amtierender Notar

Einzige BaFin-prospektfreie Kapitalanlage ist das grundbuchbesicherte Kreditkapital - von Dr. jur. Horst Werner

Grundschuldbesicherte Darlehen von Anlegern sind gem. § 1 Abs. 1 S. 2 Kreditwesengesetz ( KWG ) erlaubnisfrei am Kapitalmarkt ohne Volumenbegrenzung platzierbar, sofern der Rückzahlungsanspruch des Anlegers in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft wird und sofern die vielfältigen Richtlinien der BaFin beachtet werden. Dies ist u.a. bei der Besicherung der Darlehen mit Grundschuldbriefen, die als Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen gelten, der Fall ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ). Für die kapitalmarktrechtliche Zulässigkeit der privaten grundschuldbesicherten Darlehen setzt die BaFin zum einen voraus, dass sich die Besicherung im Rahmen des Verkehrswertes einer deutschen Immobilie bewegen muss. Dieser Verkehrswert kann entweder durch eine zeitnahe Kaufpreisvereinbarung oder durch ein Bewertungsgutachten nachgewiesen werden. Zum anderen muss die Grundschuldbesicherung so veranlasst sein, dass jeder Anleger...

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