Arbeitsentgelt

Agenda News – Soziale Gerechtigkeit

Lehrte, 16.1.2013 In den USA wachsen die Sorgen um die so genannte Fiskalklippe. In China geht es um Maßnahmen zur Konjunkturbelebung, um die in den Parteikadern ausufernde Korruption, die mittlerweile den Staat gefährdet und um Ausgrenzung der Menschenrechte. Japan leidet unter den Folgen des Tsunami, der Atomkatastrophe und unter einer Schuldenquote von 234 Prozent. Zur Konjunkturbelebung wurden weitere 90 Mrd. Euro eingesetzt. In Nahost stehen sich Israel und der Iran, Nord- und Südkorea feindlich gegenüber, eine weitere Eskalation ist zu befürchten. Man hat genug eigene Probleme und kein Interesse an Europa, das sich der gefährlichen Illusion hingibt, wirtschaftliche und politische Probleme zu lösen, indem sie auf die lange Bank geschoben werden und mit halbherzigen Reformen zu lösen seien. Europas Notenbanker reagieren indem sie Billionen frische Euros auf den Markt werfen. Auch das löst die Probleme nicht, sondern verschleppt...

Öffentlicher Brief an das Deutsche Parlament

Sehr geehrtes Mitglied des Bundestages Lehrte, 21. September 2012 Die Menschen werden mit gewaltigen globalen Zahlen konfrontiert und finden keine Antworten: Billionen Schulden, Billionen-Bürgschaften für Banken und deren Schrottpapiere, für Rettungsschirme, 190 Mrd. Euro Barleistungen für den ESM, was nicht kommentiert wird, die größten Einnahmeverluste aller Zeiten. Ein trauriger Rekord für die reichste und wirtschaftsstärkste Nation in der EU und führend in der Weltspitze! Die Frage ist: Sind Renten, Spareinlagen, Arbeitsplätze noch sicher und wie sollen die Schulden abgebaut werden? Die Staatsverschuldung betrug Ende 2011 rund 2.071 Mrd. Euro. Das Defizit im Haushalt 2012 - laut Haushaltplanung - 32 Mrd. Euro. Für 2013 wird eine Neuverschuldung von rund 18 Mrd. Euro erwartet. Hinzu kommen als Barleistung unmittelbar 22 Mrd. Euro Erstausstattung für den ESM und mittelbar 168 Mrd. Euro. Damit ergibt sich ein Schuldenstand,...

Arbeitsrecht: Arbeitnehmerrechte von Leiharbeitern: Der Equal Pay Grundsatz

(c) Rechtsanwälte mth Tieben & Partner Köln Arbeitsgericht Herford, 04.05.2011, 2 Ca 144/11 Gem. § 9 Nr. 2 AÜG sind Vereinbarungen, die für den Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher schlechtere als die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts vorsehen, unwirksam. Somit haben Leiharbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf die gleiche Bezahlung und die gleichen Arbeitsbedingungen wie die Stammbelegschaft in dem Unternehmen des Entleihers. § 9 Nr. 2 AÜG sieht aber auch vor, dass der Entleiher (Zeitarbeitsunternehmen) andere Tarifverträge anwenden kann, die die Ungleichbehandlung rechtfertigen können. Von dieser Maßnahme haben daher fast alle Zeitarbeitsunternehmen Gebrauch gemacht und oftmals Tarifverträge der Tarifgemeinschaft CGZP für Ihre Arbeitsverträge angewendet. Mit...

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