet wird. Als Anleger sollte man auf Angebote des freien Kapitalmarkts nur eingehen, wenn man das Unternehmen kennt oder davon überzeugt ist, dass es seinen Informations-Verpflichtungen nachkommen kann und auch wird.

Die Angebote am freien Kapitalmarkt sind sehr vielfältig. Immer wieder entwickeln Anbieter neue Investitionsmöglichkeiten. So gibt es zum Beispiel stille Unternehmensbeteiligungen gem. den §§ 230 ff Handelsgesetzbuch, Genussrechte, Namensschuldverschreibungen, Wandelanleihen und andere hybride Anleiheformen, Orderschuldverschreibungen, Nachrang-Darlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt, partiarische Darlehen, Direktinvestments (etwa in Holz, Edelmetalle, Minen und Tiere), Gold- und Edelmetallsparpläne sowie Kauf-und-Rückvermietungs-Verträge (Sale-and-Lease-Back).

12. Können Anleger nicht erkennen, wer ihr Vertragspartner werden soll? Gibt es Warnungen oder sonstige Hinweise? Kapitalgeber überprüfen die Namen der Anbieter und Produkte mit Suchmaschinen im Internet. Informationen halten häufig auch die örtlichen Verbraucherzentralen bereit. Anleger sollten keine Geschäfte mit Anbietern machen, die Ihnen keine eindeutigen und aussagekräftigen Informationen zur Verfügung stellen. Verlassen Sie sich nicht auf wohlklingende Namen oder seriös erscheinende Internetseiten. Und wenn Anleger das Vertragswerk nicht verstehen, so sollten sie von dem Angebot Abstand nehmen !