Steuervereinfachungsgesetz

BMF - Anwendungserlass vom 2. Juli 2012 beseitigt Unsicherheiten der Neuregelung zur elektronischen Rechnungslegung 20.08.2012

Das bereits am 01. Juli 2011 in Kraft getretene Steuervereinfachungsgesetz stellt die elektronische Rechnung der „Papierrechung“ gleich. Mit dieser Vereinfachung wird den Unternehmern ein Stück Kontrolle über die Rechnungslegung zurückgegeben. Rechnungssignaturen zur Gewährleistung der Echt- und Unversehrtheit gehören hiermit der Vergangenheit an. Aufgrund der alten Rechtslage musste der Unternehmer vorgegebene Formalismen bezüglich der Signatur erfüllen. Um der im Verkehr erforderlichen Rechtssicherheit zu genügen, muss seit jeher die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhaltes sowie die Sicherstellung der Lesbarkeit einer Rechnung gewährleistet werden. Sichergestellt wurde dies bis zum 01.07.2011 durch die Verwendung von qualifizierten elektronischen Signaturen oder der Übertragung der Rechnungsdaten per EDI (Electronic Data Interface). Mit der Neuregelung des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 wurden, neben den altbewährten...

Qualifizierte Signatur schützt vor Trojanern beim elektronischen Rechnungsempfang

Infizierte elektronische Rechnungen werden sofort erkannt und Schäden am Computer verhindert Düsseldorf, 30. Mai 2012 - Wie das Fachmagazin Heise Online am 23.04.2012 berichtete, sind zur Zeit Emails im Umlauf, bei denen eine gefälschte elektronische Rechnung als PDF-Datei im Anhang der Email versendet wird. Diese PDF-Datei enthält eine Spionage-Software, so genannte Trojaner. Sobald der Empfänger der Email die vermeintliche Rechnungsdatei öffnet, wird die Schadsoftware aus dem Internet nachgeladen und auf dem Computer installiert. Jeder Rechnungsempfänger kann sich einfach, kostengünstig und sehr effizient vor derartigen Trojanern schützen. Er sollte ausschließlich elektronischen Rechnungen vertrauen, die qualifiziert signiert sind und die Signatur für jede Rechnung beim Versender einfordern. Die qualifizierte Signatur weist gesetzeskonform die Integrität und Authentizität der elektronischen Rechnung nach. Der...

Steuervereinfachungsgesetz – nun wirklich mal eine Vereinfachung

Weniger Arbeit mit Eingangsrechnungen Unna, 01.07.2011. Zumindest diese Steuervereinfachungsreform, scheint mal einen schnellen und praktischen Nutzen zu erzeugen. Eingangsrechnungen die elektronisch Übermittelt werden, sind nun Umsatzsteuerrechtlich den Papierbelegen gleichgestellt. Die bislang notwendige elektronische Signatur, die ein Dokument signiert und damit vorsteuerrechtlich einwandfrei gemacht hat, ist nun nicht mehr zwingend erforderlich. Laut übergeordneter EU-Richtlinie sind Belege Vorsteuerabzugsberechtigt, auch wenn Sie ohne elektronische Signatur übermittelt wurden. „Darauf haben wir für unsere Kunden schon lange gewartet, so Jürgen Golda von der P2 Consult(http://www.p2consult.de). Seit vielen Jahren ist die Automatisierung von Prozessen im Unternehmen immer nur bis zu den Eingangsrechnungen gekommen. Es ist höchste Zeit, dass die Politik hier eine saubere Lösung verabschiedet hat.“ Unternehmen können mit dieser neuen...

Das Steuervereinfachungsgesetz 2011

Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 Im Jahr 2011 plant der deutsche Gesetzgeber mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 eine Reihe von Veränderungen am deutschen Steuersystem. Über die mit diesem Vorhaben verbundenen Änderungen für den Steuerzahler informiert der Mannheimer Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig. Das diesjährige Steuervereinfachungsgesetz wird größtenteils am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Jedoch werden einige Steuererleichterungen bereits, rückwirkend zum Verkündungsdatum, im Verlauf dieses Jahres Wirksamkeit erlangen. Wie der Gesetzesname bereits ausdrückt, plant die Bundesregierung durch das Steuervereinfachungsgesetz,...

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