Abgeltungssteuer

Tipps zum Sparen bei der Abgeltungssteuer

Darniederliegende Zinsen und die fortschreitende Digitalisierung veranlassen immer mehr Deutsche, sich mit dem Online-Trading anzufreunden. Auch Gewinne aus Geschäften mit Wertpapieren müssen versteuert werden. Wie geht das vor sich? Welche Steuern fallen auf Aktien an? Kapitaleinkünfte setzen sich aus Gewinnen beim Aktienverkauf und aus Auszahlungen von Dividenden zusammen. Auf diese muss die Abgeltungssteuer abgeführt werden, welche das Finanzamt in Höhe von 25 % einbehält. Dazu wird noch der Solidaritätszuschlag fällig. Wer einer Konfession angehört, muss noch die Kirchensteuer abgeben. Die Abgeltungssteuer Die Abgeltungssteuer wurde 2009 vom damaligen Finanzminister _Peer Steinbrück_ (SPD) eingeführt, um Deutschland als Finanzplatz zu stärken. Außerdem sollte der Steuerflucht Einhalt geboten werden. Vorher fielen Kapitalerträge unter die normalen Steuersätze und Besserverdienende tätigten ihre Finanzgeschäfte im...

Der Zusammenhang zwischen Abgeltungssteuer und Sparerfreibetrag

Die Abgeltungssteuer trat am 1.1.2009 in Kraft und damit wurde der Sparerfreibetrag durch den Sparerpauschbetrag ersetzt. Am 1. Januar 2009 führte Deutschland die Abgeltungssteuer ein. Die Neuregelung der Abgeltungssteuer, wie auch des Sparerfreibetrags gilt ausschließlich für Einkünfte im Privatvermögen aus Kapitalerträgen. Mit dieser neuen Kapitalertragssteuer wurde der Sparerfreibetrag durch den Sparerpauschbetrag ersetzt. Betroffen von der Abgeltungssteuer sind alle Kapitalerträge - von den regulären Zinsen für Guthaben, bis hin zu Erträgen von Aktien, Dividenden oder Ausschüttungen von Fonds und Genussscheinen. Erhoben wird diese neue Kapitalertragssteuer mit einem Einheitssatz von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und eventueller Kirchensteuer. Wenn eine Kirchensteuer gezahlt werden muss, sind die versteuerten Kapitalerträge in der Steuererklärung aufzuführen. Ab 2014 wird die Kirchensteuer automatisch berechnet und...

Alternativer Vermögensaufbau und Tagesgeld ade

Mit den aktuell geringen Zinsen sind Tagesgelder nicht mehr attraktiv. Wer grundsätzlich einen alternativen Vermögensaufbau wünscht, kann sich strategisch nach seinen Anlagezielen ausrichten. Die niedrigen Zinsen und die Inflation lassen viele Anleger aufhorchen. So langsam ist es bei vielen angekommen, die Tagesgelder verlieren an Kaufkraft, wenn die Teuerungsrate nicht erwirtschaftet wird. Es war mal einfach zufrieden zu sein. Viele Anleger haben sich eine Geldanlage gewünscht, die jederzeit flexibel ist und über die man auch jederzeit verfügen kann. Vierteljährlich wurden die Zinsen gezahlt. Ab und zu wurde persönlich über den Zins verhandelt oder die Bank wurde gewechselt und ein Zinshopping betrieben. Das Zinshopping bringt aber kaum noch die Kosten für Briefmarken ein und beim Wechsel der Bank gehen einige Zinstage flöten. Im Grunde genommen wurde die Anlage über Jahre fortgeführt und es wurden Erträge oberhalb der Inflationsrate...

Idee zum Thema Altverluste nicht verfallen lassen

Durch die Einführung der Abgeltungssteuer wurde der Verrechnungszeitraum für sogenannte Altverluste auf maximal 5 Jahre seitens der Steuerbehörden begrenzt. Stehen Anlegern nicht ausreichend Möglichkeiten zur Verfügung, die Verluste innerhalb der nächsten 13 Monate zu verrechnen, entfallen die Altverluste wertlos. Was sind Altverluste? Aus der Veräußerung von Wertpapieren entstandene Verluste, die vor dem 31.12.2008 realisiert wurden, gehören zu den sogenannten Altverlusten, die unter Einhaltung der damals geltenden steuerlichen Rahmenbedingungen entstanden sind. Daher unterscheiden die Steuerbehörden zwischen Altverlusten...

