Teile der Justiz eine staatskriminelle Vereingung - ist der NDS-Landtag seit 2005/2006 daran beteiligt?

Am 12. Juli 2015 schrieb der Deutsche Bundestag zur Pet. Nr. 4-18-07-312-019381, allein das NDS-Parlament ist für die rechtlichen Verfehlungen seiner Justiz verantwortlich zu machen. Der NDS-Landtag verweigerte unter der Pet.-Nr. 02265/01/15 diesen unter dringenden Verdacht stehenden starfrechtlichen Handlungen seiner Justiz, für immer ein Ende zu setzen. Dem ist der NDS-Landtag und obwohl gemäß der Landesverfassung verpflichtet, nicht nachgekommen. Seit Jahren und vier neuen Monaten, sind alle Fraktionen im NDS-Landtag informiert, bis heut keine Reaktion. Stehen Politiker auch außerhalb der Verfassung sowie der damit verbundenen Strafgesetze?

23. Februar 2024

Per Fax: (0441) 220 4886

Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg
Mozartstr. 5
26135 Oldenburg

Aktz. NZS 500 Zs 69/24 - Bescheid vom 13. Februar 2024
Ermittlungsverfahren gegen Vors. Richterin D.-K.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit wird vorgenannter Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg als rechtsfehlerhaft und gemäß § 89 der RiStBV, der erneuten vorsätzlichen Urkundenfälschung im Rechtsverkehr, somit als strafbare Handlung durch den Unterzeichner und AE zurückgewiesen. Die in dem Bescheid vom 13. Februar 2024 erhobene staatsanwaltschaftliche Behauptung, man hätte die Strafvorwürfe des AE geprüft, ist grob unwahr. Denn es wurde vorsätzlich Zeugeneinvernahmen, u.a. des AE und anderer Zeugen, bewusst unterdrückt.

Wahre Tatbestände:

Dem AE wurden unter dem Aktenzeichen 28 Js 23269/95 der Staatsanwaltschaft Bremen und im Jahre 1995, ein bis heute ungeklärter ein finanzieller Betrugsschaden von 44.000 D-Mark, u.a. durch ungedeckte Schecks, etc. zugefügt.

In Nachfolge wurde dem AE unter dem nicht mehr bekannten Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Owingen und ebenso Mitte 1995, ein weiterer ungeklärter finanzieller Betrugsschaden von 85.000 D-Mark zugefügt.

Aufgrund dieser schwersten finanziellen Schädigungen, informierte der AE die Sparkasse sowie das Finanzamt Syke und musste um Stundungen in Bezug auf seine Zahlungsausfälle nachfragen. Über die genehmigten Stundungen der beiden Institutionen gab/gibt es Schriftverkehr mit dem AE.

Am 08. Dezember 1997 stürmten Steuerfahnder des Bundeslandes Niedersachsen die Geschäfts- und Wohnräume des AE, um Beweismittel gemäß § 369/370 AO i.V. mit § 53 StGB aufzufinden. Bei dieser Durchsuchung wurde auch das Haus in der xxxxxxx in Weyhe durchsucht, welches der AE durch eine straf- und wohnrechtliche Zwangsabmeldung bei der Gemeinde Weyhe seit August 1995 nicht mehr betreten durfte. In diesen ehemaligen Wohnräumen des AE befanden sich Geschäftsrechnungen sowie Bankbelege der Postbank mit einer steuerlichen Ausgabensumme von zirka 600.000 D-Mark. Darüber hinaus sind kürzlich Nachweise steuerlich absetzbare Ausgaben aus 1994 für Kindesunterhalt und Anderes, in Höhe von runden 52.000 D-Mark aufgefunden worden. So hat sich die dem Amts- sowie Landgericht Verden entgegen § 160 Abs. 2 StPO unterschlagene Steuer-abzugsfähige Summe von zunächst 27.000 D-Mark, um weitere 25.285 D-Mark für 1994 und nun auf 55.258 D-Mark, betreffend falscher Anschuldigungen zur Einkommensteuer der Ankläger sowie deren Zeuge, hier gegenüber dem AG- und LG-Verden ergeben.

Um dieses erneute vorsätzliche bandenmäßige und staatskriminelle Verbrechen gegen den AE zu vertuschen, verweigerte das federführende Finanzamt Hannover und kurz vor Strafverbrauch, der Kanzlei Dr. Niewerth & Kollegen Oldenburg Akteneinsicht in Bezug auf Anstifter und Täter zum § 344 StGB.

Gemäß der dem AE seit 2003 vorliegenden Beweismittel von der Sparkasse Syke sowie Bankauszüge der Commerzbank Weyhe, hier von der ehemaligen Lebensgefährtin des AE, Frau xxxxxxxxxx hat das Bundesland Niedersachsen nach 1988, den AE zum zweiten Male zwischen 1997 und 2003, der einer fünfjährigen Verfolgung Unschuldiger ausgesetzt.

