Bestrahlungsgerät

UV-Schutz-Verordnung: Was ändert sich in der Kundenberatung?

Gemäß UV-Schutz-Verordnung (UVSV) muss ab dem 1. November 2012 beim Betrieb von UV-Besonnungsanlagen („Solarien“) zwingend eine auf den jeweiligen Nutzer abgestimmte Hauttypbestimmung und Dosierungsplanung durch Fachpersonal angeboten werden. Das beinhaltet auch die Einweisung in die sichere Bedienung des UV-Bestrahlungsgerätes durch den betreuenden Mitarbeiter. Hinzu kommen zahlreiche technische Vorgaben, die zu erfüllen sind. Das betrifft neben reinen Solarien oder Bäderbetrieben, die über UV-Bestrahlungsgeräte verfügen, auch entsprechende Fitness- und Gesundheits-Studios sowie Wellness-Einrichtungen. Gesetzliche Vorgaben zur Beratung Laut UV-Schutz-Verordnung muss ab dem 1. November 2012 dem Interessenten durch entsprechend qualifiziertes und zertifiziertes Fachpersonal zwingend angeboten werden: - die Nutzerin oder den Nutzer in die sichere Bedienung des UV-Bestrahlungsgerätes einschließlich der Notabschaltung einzuweisen, -...

UV-Schutz-Verordnung: Was ändert sich bei der Technik?

Gemäß UV-Schutz-Verordnung (UVSV) muss ab dem 1. November 2012 beim Betrieb von UV-Besonnungsanlagen („Solarien“) zwingend eine auf den jeweiligen Nutzer abgestimmte Hauttypbestimmung und Dosierungsplanung durch Fachpersonal angeboten werden. Das beinhaltet auch die Einweisung in die sichere Bedienung des UV-Bestrahlungsgerätes durch den betreuenden Mitarbeiter. Hinzu kommen zahlreiche technische Vorgaben, die zu erfüllen sind. Das betrifft neben reinen Solarien oder Bäderbetrieben, die über UV-Bestrahlungsgeräte verfügen, auch entsprechende Fitness- und Gesundheits-Studios sowie Wellness-Einrichtungen. Welche technischen und sonstigen Vorgaben gibt es? Seit August 2012 dürfen in Deutschland keine Solarien mehr betrieben werden, die einen erythemalen Wert von 0,3 W/qm überschreiten. Personen unter 18 Jahren darf kein Zugang mehr zu UV-Bestrahlungsgeräten ermöglicht werden. Sonst drohen empfindliche Geldbußen von bis zu 50.000...

Ab sofort neuer Lehrgang „Fachkraft UVSV“ der BSA-Akademie

Ab dem 1. November 2012 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Betreiber eines UV-Bestrahlungsgerätes („Solarium“) über ausgebildete und zertifizierte Fachkräfte verfügen, die den Hauttyp der Kunden bestimmen und eine qualifizierte Einweisung in die Benutzung der Geräte durchführen können. Sind diese Fachkräfte nicht vorhanden, ist der Betrieb gesetzlich nicht mehr gestattet. Diese Regelung gilt für alle Betreiber von UV-Bestrahlungsgeräten, egal, ob es sich um Sonnenstudios oder auch Fitness- und Gesundheitsanlagen handelt. Das Betreiben von Selbstbedienungsgeräten mit Münzeinwurf wird ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gestattet sein. Die BSA-Akademie hat auf diese gesetzliche Neuregelung reagiert und einen Lehrgang zur „Fachkraft UVSV“ entwickelt, der optimal auf die Zertifizierung nach der neuen gesetzlichen Regelung vorbereitet. Der Mensch braucht Sonne. Sie fördert das Aussehen sowie die Vitalität und die seelische Ausgeglichenheit....

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