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Bushaltestellen im öffentlichen Verkehrsraum - oft nicht barrierefrei

Seit dem 1. Januar 2022 müssen alle Haltestellen barrierefrei sein. Es muss also eine "vollständig barrierefreie" Nutzbarkeit des Nahverkehrsangebotes geben. Das ist leider häufig nicht der Fall. Das Behindertengleichstellungsgesetz und die Novelle des Personenförderungsgesetzes von 2013 verlangen eine "vollständig barrierefreie" Nutzung des Nahverkehrsangebotes. Um diese Forderung der Fahrgäste gerecht zu werden, besteht auch seit dieser Zeit rege Bautätigkeiten von Bushaltestellen . Es geht darum, dass für die Fahrgäste mit und ohne Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe, die Haltestellen zugänglich und nutzbar sein müssen. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig. • Doch sind die Bushaltestellen auch wirklich barrierefrei? • Und entsprechen die Bushaltestellen den Anforderungen gemäß Normen und Regelwerke? • Diese Frage...

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