Zur strafrechtlichen Vereitelung gemäß § 258a StGB mit § 129 Abs. 1 StGB, führte das Bundesland Niedersachsen vor dem Finanzgericht Hannover zum Az. 16 V 10089/03 die weitere Straftat des schweren Prozessbetruges sowie der Strafvereitelung im Amt aus. Der vom Bundesland Niedersachsen beauftragte Gutachter (StA-Klapper) hat nie die Geschäftsrechnungen sowie die Postbankbelege zwsichen 1992 und 1996 des AE zu Gesicht bekommen, noch in seinem Gutachten für das Finanzgericht Hannover prüfen können. Damit sich das Bundesland Niedersachsen aus der strafrechtlichen sowie materiellen Widergutmachung zum Verfahren des AG Verden (Az. 4 Cs 427/01) entziehen konnte, verweigerten drei Finanzrichter am Finanzgericht Hannover sich nicht nur dem § 76 Abs. 1 FGO, sondern verweigerten dem AE den Art. 103 Abs. 1 GG, indem das Verfahren hinter einer verschlossener Verhandlungstür durchgeführt wurde.

Die drei Finanzrichter am Finanzgericht Hannover befanden somit per Urteil vom 14. April 2004, dass sich mit den von 1992-1997 erarbeitenden patentierten und nicht patentierten Umweltverfahren, auch zum CO² Klimaschutz, der AE niemals Geld verdienen würde. Wie der AE erst 2017 vom Finanzamt Delmenhorst erfuhr, beauftragte im Jahre 2002 Unbekannt dem Finanzamt Delmenhorst, die bis heute rechtsgültige Löschung der privaten und geschäftlichen Steuersignale.

Zur Vertuschung dieses und weiterer ungesühnter vorsätzlicher bandenmäßiger staatskrimineller Verbrechen gegen den AE, Dritte, der Umwelt sowie dem Klimaschutz, verweigerten das Land- und Oberlandesgericht Oldenburg und in höchster Instanz der BGH (Az. III ZB 45/17), dem AE erneut Rechtschutzgleichheit und das rechtliche Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG. Beim BGH verweigerten 21 Anwälte und ohne einen wirklich erkennbaren Grund, das Mandat für eine einfache Feststellklage des AE zur Sache.

Der zirka insgesamt angerichtete finanzielle Schaden gegen den AE, der xxxxxx Deutschland, der xxxxx & xxxxx Inc., der xxxxxx Ohio LLC i.G., internationaler Börsenanleger aus 2008/2009, der xxxxxxx Group Jeddah aus 2006 und nicht zu vergessen der Deutsche Steuerzahler, dürfte sich inzwischen im mittleren dreistelligen Euro-Millionenbereich bewegen.

Wie viele tausend Tonnen gebrauchtem synthetischen Gummi, gebrauchter Plastik und Naturkautschuk, hätten seit 1998 zu 100% recycelt und der einer CO² Minderung durch die Arbeit des AE und Dritte beitragen können? Ist der nicht mehr bestreitbare finanzielle Schaden von mindestens 60 Millionen Euro und allein zu Lasten des Deutschen Steuerzahlers, für die unter dringendem Verdacht stehenden Staats- und Justizbeamten noch nicht genug?

Über die nach dem Jahre 2000 gegen den AE und zum größten finanziellen Verlust strafrechtlich handelnden Bundesländer wie Brandenburg, Thüringen, Nordrhein-Westfalen und auch Bayern, will der AE um Wiederholungen zu vermeiden, hier nicht mehr eingehen.

Die Grundsicherung ist als eine der Zwangsfolgen, des über 25 Jahre langen staatskriminellen Handelns gegenüber dem AE, Dritte, dem Gemeinwohl und nicht zuletzt der Umwelt und dem Klima anzusehen.

Rechtsanwalt xxxxxxxx äußerte im Jahre 2013 sich zum dringenden Verdacht der vorsätzlichen und bandenmäßigen Strafvereitelung des Bundeslandes NRW in Bezug auf den § 142 PatG und Anderes gegenüber dem AE, „je häufiger trotz entsprechender Argumentation eingestellt wird, umso enger zieht sich die Schlinge für die Betreffenden, wenn der von ihnen angesprochene Gesamtangriff (AE für ungesühnte Täter) gefahren wird“.

Durch nicht mehr zählbare Strafvereitelung im Amt, hier u.a. auch der Beugung des Rechts, versuchen alle beamteten Beschuldigten sich seit 1988 an diesen unglaublichen staatskriminellen Handlungen gegen den AE und Dritte, der der rechtlichen Verantwortung sowie einer materiellen Widergutmachung, durch eine weiter fortgesetzte Beugung des Rechts zu entziehen.

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CC. Justizministerin Frau Dr. Kathrin Wahlmann ./. Fraktionen im NDS-Landtag