Finanzierungsmittel

Rückwirkende Förderung für Forschung und Entwicklung jetzt noch attraktiver - Fristablauf nicht verpassen

Das Forschungszulagengesetz Die Forschungszulage ist eines der attraktivsten Förderprogramme – und zudem das einzige, das eine rückwirkende Förderung ermöglicht. Unternehmen können im Rahmen des Forschungszulagengesetzes ihre Entwicklungsprojekte also auch rückwirkend fördern lassen, die nach dem 01.01.2020 gestartet wurden. Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen im Sinne des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes sind förderfähig. Unabhängig von Branche und Größe des Unternehmens können abgeschlossene, begonnene oder geplante Vorhaben beantragt werden – fehlgeschlagene Forschung und Entwicklung inkludiert. Am 27.03.2024 wurde das Wachstumschancengesetz nun endlich verkündet. Für das Forschungszulagengesetz bedeutet dies noch attraktivere Fördermöglichkeiten. Was ändert sich? Bisher war die Forschungszulage bis 2026 zeitlich begrenzt – mit der Gesetzesänderung gilt sie nun unbefristet. Zudem wurde...

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