Franchise Betreuung
06.05.2026: Gesundheit | Alltagsbegleitung | Betreuungsdienst gründen | Franchise Betreuung | Pflegekasse
Pressetext verfasst von connektar am Mi, 2026-05-06 08:34.
Betreuungsdienst gründen ohne Pflegeausbildung
Wer einen Betreuungsdienst gründen möchte, braucht keine Pflegeausbildung. Die Heinzelmännchen Franchise GmbH erklärt die Voraussetzungen nach § 45a SGB XI.
Viele Menschen, die sich im Bereich Seniorenbetreuung selbstständig machen möchten, scheitern an einem weit verbreiteten Missverständnis: dem Glauben, eine Pflegeausbildung zu benötigen. Die Heinzelmännchen Franchise GmbH aus Leverkusen klärt auf, unter welchen Voraussetzungen ein anerkannter Betreuungsdienst nach § 45a SGB XI gegründet werden kann.
Was § 45a SGB XI ermöglicht
Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II), das am 1. Januar 2016 in Kraft trat, wurde der Zugang zu anerkannten Betreuungsleistungen grundlegend erweitert. Seither können Betreuungsdienste gegründet werden, die ihre Leistungen direkt mit den Pflegekassen abrechnen, ohne dass der Gründer eine pflegerische Berufsausbildung vorweisen muss.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 erhalten...
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