Dr. Werner Financial Service AG

Unternehmenskauf oder Unternehmensverkauf mit Privatgeldern vom Kapitalmarkt ohne Streß mit Banken - von Dr. jur. Horst Werner

?Private Unternehmenskäufe bzw. Unternehmensverkäufe sind in den derzeitigen Finanzkrisen-Zeiten stark angestiegen. Banken halten sich mit Kreditfinanzierungen bei Unternehmenskäufen stark zurück. Die Riesiken bei Unternehmenskaufs-Finanzierungen sind in Zeiten fallender Umsätzes und stark sinkender Ertäge bzw. Gewinne kaum kalkulierbar. Bei den an den unternehmerischen Interessen ausgerichteten Finanzierungs- und Nachfolgemodellen wird der Unternehmenskauf mit dem darzustellenden Kaufpreis bzw. Übernahmepreis nicht über einen Bankkredit, sondern besser und einfacher über den Beteiligungsmarkt mit Mezzanine-Kapital finanziert, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Dabei dient das Unternehmen als Finanzierungspartner, über den das erforderliche Kapital von Privatinvestoren aufgenommen wird. Die Beschaffung von Liquidität und Finanzmitteln bzw. Kapital für Unternehmen über den Geld- und Kapitalmarkt erhält vor...

BaFin-Prospekte sind für Finanzierungsgelder vom Kapitalmarkt nicht erforderlich - von Dr. jur. Horst Werner

Nur öffentliche Angebote von Kapitalanlagen und Finanzierungsinstrumenten sind BaFin-prospektpflichtig. Was als öffentliches Angebot gilt, ist gesetzlich geregelt. Als öffentlich gilt nur, was so, wie es beworben wird, als Angebnot angenommen werden kann, so Dr. Werner Financial Service AG ( www.eigenkapitalbeschaffung.de ) . Kapitalmarktorientierte Finanzierungen bedürfen deshalb keineswegs immer eines BaFin-Prospekts, der nur unnötig teuer und bürokratrisch ist. Ohne Prospekt muss kein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz oder die Prospektgesetze vorliegen, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Das Gesetz über Vermögensanlagen ( VermAnlG ) bietet zur Kapitalbeschaffung zahlreiche Bereichsausnahmen von der gesetzlichen Prospektpflicht, die nur unnötig teuer im fünfstelligen Eurobereich liegt, so der Kapitalmarktfachmann. BaFin-Prospekte erfordern einen Umfang von einhundert (100) Seiten und mehr mit Erstellungskosten...

Geldwäschebetrug : Wir warnen seit Jahren alle unsere Mandanten detailiert vor Geldwäsche-Betrügern - von Dr. jur. Horst Werner

Nach unseren Kontakten teilen wir allen unseren Mandanten der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) mit, dass Sie von uns sämtliche bafin-gemäßen Beteiligungsvertrags- und Zeichnungsunterlagen übersandt bekommen haben. Ferner wird mitgeteilt, dass heute deren Zeichnungsangebote auf unseren Finanz- und Marketingportalen im Internet ( www.investoren-brief.de und www.anleger-beteiligungen.de ) veröffentlicht wurden, so dass die Platzierung zur Kapitalbeschaffung jetzt starten wird. Innerhalb weniger Stunden melden sich bereits zahlreiche Anleger-Interessenten meist telefonisch ohne schriftlich Beweiskraft und ohne Webautritt und ohne Mail-Adresse aus dem Ausland. Wir warnen jedoch alle unsere Auftraggeber seit vielen Jahren vor Beteiligungsangeboten aus dem Ausland mit Einladungen zu angeblichen „Darlehensgesprächen“ z.B. nach Rom, Mailand, Venedig, Rotterdam oder Amsterdam etc.. Hier handelt es sich regelmäßig...

Dr. jur. Horst Werner stellt Interessenten passende Rechtsrahmen für alle kapitalmarktrechtlichen Aktivitäten zur Verfügung

Die Dr. Werner Financial Service AG - auf Wunsch mit weiterer Kapitalaufstockung und Kapitalerhöhung durch Kapitalbeschaffung / Beteiligungsfinanzierung / Mezzaninefinanzierung ohne Fremdeinfluss zur Verfügung, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Zur Unternehmensgründung mit Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB-)Beratung für Kapitalgesellschaften zur Durchführung eines Private Placements ( auch als Auffanggesellschaften oder zum Outsourcing ) mit qualifizierter Finanzinstrumenten-Beratung ( sämtlicher Vermögensanlagen gemäß VermAnlG ) und Kapitalbeschaffung am Kapitalmarkt unter Beachtung des Kapitalanlagegesetzbuches...