Abgeltungssteuer: ein Systemwechsel im Steuerrecht

Anleger mit einem geringen Einkommen sollten nicht vergessen, beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen. Eine kleine Revolution erlebte das deutsche Steuerrecht am 1. Januar 2009. Zu diesem Stichtag wurde nämlich die Abgeltungssteuer eingeführt, und damit hat der Gesetzgeber mit einer althergebrachten Tradition in der Steuererhebung gebrochen. Denn vorher galt für das Einkommen aus Arbeit derselbe Steuersatz wie für Einkünfte aus Kapitalanlagen. Anleger fahren mit der neuen Regelung durch die Abgeltungssteuer allerdings besser als zuvor , sie zahlen in Summe weniger Steuern als würden die Zinsen nach ihrem...

Lässt sich die Abgeltungssteuer optimieren?

Anleger, die einen guten Berater haben, werden auf die Möglichkeiten der Optimierung hingewiesen. Denn auch die Abgeltunssteuer kann optimiert werden! Die Abgeltungssteuer gibt es in Deutschland seit dem 1. Januar 2009 und löste einen kleinen Systemwechsel im Steuerrecht für Kapitalerträge aus. Vorher galt nämlich kein einheitlicher Steuersatz für alle Arten von Kapitaleinkünften, nun wird das Einkommen aus Arbeit mit dem persönlichen Steuersatz besteuert und das Einkommen aus Kapitaleinkünften mit einem Einheitssatz von 25 Prozent besteuert. Erhoben wird diese Steuer als sogenannte Quellensteuer. Sobald die Bank den Betrag...

Freistellungsauftrag erteilen kein Geld verschenken

Oftmals geht der Freistellungsauftrag unter - doch damit verschenkt der Anleger bares Geld. Denn liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, wird die Abgeltungssteuer abgeführt. Richtig ins Geld gehen kann es für Anleger, wenn sie vergessen, ihrer Bank oder dem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag zu erteilen . Denn in der Geldanlage gibt es steuerliche Freibeträge für Kapitaleinkünfte. Bis zur Obergrenze dieser Freibeträge muss keine Abgeltungssteuer bezahlt werden, die 25 Prozent der Erträge aus der Geldanlage ausmacht. Wenn der Anleger keinen Freistellungsauftrag stellt, führt die Bank die Abgeltungssteuer automatisch...

Keine anrechenbaren Verluste aus Aktienanleihen verschenken!

Jeder, der Geld anlegen möchte, sollte vorher auch auf die steuerlichen Folgen achten. Eine ausführliche Finanzberatung wäre daher von Vorteil. Eine umfassende Finanzberatung berücksichtigt auch immer die steuerlichen Folgen bestimmter Anlageentscheidungen. Denn die Rendite nach Steuern ist entscheidend für die Beurteilung der Vorteilhaftigkeit jeder Finanzanlage. In Deutschland werden schon seit einigen Jahren Zinsen, Dividenden und andere Kapitalerträge direkt bei der Bank mit der pauschalen Abgeltungssteuer belegt. Sie beträgt 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und je nach Konfession Kirchensteuer in unterschiedlicher...

Jobmotor Abgeltungssteuerbürokratie

Eine einfache Gestaltung der Einkommensteuererklärung ist bei den Kapitalerträgen kaum möglich. Die Bürokratie um den Freistellungsauftrag und der Abgeltungssteuer endet in einer Zettelwirtschaft. Anleger, die ihre Einkommensteuererklärung möglichst einfach gestalten wollen und nicht die Bürokratie auf die Banken übertragen, werden Handicaps von den Finanzbehörden bei der Erklärung von Kapitalerträgen auferlegt. Zum Nachweis gezahlter Abgeltungssteuer, egal wie hoch die gezahlten Beträge sind, fordern die Finanzbehörden eine Steuerbescheinigung über Kapitalerträge. Die Mitarbeiter der Finanzbehörden leiten das Erfordernis,...

Abgeltungssteuer-Tipps bei Verlusten aus Aktienanleihen

Bevor es an die Realisierung von Verlusten bei Aktienanleihen geht, prüfen Anleger wie sie die Abgeltungssteuer in dem jeweiligen Verrechnungstopf individuell besser nutzen können. Anleger prüfen bei möglichen zukünftigen Verlusten aus Aktienanleihen die individuelle Nutzung der Verlustverrechnungstöpfe zur Optimierung der Zahlung der Abgeltungssteuer. Ein nicht ausgeschöpfter Freistellungsauftrag kann hilfreich sein. Aktienanleihen werden in der Regel von Banken emittiert. Damit höhere Zinsen gezahlt werden können, ist dieser Anleihe ein Recht hinterlegt, eine sogenannte Verkaufsoption, die auch Pflichten enthält. Diese...

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