Workforce-Management-Software
13.01.2015: Wirtschaft | Grippewelle | Influenza | Personalplanung | Workforce Management | Workforce-Management-Software
Pressetext verfasst von interflex am Di, 2015-01-13 14:57.
Schwere Grippewelle kann Personalplaner ins Schwitzen bringen
Husten, Fieber, Gliederschmerzen – die Grippesaison hat begonnen und Experten befürchten, dass sie in diesem Jahr wieder stärker ausfallen könnte. Das macht so manchen Personalplaner nervös, denn eine massive Grippewelle kann die beste Einsatzplanung ins Wanken bringen. Fallen viele Mitarbeiter plötzlich aus, sind Schnelligkeit und Flexibilität gefragt. Personalplanung mit Papier oder Excel-Tabellen stößt hier schnell an ihre Grenzen.
Das Robert-Koch-Institut, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und das Paul-Ehrlich-Institut mahnen bei der diesjährigen Grippesaison zur Vorsicht. Die letzte Saison 2013/2014 war kurz und die Zahl der grippe-bedingten Arztbesuche historisch gering. Im langen Winter 2012/2013 hingegen gab es deutschlandweit etwa 7,7 Millionen Arztbesuche wegen Influenza und rund 3,4 Millionen Menschen wurden krankgeschrieben. Das war der höchste Wert in den letzten zehn Jahren. Eine Stärkeschwankung der...
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29.12.2014: Wirtschaft | gesetzlicher Mindestlohn | Mindestlohn | Workforce Management | Workforce-Management-Software | Zeiterfassung
Pressetext verfasst von interflex am Mo, 2014-12-29 13:13.
Mindestlohngesetz bringt vielen Betrieben mehr Dokumentationspflicht
Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender, branchenunabhängiger gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto die Stunde. Davon profitieren voraussichtlich etwa 3,7 Millionen Menschen. Doch das Mindestlohngesetz (MiLoG) hat noch weitreichendere Konsequenzen. Es bringt für viele Arbeitgeber eine erweiterte Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten. Das stellt einige Firmen vor Probleme. Moderne Workforce-Management-Systeme können hier helfen.
Das Mindestlohngesetz schreibt vor, dass viele Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Beschäftigten aufzeichnen müssen (siehe Mindestlohngesetz §17 Absatz 1). Dies gilt zum einen für Arbeitgeber, die Arbeitnehmer nach § 8 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch beschäftigen, also geringfügig Beschäftigte, außer sie arbeiten in einem Privathaushalt. Es gilt auch für Arbeitgeber in den Wirtschaftsbereichen, die unter § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes...
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