Realsplitting

Steuerliche Aspekte beim Ehegattenunterhalt

Die steuerliche Behandlung von Ehegattenunterhalt bietet Gestaltungsspielraum. Das Realsplitting ist meist steuerlich günstiger, die Absetzung als außergewöhnliche Belastung ist unkomplizierter. Beim Ehegattenunterhalt nach Trennung oder Scheidung gibt es zwei zentrale Möglichkeiten, die Zahlungen steuerlich geltend zu machen: als Sonderausgaben im Rahmen des sogenannten Realsplittings oder als außergewöhnliche Belastungen. Beide Varianten haben unterschiedliche Voraussetzungen und steuerliche Auswirkungen für beide Beteiligten. Im Folgenden erläutert Rechtsanwalt Reinhard Scholz aus Münster, Anwalt für Scheidungsrecht , die wichtigsten steuerlichen Aspekte beim Ehegattenunterhalt in Deutschland: Abzug als Sonderausgaben (Realsplitting) - Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauerhaft getrenntlebenden Ehegatten können bis zu einem Höchstbetrag von 13.805?Euro pro Jahr als Sonderausgaben abgesetzt werden. Zusätzlich...

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