Polizei rufen

Einbruchdiebstahl: Wenn der Täter schon im Wohnzimmer sitzt

Es war ein Dienstagabend, 23:47 Uhr, als Herr Schmitz in der Küche stand und mit seinem Thermomix um das letzte Stück gefrorene Lasagne kämpfte. Während er sich fragte, ob er dafür überhaupt noch versichert ist, hörte er plötzlich ein verdächtiges Klirren aus dem Wohnzimmer. Kein Kater, kein Sturm – sondern jemand, der die Balkontür als „Gratis-Eintrittskarte“ verstand. Ein klassischer Fall von Einbruchdiebstahl. Der Täter? Schwarze Kapuze, ein Rucksack so groß wie das Ego eines Fitness-Influencers, und erstaunlich gute Kenntnisse im Bereich „Wie räume ich in 7 Minuten ein komplettes Wohnzimmer leer?“. Fernseher, Laptop, Schmuck der Schwiegermutter – alles weg. Sogar die Kaffeekapseln hat er eingepackt. Herr Schmitz stand nun vor der eigentlichen Herausforderung: Nicht der Einbruch, sondern die Bürokratie danach. Denn die Versicherung zahlt nur, wenn man die Spielregeln kennt. Sprich: Polizei anrufen, Anzeige erstatten,...

Inhalt abgleichen