Unterschied von Gelddarlehen u. dem Sachdarlehen sowie zur Leihe gemäß § 1 Nr. 3, 4 und 7 VermAnlG – von Dr. jur. Horst Werner

Nachrangdarlehen über Geld ohne Wertpapierverbriefung als Vermögensanlage gem. § 1 Abs. 2 Nr. 4 Vermögensanlagengesetz mit einer Nachrangabrede stehen in ihrer Grundform im BGB. Gelddarlehen sind im § 488 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) definiert und dürfen am Kapitalmarkt nur mit einem qualifizierten Nachrang und eventuell zusätzlich mit einem Gewinnanteil ( als partiarisches Darlehen ) als Vermögensanlage gem. § 1 Nr. 3 oder Nr. 4 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) öffentlich angeboten werden. Sachdarlehen sind im § 607 BGB definiert und sind keine Finanzinstrumente gemäß § 1 Vermögensanlagengesetz. Es ist jedoch...

Die Eigenkapital-Bilanzierung des stillen Kapitals nach dem Hauptgutachten des Instituts der Wirtschaftsprüfer

Das stille Gesellschaftskapital ist sogen. Mezzaninekapital. Es kann vertraglich als Eigenkapital ( Equity-Mezzanine ) oder als Fremdkapital = Verbindlichkeit ( Debt-Mezzanine ) ausgestaltet werden. Das Fachbuch „Mezzanine-Kapital“ von Dr. jur. Horst Werner informiert ausführlich über mezzanine Finanzierungsformen und ihre Bedeutung für mittelständische Unternehmen und Familienunternehmen, erläutert die verschiedenen mezzaninen Finanzierungsinstrumente in rechtlicher, bilanzieller und steuerlicher Hinsicht und beschreibt individuelle Ausgestaltungsmöglichkeiten. Ausführlich wird zudem auf mezzanine Investoren und die Platzierung...

Fa. RIVAG AG ist seit Jahren für Anleger ein solider Emittent von grundschuldbesicherten Darlehen - von Dr. jur. Horst Werner

? Die Rheinland-Immobilienverwaltungs AG ( RIVAG als Namens-Kürzel ) wird bei ihren grundschuldbesicherten Darlehen gem. § 1 Kreditwesengesetz (KWG ) - ohne BaFin-Prospekt-Verpflichtung - von Dr. jur. Horst Werner (siehe beruflichen Lebenslauf unter www.finanzierung-ohne-bank.de) kapitalmarktrechtlich betreut und bedient zuverlässig ihre Anleger mit den Zinszahlungen. Den Anlegern werden verschiedene Angebote mit unterschiedlichn Laufzeiten und differenzierten Zinssätzen zur Auswahl gestellt. Anleger können bei der RIVAG ihr Kapital grundbuchmäßig abgesichert wahlweise mit einer Laufzeit von 4, 6 oder 8 Jahren und einer...

Nachrangdarlehen als wirtschaftl. Eigenkapital in den Rechts-Grundlagen gem. § 1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG – von Dr. jur. Werner

Nachrangdarlehen als eigenkapitalnahe Finanzierungsgelder für Unternehmen sind eine Form des mezzaninen Nachrangkapitals, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ), das es in verschiedenen Variationen ( Genussrechte, stille Beteiligungen etc. ) gibt. Nachrangdarlehen sind seit dem Juli 2015 Finanzinstrumente im Sinne der seit dem Sommer 2015 reformierten Prospektgesetze über Vermögensanlagen. Nachrangdarlehen gehören jetzt gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 a) Vermögensanlagengesetz zu den wsertpapierfreien Vermögensanlagen, für die diese Bereichsausnahme ebenfalls gilt, wonach u.a. eine Prospektpflicht nicht besteht,...

Das Beteiligungsportal www.Anleger-Beteiligungen.de sorgt für die bankenfreie Kapitalbeschaffung zugunsten KMU-Unternehmen

Die Bedeutung des Internets als Informations- und Kommunikationsmedium nimmt stetig zu. Gerade der schnelllebige Finanz- und Kapitalmarkt macht sich das Finanzmarketing im World Wide Web durch Online-Werbung zunutze. Der Beteiligungsmarktplatz www.anleger-beteiligungen.de stammt von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) und hilft KMU-Unternehmen bankenunabhängiges Finanzierungskapital zu generieren. Der Beteiligungsmarktplatz www.anleger-beteiligungen.de von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) kann auf eine über 22-jährige Erfahrung im Bereich des vor- und ausserbörslichen...

Verschärfung des Anlegerschutzes nur im Rahmen der Prospektpflicht bei öffentlichen Angeboten – von Dr. jur. Horst Werner

Das Anlegerschutzstärkungsgesetz von 2021 verschärft die Bürokratie auf dem Risikokapitalmarkt und beeinträchtigt mittelständische Unternehmen bei der kapitalmarktorientierten Unternehmensfinanzierung ohne Banken. Nach Meinung von Dr. jur. Horst Werner ( dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ) gilt das Gesetz nur für öffentliche Beteiligungs-Angebote mit BaFin-Verkaufsprospekten und für die VIB. Damit werden die BaFin-Prospekte mit einer Reihe von zusätzlichen Vorschriften nicht unwesentlich verteuert und durch die Aufhebung des Emittentenprivilegs die Platzierung erschwert. Der Vertrieb und die Platzierung am freien Kapitalmarkt...

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