Namenswahl

Namensgebung: Darf ein Kind wie ein Berg, eine Stadt oder ein Fluss heißen?

Es gibt wundervoll klingende Vornamen für kleine neugeborene Mädchen und Jungen, deren Auswahl nicht nur den werdenden Eltern, sondern mitunter auch sehr nahen Angehörigen viel Freude macht. Doch neben dieser Freude runzelt dann doch so manches Fast-Elternpaar mitunter kräftig die Stirn, wenn es um die Frage geht "Darf mein Kind einen geographischen Namen bekommen?". Eine berechtigte Frage, denn in Deutschland ist nicht alles erlaubt was da Namen heißt und so kann es durchaus zu einer reichlichen Verwirrung kommen. Alban, Carmen, Brett oder Cajetano? Sicherlich nicht gerade traditionelle deutsche Vornamen, aber immer wieder gefragte Namen für ein Kind. Erlaubt oder nicht erlaubt, heißt dann hier die etwas abgewandelte Gretchenfrage. Eine kleine beruhigende Anmerkung an dieser Stelle: Ja, es sind durchaus geografische Vornamen erlaubt, wenn auch mitunter mit der Bedingung eines zweiten Vornamens. Grundsätzlich entscheidet der zuständige...

Zweitname bei geschlechtsneutralen Vornamen nicht immer ein Muss

Eltern haben es bei der Namenswahl für ihr ungeborenes oder gerade zur Welt gekommenen Kindes wirklich nicht einfach in Deutschland. In der Freude über den Nachwuchs kann sich oftmals ein negativer Beigeschmack untermischen, der zumeist dann auftritt, wenn man zum Standesamt geht und sein Kind namentlich anmeldet. Die Wahl des Vornamens unterliegt in Deutschland zahlreichen Bestimmungen, die sich wiederum in der Gesetzsprechung begründen. Besonders häufiges Diskussions- und auch Streitthema vor Gericht ist hier die Thematik ein oder mehrere Vornamen, die das Geschlecht des Kindes zur Eindeutigkeit gelangen lassen. Doch während die meisten Standesbeamten auf einen eindeutigen geschlechtsspezifischen zweiten Vornamen bestehen, wenn der erste gewählte Name hier keine Klarheit darüber zulässt, gibt es mittlerweile durchaus Rechtsprechungen, die hier einen Riegel vorschieben. Grundsätzlich haben Eltern das Recht für ihr Kind die Sorge zu...

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