BMF

Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - Update Q4-2020

Umsetzung der 5. EU Geldwäscherichtlinie - GwG 2020 - BaFin-Aktuelle Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG - BaFin-Rundschreiben (GW) - Subnationale Risikoanalyse (SRA 2.0) -Jahresbericht FIU 2019/2020 wurden zahlreiche geldwäscherechtliche Vorschriften angepasst und neue Vorschriften veröffentlicht: • 5. EU-Geldwäscherichtlinie und GwG 2020 • BaFin- Rundschreiben 02/2020 (GW): Prüfung der Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung • BaFin-Rundschreiben 03/2020 (GW): Hochrisiko-Drittstaaten • BaFin-Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG (Mai 2020) • Bundesverwaltungsamt (BVA) FAQ zum Transparenzregister • Richtlinie (EU) 2018/1673 und Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche (RefE) • Etc. sowie diverse Veröffentlichungen publiziert: • EU: Supranational Risk Assessment Report 2019 (SNRA Report 2019) • BMF: Erste Nationale...

Steuerfahndungsprüfung: BMF aktualisiert nach über 30 Jahren erstmals Merkblatt zur Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen

Gemäß §§ 90 Abs. 1 S. 1, 200 Abs. S. 1 AO ist der Steuerpflichtige zur uneingeschränkten Mitwirkung bei der Ermittlung seiner steuerlichen Verhältnisse verpflichtet. Er hat insbesondere die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen u. a. durch Vorlage von Aufzeichnungen vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen und gegenüber der Finanzverwaltung gegebenenfalls zu erläutern. Im Steuerstrafverfahren hat die Steuerfahndung zudem polizeiliche Befugnisse. Steuerfahnder können demnach u. a. Unterlagen des Steuerpflichtigen beschlagnahmen und sonstige Maßnahmen nach den für Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft geltenden Vorschriften der Strafprozessordnung anordnen. Steuerfahnder sind insbesondere berechtigt, Papiere durchzusehen (§§ 399 Abs. 2 S. 2, 404 S. 2 AO, § 110 Abs. 1 StPO). Der Steuerpflichtige ist jedoch nicht verpflichtet, sich durch eine entsprechende Mitwirkung an solchen Ermittlungsmaßnahmen bzw. durch entsprechende...

Jahreswechsel - Was ändert sich zum 1. Januar 2013 im Steuerrecht ?

Mit dem Jahreswechsel 2012/2013 werden im Steuerrecht wichtige inhaltliche und verfahrensrechtliche Änderungen wirksam. Das BMF hat unter www.bundesfinanzministerium.de eine Übersicht der folgenden wesentlichen Neuregelungen zusammengestellt: "Die elektronische Lohnsteuerkarte kommt" Ab dem 1. Januar 2013 ersetzt das neue sogenannte ELStAM-Verfahren grundsätzlich die alte Lohnsteuerkarte aus Papier. ELStAM steht für "elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale" und erleichtert die Kommunikation zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und den Finanzämtern erheblich. Steuerliche Daten, wie z. B. Kinderfreibeträge, Steuerklassen und die Religionszugehörigkeit eines Arbeitnehmers, können dann elektronisch gespeichert und übermittelt werden. Um die Arbeitgeber in Wirtschaft und Verwaltung durch die Umstellung auf das neue Verfahren nicht zu überlasten, kann noch bis zum Ende des Jahres 2013 der Lohnsteuerabzug auch nach dem alten Verfahren erfolgen....

BMF - Anwendungserlass vom 2. Juli 2012 beseitigt Unsicherheiten der Neuregelung zur elektronischen Rechnungslegung

Das bereits am 01. Juli 2011 in Kraft getretene Steuervereinfachungsgesetz stellt die elektronische Rechnung der „Papierrechung“ gleich. Mit dieser Vereinfachung wird den Unternehmern ein Stück Kontrolle über die Rechnungslegung zurückgegeben. Rechnungssignaturen zur Gewährleistung der Echt- und Unversehrtheit gehören hiermit der Vergangenheit an. Aufgrund der alten Rechtslage musste der Unternehmer vorgegebene Formalismen bezüglich der Signatur erfüllen. Um der im Verkehr erforderlichen Rechtssicherheit zu genügen, muss seit jeher die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhaltes sowie die Sicherstellung der...

// AFS-Manager SQL, SSE AFS-Line: Wichtige Umsatzsteueränderung im B2B-Geschäft (Reverse-Charge-Verfahren)

Oberhausen, 27.09.11 // SSE-Software das bekannte Softwarehaus mit Sitz in Oberhausen informiert über ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums zur Umkehr der Steuerschuld. Die SSE-Software Business Solutions GmbH & Co. KG ist kompetenter Ansprechpartner in Sachen branchenorientierte Software- und IT-Lösungen für kleine bis mittlere Unternehmen bis hin zum klassischen Mittelstand - u. a. spezialisiert auf Lösungen im Bereich Warenwirtschaft, Kassenhardware und Kassensoftware, Zeiterfassungssysteme sowie DMS- und Archivierung. Das Bundesfinanzministerium hatte in dem BMF-Schreiben 2011/04800415 vom 24.06.2011 die Umkehr der Umsatzsteuerschuld...

15.11.2010: | | |

Verschiebung des Anwendungszeitpunkts für die E-Bilanz geplant

Die Pflicht zur Abgabe der E-Bilanz sowie der digitalen Gewinn- und Verlustrechnung soll um ein Jahr verschoben werden. Das sieht der Entwurf einer Rechtsverordnung des Bundesfinanzministeriums vor, über den am 17. Dezember 2010 der Bundesrat entscheiden wird. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) begrüßt das Vorgehen des Ministeriums. Die BStBK hatte sich bereits frühzeitig im Rahmen der Arbeitsgruppe für eine Verschiebung des Anwendungszeitpunkts eingesetzt und dies auch in ihrer Stellungnahme und im Rahmen der Verbandsanhörung im Bundesministerium am 11. Oktober 2010 deutlich gemacht. Die technischen und organisatorischen...

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